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07.11.18
16:51 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 17 + 34: Eine klare, verständliche und natürlich auch rechtssichere Sprache hat für alle Vorteile

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 7. November 2018



TOP 17 + 34: Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung und Bericht „Barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl“ (Drs. 19/980, 19/1002, 19/231)



Birte Pauls:
Eine klare, verständliche und natürlich auch rechtssichere Sprache hat für alle Vorteile

Vor einiger Zeit bekam ich einen Anruf einer älteren Dame. Sie hatte einen Brief einer Behörde bekommen und verstand die Aussage des Bescheides nicht. Die Dame hat mit steigendem Alter zunehmend Schwierigkeiten lange, verschachtelte, mit Paragrafen gespickte Sätze zu verstehen und fühlt sich dadurch verunsichert. Sie ist mit diesem Problem nicht alleine. Der Sozialverband Deutschland und auch unsere Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni berichten über einen Anstieg an Beratungen in reinen Verständnisfragen. Auch an dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch zu 30 Jahre Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten. Es war eine beeindruckende Veranstaltung gestern Abend und eine weise Entscheidung des damaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm, diese Funktion als Mittlerin zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürger einzurichten.
Es kann zu einer Entfremdung zwischen Staat und Bürgern kommen, wenn die eine Seite nicht versteht, was die andere Seite von ihr will. Sinn und Zweck eines Schreibens einer Verwaltung ist es meist, Menschen auf Entwicklungen hinzuweisen, die sie ganz konkret und persönlich betreffen. In den Bescheiden wird über Rechte und Pflichten informiert. Aber warum steht das 2



nicht so im Anschreiben? Statt für alle verständlich auf „ Ihre Rechte“ hinzuweisen, benutzt man das eher einschüchternde Wort „Rechtsbehelfsbelehrung“. Oft erfordert ein Schreiben ein direktes Handeln des Adressaten. Es kann weitreichende finanzielle und organisatorische Konsequenzen für die Person haben, wenn behördliche Schreiben vom Adressanten nicht verstanden werden. Sprache hat eine große Wirkung. Sie wirkt direkt, aber auch indirekt. Sie kann Macht ausüben. Sie kann einschüchtern, Ratlosigkeit und Unsicherheit auslösen. Sie kann diskriminieren. Das ist aber nicht Sinn und Zweck einer Kommunikation zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürger. Aufklärung und Information in verständlicher Sprache nimmt Rücksicht auf die Unterschiedlichkeiten der Menschen: Jung und Alt, Menschen mit und ohne Schulabschluss, Menschen, die studieren, andere die gar keine Ausbildung absolvieren, Menschen mit und ohne Einschränkungen, Menschen, die schon immer hier gelebt haben und die, die neu zu uns gekommen sind. Und ganz viele Eigenschaften dazwischen. Aber letzten Endes ist es ja egal, denn jeder Mensch sollte das gleiche Recht haben, Dinge, die ihn unmittelbar betreffen, zu verstehen. Warum also orientieren wir uns im Behördendeutsch meistens an denen, die mit ausgefeilter Sprache, langen, verschachtelten und mit Paragrafen gespickten Sätzen keine Probleme haben? Warum benutzen wir nicht einen kleinen gemeinsamen Nenner? Eine klare, verständliche und natürlich auch rechtssichere Sprache hat für alle Vorteile. Sie reduziert Nachfragen und damit zusätzliche Arbeitsbelastung. Sie ermöglicht ein bürgerfreundliches Kommunizieren.
Gerne möchte ich den Kreis Schleswig-Flensburg loben. Der Kreis hat sich im Juli 2017 das Ziel gesetzt, behördliche Schreiben zu vereinfachen. Als erste Behörde hat der Kreis eine Qualitätspartnerschaft mit Capito Schleswig-Holstein geschlossen und Verwaltungsmitarbeitende schulen lassen. Eine Teilnehmerin berichtet vom überdurchschnittlichen Erfolg der Schulung: „Plötzlich wussten die Leute offenbar, was wir von ihnen wollten.“ Es kann also gehen und ich ermuntere andere Kreise und Verwaltungen, es dem Kreis Schleswig-Flensburg gleichzutun. Unsere Verwaltungen sind gut, sehr gut. Wir wollen sie mit unserem Antrag unterstützen und einer zunehmenden Entfremdung zwischen Staat und Bürgern entgegenwirken. Dieser Verbesserungsvorschlag richtet sich nicht nur an die Behörden, sondern auch an die Politik selbst.
So kommt eine Studie der IDEMA Gesellschaft für verständliche Sprache Anfang 2017 zu dem Ergebnis, dass die Wahlprogramme der Parteien für die Mehrzahl der Wählerinnen und Wähler nicht verständlich sein dürften. Auch da haben wir alle erheblichen Verbesserungsbedarf.
Ein ganz anderes Thema ist der Bericht des Innenministeriums zu den barrierefreien Informationen zur Kommunalwahl. Wir halten unsere Kritik an der Landesregierung aufrecht. Es 3



war ein Schritt in die richtige Richtung der Inklusion, Wahlunterlagen in leichter Sprache zu verfassen. Dass die Ausführung zur Landtagswahl 2017 in der Tat kein verbindendes Element hatte, war mehr als bedauerlich. Aber das Capito-Büro in Schleswig hat deutlich gezeigt, dass Wahlunterlagen einfach und gleichzeitig ansprechend formuliert werden können. Es geht, wenn man es denn politisch will. Aber auch hier erleben wir eine Rolle rückwärts in Sachen Inklusion. Wir Sozialdemokraten fragen uns außerdem, warum ein Büro in Fulda mit der Übersetzung der Broschüre in leichter Sprache beauftragt wurde, während wir auch die Fachkompetenz in Schleswig-Holstein haben.