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07.11.18
15:57 Uhr
SPD

Özlem Ünsal zu TOP 16: Keine Rolle rückwärts beim Mieterschutz

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 7. November 2018



TOP 16: Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern – gegen weitere Verschärfungen der „Mietpreisbremse“ (Drs. 19/967)



Özlem Ünsal:
Keine Rolle rückwärts beim Mieterschutz
Uns liegt ein AfD-Antrag vor, der die Landesregierung auffordert, sich auf Länderebene dafür stark zu machen, dass der Bundesrat sich gegen weitere Verschärfungen der bestehenden Rechtslage im Bereich des Mietrechts - konkret gegen die Mietpreisbremse - ausspricht. Denn die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der bestehenden Rechtslage durch ein weiteres Mietrechtsanpassungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Ziel ist eine klare Verbesserung des Mieterschutzes. Dazu sollen in Zukunft in Regionen mit Wohnungsmangel nur noch 8 % anstatt 11 % der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Gleiches gilt für eine Kappungsgrenze von 3,00 € Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem ist vorgesehen, Modernisierungsmaßnahmen als Ordnungswidrigkeit einzustufen, wenn diese ausschließlich zum Zweck der Beendigung von Mietverträgen mit Alt- Mietern dienen. Bei Neuvermietungen müssen Vermieter zukünftig unaufgefordert über die zuvor erzielte Miete Auskunft erteilen.
Die 2015 eingeführte „Mietpreisbremse“ hat unter anderem deshalb auch nicht zu der erhofften Wirkung geführt, weil Mieter nicht beurteilen konnten, ob die vom Vermieter verlangte Miete den Vorgaben der Mietpreisbremse entspricht. Das wird jetzt anders! Als Rechtsfolgen sind Geldbußen und Schadensersatzansprüche vorgesehen. Und genau dieses geplante 2



Gesetzesvorhaben des Bundes zur Mietrechtsanpassung zugunsten der Betroffenen lehnt die AfD als untaugliches Mittel ab. Und die Begründung hierzu lautet lediglich, dass die bisherigen Regelungen ohne Wirkung bleiben, weil die Mieter die vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte mehrheitlich nicht wahrnehmen.
Der Alternativvorschlag der AfD: kontinuierliche Förderung eines investitionsfreundlichen Klimas, was auch immer das konkret heißt. Im Ergebnis heißt dies aber nichts anderes als weg mit allem Mieterschutz! Und das ist falsch! Wenn daraus eines klar wird, dann, dass die AfD nicht verstanden hat, was es für Menschen bedeutet, aus ihren gewohnten vier Wänden ausziehen zu müssen, weil die Miete nicht mehr bezahlt werden kann. Oder schlicht keine bezahlbare Wohnung mehr zu finden ist. Die Wohnraumoffensive des Bundes sieht ganz im Gegensatz dazu einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern vor und das ist richtig so. Wir brauchen keinen Spalt zwischen Mietern und Vermietern. Vielmehr braucht es eine tragfähige Weiterentwicklung des Mietrechtsrahmens, der Mieter und Vermieter mitnimmt! Jeder beteiligte Akteur steht in der Pflicht, zum Gelingen seinen Beitrag zu leisten – das gilt besonders für den Bundesbauminister und die Minister auf Länderebene! Land und Kommunen müssen gemeinsam den Mieterschutz verbessern und den Anstieg der Mietpreise weiterhin dämpfen – auch bei Bestandsmieten.
Politik für ein solidarisches Land bedeutet auch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Steigende Mieten wirken wie neue Stadtmauern. Wer sie sich nicht leisten kann, findet in der Stadt keinen Platz mehr. Das darf nicht sein! Dafür haben wir uns als SPD in den Koalitionsverhandlungen im Bund massiv eingesetzt. In dieser Wahlperiode stehen allein für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und für die Städtebauförderung mehr als 13 Mrd. Euro zur Verfügung. Wir haben eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, damit der Bund sich auch nach 2019 am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann. Für die Jahre 2020 und 2021 stehen damit den Ländern mindestens 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Wir arbeiten hart daran, den ungerechtfertigten Mietpreisanstieg zu verhindern und neuen Wohnraum zu schaffen. Der Staat muss seine Verantwortung wieder klarer wahrnehmen. Ihr Vorschlag hingegen ist eine „Rolle rückwärts“ beim Mieterschutz. Deshalb wird auch das Mieterschutzgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wer mehr Rechte und Auskunftsansprüche der Mieterinnen und Mieter ablehnt, wie Sie es als AfD fordern, liefert keine Alternative, sondern betreibt soziale Spaltung. Dies gilt auch für diesen Antrag!