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08.11.18
12:00 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 23 + 27: Die Ministerin muss zu Fehlern des Ministeriums stehen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 8. November 2018


TOP 23 + 27: Anträge „Gutachten ernst nehmen, Schülerinnen und Schüler schützen“ und „Vorschulklassen an Grundschulen einrichten“ (Drs. 19/1017)



Martin Habersaat:
Die Ministerin muss zu Fehlern des Ministeriums stehen!

Die Prüfungsergebnisse beim Ersten und beim Mittleren Schulabschluss in diesem Jahr waren im Fach Mathematik ein Debakel. Wie schlimm es war, wurde zwei Wochen nach dem Klausurtermin deutlich, als das Bildungsministerium noch vor Feststehen der Ergebnisse die Öffentlichkeit vorwarnte. Bereits vorher hatten sich Lehrkräfte an uns gewandt, und beispielsweise von „eigentlich guten“ Schülerinnen und Schülern berichtet, die sich in kurzen Botschaften unter den Klausuren für vermeintliche Blackouts entschuldigten. Schulen haben Briefe an das Ministerium geschickt, um auf ein Problem hinzuweisen. Und das Ministerium? Schrieb in der ersten Reaktion vom 31. Mai den Schülerinnen und Schülern die Verantwortung zu und empfahl mündliche Nachprüfungen. Das Ministerium kündigte aber auch an, dass die Mathematik-Lehrkräfte mehr Fortbildungsangebote erhalten sollten. Das ist schon einmal ein gewisser Widerspruch. Der Berufsbildungsminister fühlte sich – sicherlich nach gründlichster Einarbeitung in die Materie – berufen, der Allgemeinbildungsministerin zu empfehlen, den Mathematikunterricht „unterhaltsamer“ zu machen. Das mag zwar eine Lösung sein, aber keine für das vorliegende Problem.
Frühzeitig waren Hinweise öffentlich, dass besonders der Teilbereich „Funktionen“ Probleme bereitet hat. Glücklicherweise werden Prüfungsaufgaben nicht am Grünen Tisch von Fachleuten zusammengestellt, sondern sie werden auch im Voraus begutachtet. Und es hatte nun 2



nachweislich ein Gutachten gegeben, das vor einer bestimmten, sehr zentralen Aufgabe aus dem Bereich der Funktionen als unangemessen für den Kenntnisstand der Prüfungskandidaten gewarnt hat.
Dieses Gutachten wurde den Abgeordneten, trotz mehrfacher Nachfrage, weder beim Informationstermin im Ministerium, noch als Antwort auf unsere Kleine Anfrage, noch im Bildungsausschuss vorgelegt. Über das Mittel der Akteneinsicht konnten wir Klarheit gewinnen. Wir haben uns auf den Teilbereich der Funktionen konzentriert. Und was steht da? „Sehr rechenlastig“ – ok, das könnte in einer Matheklausur noch angehen. „Mutet eher gymnasial an“ – das ist beim Mittleren Schulabschluss sicher nicht angemessen. Und das sind nur zwei Beispiele, wer das Gutachten gelesen hat, wird viele weitere nennen können. Das Gutachten warnt vor dieser Aufgabe. Und die Auswertung des Ministeriums ergibt, dass genau diese Aufgabe besonders katastrophal ausgefallen ist. Nur ca. 20% der möglichen Punkte konnten dort erreicht werden, ergab eine Erhebung des Bildungsministeriums auf Grundlage von 976 Arbeiten aus zwölf Gemeinschaftsschulen.
Beides zusammen zeigt: Der Fehler lag nicht allein bei Schülern und Lehrkräften. Das hätte das Ministerium ruhig einräumen können, möglicherweise auch sofort Konsequenzen im Interesse der Schülerinnen und Schüler ziehen müssen. Eigentlich selbstverständlich. Es sein denn, die Bildungsministerin hätte vor nicht allzu langer Zeit den Hamburger Bildungssenator wegen eines ähnlichen Vorgangs überscharf kritisiert und sich nun aus politischen Gründen nicht getraut, im Interesse der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu handeln…
Ich halte es für richtig, dass Unterrichtsinhalte und Prüfungen in der Regel nicht im Landtag debattiert werden. Aber im vorliegenden Fall lag das Problem nicht allein bei Schülern und Lehrkräften. Das musste hier einmal gesagt werden. Und das sollte auch von der zuständigen Ministerin hier einmal gesagt werden!