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07.11.18
15:37 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Ausrüstung der Landespolizei mit Tasern

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 9 – Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes Pressesprecherin für das Land SH Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 397.18 / 07.11.2018

Keine sicherheitspolitischen Schnellschüsse
Vorab eine klare Ansage: Uns liegt der optimale Schutz unserer Polizeikräfte und ihre Ausrüstung mit effektiven Einsatzmitteln am Herzen. Kein Mensch kann wollen, dass Polizisten in die fürchterliche Situation kommen, einen tödlichen Schuss abgeben zu müssen, weil ein milderes Mittel nicht zur Verfügung stand.
Wir Grüne haben aber auch den Anspruch, im Bereich der inneren Sicherheit die Dinge gründlich zu beleuchten, bevor wir uns für etwas entscheiden, das weitreichende Fol- gen haben kann. Gerade bei stark anlassbezogenen Debatten in der Sicherheitspolitik bevorzugen wir eine möglichst rationale Herangehensweise und sind misstrauisch ge- genüber Schnellschüssen.
Der böse Zufall wollte es, dass wenige Tage nach dem tragischen Schusswaffeneinsatz in Bad Oldesloe gegen einen jungen Obdachlosen, der mutmaßlich eine Polizeistreife mit einem Messer angriff, in Nürnberg ein randalierender Mann nach einem Taserein- satz durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei ins Koma fiel und nicht mehr wie- derbelebt werden konnte. Beide Fälle werden derzeit durch die Ermittlungsbehörden untersucht.
Sehen Sie es uns also nach, wenn wir bei einem AfD-Gesetzesentwurf, der keine zwei Wochen nach einem medial sehr stark beachteten Ereignis eingereicht wurde, nicht in den Chor derer einfallen, die da behaupten, die sofortige Ausstattung der Polizei mit Distanz-Elektroimpulsgeräten sei der Schlüssel zur Lösung aller Probleme.
Der Fall in Nürnberg am 22.10. 2018 gibt Anlass, zumindest ein Fragezeichen zu set- zen. Auch Amnesty International legt dar, dass die Gefährlichkeit des Tasers regelmä- ßig unterschätzt wird. Zwischen 2001 und 2017 soll es laut Amnesty insgesamt zu 802 Todesfällen in den USA beim Einsatz von Tasern gekommen sein. Es gibt nach wie vor keine medizinisch gesicherten Erkenntnisse zu Wirkung und Effekten von diesen Elekt-
Seite 1 von 3 roschockpistolen. Die Einschätzungen der Wirkung beruhen auf Fallbeschreibungen, die sehr häufig im Auftrag und Interesse der Hersteller erstellt worden sind. Die meisten Studien erfüllen keinen wissenschaftlichen Anspruch.
Es gibt aber auch Einwände aus der polizeilichen Praxis selbst: Das fängt schon mit ganz banalen Problemen an. Die Polizeikräfte müssen im Einsatz heute bereits sehr viele Gegenstände mit sich herum tragen: schwere Sicherheitsweste, Handschuhe, Funkgerät, Taschenlampe, Notizblock, Handschellen, Schlagstock, Pfefferspray und Dienstwaffe. Von schlanken Polizistinnen ist zu hören, dass sie schon heute Probleme haben, dies alles schnell griffbereit am Körper unterzubringen. Wo und wie soll die zu- sätzliche Elektroschockpistole getragen werden?
Viel gravierender ist das Problem der angemessenen Anwendung im konkreten An- griffsfall: oft eskalieren Lagen in kürzester Zeit. Innerhalb von Sekunden muss der Be- amte oder die Beamtin entscheiden, welches Mittel soll ich jetzt einsetzen? Reicht Schlagstock, muss Pfefferspray eingesetzt werden oder sogar die Schusswaffe? Jetzt soll noch der Taser bei dieser hochkomplexen Auswahlentscheidung hinzukommen, die ja in jedem Fall nachträglich juristisch bewertet wird. Das erhöht den Stress, der wiede- rum zu Verwechslungshandlungen und zu fatalen Reaktionsverzögerungen führen kann.
Hinzu kommt, dass der Taser in Notwehrsituationen durchaus nicht das geeignete Mittel der Wahl ist. Der Abschlussbericht zu einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz, der auch Erfahrungen aus anderen Ländern auswertete, sagt dazu eindeutig: „Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten ersetzt nicht die Schusswaffe. Er ist ungeeignet bei dy- namischen Lagen in Verbindung mit Messern. Sehr oft (in anderen Evaluationsberich- ten) wurde die nicht geeignete Anwendung bei lebensbedrohlichen Angriffen, wie durch Messer, Axt, Eisenstange, herausgestellt.“ Also auch im Fall Bad Oldesloe wäre nach Ansicht der Expert*innen aus Rheinland-Pfalz der Einsatz des Tasers nicht angezeigt gewesen.
Aus diesen Gründen wundert es mich überhaupt nicht, dass ausgerechnet der bayeri- sche Innenminister Herrmann, der ja nun alles andere als ein sicherheitspolitischer Sof- ty ist, zum Modellversuch in Bayern sagt, dass eine Ausrüstung des normalen Wach- und Streifendienstes nicht vorgesehen sei, weil der Taser kein „Allerwelts-Einsatzmittel“ sei. Deshalb sind in Bayern auch nur Sondereinsatzkommandos und Mobile Einsatz- kommandos mit dem Gerät ausgerüstet.
Zum Schluss eine Äußerung beim Delegiertentag der Deutschen Polizeigewerkschaft in der letzten Woche in Kiel, die mich irritiert hat. Der bekannte Bundeschef der DPolG, Rainer Wendt, legte dar, dass ein Tasereinsatz bei der getroffenen Person zu „hölli- schen Schmerzen“ führe. Er sprach davon, dass jemand angesichts eines solchen Er- lebnisses es sich in Zukunft wohl überlegen würde, noch einmal eine Einsatzkraft anzu- greifen.
Der Tasereinsatz als Denkzettelfunktion, gleichsam als Zuchtmittel gegen Randalierer? Respekt vor der Polizei durch Elektroschocker? Da haben wir als Grüne ein erheblich anderes Verständnis von Prävention und Deeskalation im Sinne einer bürgernahen Po- lizei.
Wir werden uns im Ausschuss intensiv mit den Vorteilen und Nachteilen der Elektro- schockpistole im Polizeieinsatz auseinandersetzen.

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