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07.11.18
16:13 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Mietpreisbremse

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 16 – Investitionsklima auf Pressesprecherin dem Wohnungsmarkt verbessern Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Andreas Tietze: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 393.18 / 07.11.2018

Die Abschaffung der Mietpreisbremse bringt niemanden in eine Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wohnungsnot und sämtliche damit verbundenen Nebenaspekte beschäftigen uns zu Recht ohne Ende. Die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmietmarkt ist auch in Schleswig-Holstein erheblich. Vor drei Jahren wurde in Schleswig-Holstein die Miet- preisbremse eingeführt. Schon damals haben wir kontrovers diskutiert. Den, das räume ich ein, den von uns erhofften Erfolg hat sie nicht gebracht.
Um ein Instrument bewerten zu können, muss ich dieses Instrument genau betrachten und seine Möglichkeiten kennen. Die Mietpreisbremse habe keine*n Mieter*in je in eine Wohnung gebracht, so heißt es. Richtig. Das tut eine Abschaffung im Übrigen auch nicht. Dafür ist sie auch nicht da. Aber die Mietpreisbremse ist bisher das einzige In- strument zum Schutz vor Mietwucher. Nicht mehr und nicht weniger. Die Mietpreis- bremse sorgt nicht für individuelle Gerechtigkeit, sondern für das langfristige Absinken des Mietspiegels insgesamt.
Damit bin ich bei einem nächsten, enorm wichtigen Punkt: Vor dem Einführen einer Be- schränkung setzt in der Regel eine Gegenbewegung ein. Bevor eine Begrenzung in Kraft tritt, werden alle, die von dieser Begrenzung betroffen sein werden, für sich eine Maximalsituation schaffen. So auch hier. Unmittelbar vor Einführung der Mietpreisbrem- se sind die Mieten nach oben geschnellt. Das war zu erwarten und wurde auch in Kauf genommen.
Das hat die Wirksamkeit dieses Instrumentes natürlich zeitlich verschoben, erst recht, wenn der zu Grunde liegende Mietspiegel nur wenige Jahre umfasst. Eine Mietpreis- bremse kann somit eine hohe Wirksamkeit nach drei Jahren noch gar nicht entfaltet haben. Um ihr eine Wirksamkeit zu geben, müsste sie deutlich verlängert werden, sonst Seite 1 von 2 hätten wir uns das eigentlich sparen können. Das fordern wir Grünen im Bund schon lange, allerdings ohne Erfolg.
Mieten deutlich über 10 Prozent jenseits des Mietspiegels sind in der Regel zu hoch. Und um das beurteilen zu können, brauchen Mieter*innen Transparenz und Erleichte- rung, um sich gegen ungerechtfertigte Kosten wehren zu können. Aus Grüner Sicht kann eine Mietpreisbremse nur im Zusammenhang mit der Kappungsgrenzen- Verordnung und einem qualifizierten Mietspiegel gemeinsam wirken.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, wirksamere Instrumente als die bisheri- ge Mietpreisbremse einzusetzen. Insofern sind wir aktuell dabei, diese Instrumente zu benennen, zu definieren und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Den von der AfD vorlie- genden Antrag lehnen wir ab.
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