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10.12.18
16:35 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Pflegeberufegesetz, Digitalisierung an Schulen, Reichsbürger, Fahrverbote und Online-Handel mit Tieren

Nr. 201 / 10. Dezember 2018



Themen der Plenarsitzung: Haushalt, Pflegeberufegesetz, Digitalisierung an Schulen, Reichsbürger, Fahrverbote und Online- Handel mit Tieren
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 12. Dezember, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2019, die geplante Verabschiedung des neuen Pflegeberufegesetzes, die Digitalisierung an Schulen, Reichsbürger in Schleswig-Holstein, Fahrverbote sowie der Online-Handel mit Tieren, der rechtlich geregelt werden soll.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 12. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 3, 23, 36, 37, 48 und 55 Haushaltsberatungen 2019, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/950), Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/951), Ausschussüberweisung am 27. September 2018, Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1079), Das UKSH braucht eine bessere Ausstattung - Maximalversorgung auf Spitzenniveau sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1093), Entlastung des Landesrechnungshofs 2

Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2016, Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1050), Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2016, Bericht des Finanzministeriums (Drs. 19/366), Ausschussüberweisung am 13. Dezember 2017, Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1074), Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/968), Ausschussüberweisung am 28. September 2018, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1121), Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2017, Federführend ist das Finanzministerium (Drs. 19/1077), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten
Rund 13,1 Milliarden Euro Ausgaben und etwa 350 Millionen Euro neue Schulden – das sind zwei Kernzahlen des Landeshaushalts für das kommende Jahr, den der Landtag in seiner Dezember- Tagung endgültig beschließen will. Der Großteil der neuen Schulden geht auf das Konto der HSH- Nordbank. Das Land muss für die Abwicklung fauler Schiffskredite aufkommen. Im Haushalt 2019 sind 450 Millionen Euro enthalten, um Verpflichtungen aus den 2009 gegebenen Garantien der Eigentümerländer Schleswig-Holstein und Hamburg gegenüber der HSH zu erfüllen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der Haushalt für 2019 ausgeglichen wäre, wenn es die Sonderbelastung HSH nicht gäbe.
Die Koalition aus CDU, Grünen und FDP will zudem kräftig in Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur investieren. So werden etwa 500 Stellen neu geschaffen, vor allem in den Schulen. Im Kita-Bereich steigert Jamaika die Ausgaben um 40 Millionen auf mehr als 380 Millionen Euro, und das Gesamtbudget für Digitalisierung steigt um 18 Millionen auf 191 Millionen Euro. Die Grundförderung der Hochschulen erhöht sich um jährlich fünf Millionen Euro bis 2024. Das Uniklinikum Schleswig-Holstein erhält vier Millionen Euro mehr Trägerkostenzuschuss. Für Investitionen sind 1,3 Milliarden Euro vorgesehen, insbesondere für Straßenbau, Krankenhäuser, Schul- und Hochschulgebäude. Die Investitionsquote beträgt 10,5 Prozent.
Während der Beratungen im Finanzausschuss hat die Landesregierung ihren Originalentwurf aus dem September mit der sogenannten Nachschiebeliste ergänzt. Die Jamaika-Partner sowie die drei Oppositionsfraktionen legen jeweils eigene Änderungsanträge vor. Die Landesregierung hat im Nachgang Mehr-Ausgaben gegenüber dem Originalentwurf von rund 17 Millionen Euro beantragt. Zudem muss das Land laut der November-Steuerschätzung mit Minder-Einnahmen von 34 Millionen Euro rechnen. Entsprechend erhöht sich die Kreditaufnahme gegenüber dem September-Entwurf um 51 Millionen auf etwa 250 Millionen Euro. Ursprünglich war geplant, 150 Millionen Euro der HSH-Schulden im kommenden Jahr zu tilgen. Dieses Ziel werde nun nicht mehr angepeilt, heißt es aus der Landesregierung. Es würden voraussichtlich weniger Schulden zurückbezahlt.
Über die Nachschiebeliste sollen weitere 45 neue Stellen insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Umwelt geschaffen werden. Auch der Kita-Bereich soll gestärkt werden. 17,7 Millionen Euro fließen für die Umsetzung eines Bauprogramms des Bundes. Für Berufsbetreuer sowie Gutachter und Dolmetscher in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind zusätzlich 3

neun Millionen Euro vorgesehen. Zehn Millionen stehen für Landwirte zur Bewältigung der Dürrefolgen zur Verfügung, als Ergänzung zu den Dürre-Hilfen des Bundes. Das Sondervermögen MOIN.SH wird zur Stärkung des Schienennahverkehrs um acht Millionen Euro aufgestockt. Rund 18 Millionen Euro für den Bereich Asyl fließen an die Kommunen. Spezialkräfte der Landespolizei sollen ab Januar 2019 eine höhere Erschwerniszulage erhalten. Kosten: 855.000 Euro.
CDU, Grüne und FDP haben den Regierungsentwurf an einigen Stellen nachjustiert. So soll das Landesprogramm Einbruchsschutz fortgeführt werden. Hierfür ist eine Million Euro vorgesehen. Ebenfalls insgesamt eine Million Euro sollen an Handwerker gehen, die einen Betrieb übernehmen oder gründen. 1,3 Millionen Euro fließen über drei Jahre verteilt in den „Bildungsbonus“ für Schulen an sozialen Brennpunkten. Die sieben Produktionsschulen im Lande sollen mit 500.000 Euro ausgestattet werden, um entsprechende Kürzungen von Bundeszuschüssen auszugleichen. Mit 240.000 Euro will Jamaika Kurse für angehende Krankenpfleger fördern. Die Zuschüsse an die Familienbildungsstätten sollen um knapp eine halbe Million auf 1,4 Millionen Euro steigen. Die Koalition übernahm einen entsprechenden Vorstoß von SPD und SSW aus dem September. Für 200.000 Euro soll an der Uni Flensburg ein Lehrstuhl für Digitales Lernen entstehen. 250.000 Euro sollen in eine Untersuchung investiert werden, ob stillgelegte Bahnstrecken reaktiviert werden.
Die SPD strebt mit 110 Änderungsanträgen mehr Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Wohnen, Personal, Soziales, Kita und UKSH an. Zugleich wollen die Sozialdemokraten mehr Schulden tilgen. Zu den Schwerpunkten gehört die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes im öffentlichen Dienst, die stufenweise über drei Jahre erreicht werden soll. Als ersten Schritt plant die SPD hierfür 40 Millionen Euro ein. Für beitragsfreie Krippen sieht der SPD-Entwurf Extra-Kosten von 24 Millionen Euro vor. Zudem will die SPD eine Projektstudie einholen, ob das Land eine eigene Wohnungsbaugesellschaft errichten sollte. Ziel ist mehr öffentlich geförderter, bezahlbarer Wohnraum. Eine solche Baugesellschaft lehnt die Landesregierung bislang ab. Die Besoldung der Grundschullehrer will die SPD bereits zum Schuljahr 2019/2020 von A12 auf A13 anheben. Die Landesregierung plane dies stufenweise bis 2025/26. Dies sei zu spät, so die Oppositionsfraktion. Der Norden müsse konkurrenzfähig werden im Vergleich zu anderen Ländern, die bereits A13 zahlten. Hierfür will die SPD 9,5 Millionen Euro zusätzlich einstellen.
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein soll 25 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen bekommen sowie in Zukunft höhere Regelzuschüsse. Zudem müsse die Regierung ein langfristiges Finanzierungkonzept für das UKSH vorlegen, das auch darlegt, wie die Ausstattung des Großklinikums modernisiert werden soll. Vier Millionen sieht die SPD für die Umstellung des ÖPNV auf Elektroantrieb vor. Alle Vorschläge seien gegenfinanziert, betonen die Sozialdemokraten. Unterm Strich ergebe sich sogar eine um 35 Millionen Euro niedrigere Neuverschuldung als von der Jamaika-Landesregierung geplant. Sparen würde die SPD beim geplanten Bau der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt (Kosten: zehn Millionen Euro), bei Privat- und Waldorfschulen (jeweils eine Million Euro) sowie bei internen Verwaltungsausgaben.
Die AfD fordert weniger Ausgaben für die Flüchtlingshilfe und Mehrausgaben in den Bereichen Bildung und Soziales. Mittel für Sprach- und Integrationskurse will die AfD auf einen „Minimalbedarf“ kürzen beziehungsweise komplett auf null setzen. Gleiches gilt beispielsweise für 4

die Migrationsberatung, für Dolmetscherkosten, für die Arbeitsmarktintegration und für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. Das Aufnahmeprogramm für 500 Kriegsflüchtlinge wird abgelehnt, und die beim Landtag angesiedelte Stelle des Flüchtlingsbeauftragten will die AfD abschaffen. Auch im Umweltbereich plant die AfD Kürzungen, etwa bei der Stiftung Naturschutz und bei der Betreuung von Schutzgebieten. Aufstocken will die AfD die Gelder für die Begabtenförderung, für außerunterrichtliche Angebote in den Naturwissenschaften, für den Schulsport und für die Senkung der Schulabbrecherquote. Die Kieler Uni soll 300.000 Euro zusätzlich erhalten, um sich als Exzellenzuniversität bewerben zu können. Das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zur kostenlosen Mittagsverpflegung an Schulen will die AfD um 1,5 Millionen Euro auf drei Millionen verdoppeln. Die Zuschüsse für Beratungsstellen der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe sollen um 160.000 Euro erhöht werden. Zudem will die AfD ein neues Landesprogramm „Demokratieförderung und Linksextremismusbekämpfung“ auflegen.
Der SSW schlägt punktuelle Nachbesserungen am Haushaltsentwurf vor, etwa 350.000 Euro extra für Investitionen und Betriebskosten von Tierheimen. 40.000 Euro mehr fordert der SSW für den kulturellen Dachverband der Sydslesvigsk Forening. Die Koalition hat diesen und weiteren SSW- Anträgen im Finanzausschuss zugestimmt. Deswegen hat die Oppositionspartei angekündigt, dem Jamaika-Haushalt insgesamt zuzustimmen. Weitere SSW-Vorschläge: Insgesamt vier Millionen Euro sollen in städtische Fahrradwege investiert werden. Fünf Millionen Euro sollen in die Reinigung der Schlei fließen, die nach einer Panne im Schleswiger Klärwerk mit Plastikteilen verschmutzt wurde. Bis 2022 sollen neun Millionen Euro in einen Fonds gehen, aus dem Modellprojekte im Bereich e-Health gefördert werden – die Digitalisierung im Gesundheitswesen. 70.000 Euro will der SSW für einen jährlichen Landeswettbewerb der Special Olympics ausgeben, der Sportwettkämpfe für geistig und mehrfach behinderte Menschen. Das Taschengeld von Freiwilligendienstlern im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr will der SSW um 50 Euro pro Monat aufbessern. Kostenpunkt: knapp 600.000 Euro. Und: Auch der SSW will das Landesprogramm Einbruchsschutz für eine Million Euro weiterführen.


TOP 6, 27 und 38 Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung des Pflegeberufegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1003), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1087), Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP (Drs. 19/1102), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/437), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/479), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1088), geplanter Aufruf 15:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
„Die Schulgeldfreiheit kommt“ – das hatte Gesundheitsminister Heiner Garg im November am Rande der Beratungen zum Haushalt für das kommende Jahr angekündigt. Angehende Logopäden sowie Physio- und Ergotherapeuten sollen dadurch finanziell entlastet werden. CDU, Grüne und FDP wollen die nötigen Mittel über die Nachschiebeliste des Landes in den Haushaltsentwurf für 2019 einstellen. Die SPD hatte das Thema bereits im Januar auf die Tagesordnung gesetzt – aus Sorge um Nachwuchs. „Die Ausbildung in den therapeutischen 5

Gesundheitsfachberufen ist teuer und für Viele nicht finanzierbar“, kritisierten die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Nach Beratungen im Sozialausschuss haben sich Vertreter aller Fraktionen nun einstimmig für eine geänderte Fassung eines Alternativantrages von CDU, Grünen und FDP ausgesprochen, über den im Dezember-Plenum abgestimmt wird. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, „Schulgeldfreiheit bis zum 1. Januar 2019 sicherzustellen“.
Mitberaten werden die von der Landesregierung vorgelegten landesrechtlichen Ausführungen zum Pflegeberufegesetz des Bundes in Zweiter Lesung. Mit dem Regelungspaket sollen die Weichen für eine einheitliche Ausbildung für Berufe in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gestellt werden. Über das Ausführungsgesetz will die Landesregierung dem für die Gesundheit zuständigen Sozialministerium eine Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen an die Hand geben. Hintergrund ist, dass das Pflegeberufegesetz des Bundes dem Land eigene Handlungsspielräume eröffnet. „Teilweise sind landesrechtliche Lösungen möglich, teilweise erforderlich“, heißt es dazu in dem Entwurf. Der Sozialausschuss empfiehlt einstimmig, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Außerdem steht eine Imagekampagne für Pflegeberufe zur Debatte. CDU, Grüne und FDP wollen damit „die Fachkräftegewinnung öffentlichkeitswirksam“ gestalten und mehr Menschen für einen Beruf in der Pflege begeistern. Es sei angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung „höchste Zeit dafür zu sorgen, dass ausreichend Personalnachwuchs im Bereich der Pflege-Berufe vorhanden ist“, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.


TOP 13 Ausbildungssituation beim Land Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 19/736), Antwort der Landesregierung (Drs. 19/1007), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Mehr als 56.000 Menschen sind beim Land Schleswig-Holstein angestellt. Nach Jahren des Personalabbaus besteht nun durch den demographischen Wandel auch beim größten Arbeitgeber – dem Land – Handlungsbedarf. In einem 67-seitigen Antwortschreiben auf eine Große Anfrage der SPD, bezieht die Landesregierung Stellung zur Ausbildungssituation beim Land Schleswig- Holstein. Man habe „das Thema der Nachwuchsgewinnung als für die Zukunft der Landesverwaltung strategisch bedeutsames Thema erkannt und daraus Konsequenzen gezogen“, so die Regierung. Allein im Jahr 2018 gab es beim Land 2104 Stellen für Auszubildende, Referendare und Trainees, darunter 153 im allgemeinen Verwaltungsdienst und 24 für Nachwuchsjuristen. Laut dem Schreiben werden bis 2026 für die Landesverwaltung, die Landespolizei, die Schulen und die Steuerbehörden in Schleswig-Holstein rund 18.000 Auszubildende oder Nachwuchskräfte gesucht. Mit einem Nachwuchskräftekonzept, das darauf abzielt, neue Mitarbeiter zu gewinnen, gut auszubilden und langfristig an das Land Schleswig- Holstein zu binden, möchte die Landesregierung den „Wissenstransfer innerhalb der Beschäftigten nachhaltig sichern“.
Das Konzept beinhaltet unter anderem eine bereits laufende, landesweite Nachwuchskräfte- Werbekampagne, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern soll. Für 2017-2022 wurde 6

zudem ein Social-Media-Konzept zum Personalmarketing in das Arbeitsprogramm der Landesregierung aufgenommen. Darin werden mehr als 30 Ausbildungsberufe, duale Studiengänge und Referendariate der Landesverwaltung beworben. Als zweites Bundesland nach Hamburg präsentiert sich Schleswig-Holstein dabei als offizieller Arbeitgeber auf dem Karriereportal Xing und zudem in sozialen Medien. Im Zuge des Diskriminierungsverbotes informiert das Antwortschreiben über aktuelle Zustände bei der Geschlechtergerechtigkeit, bei Belangen von Menschen mit Behinderung, interkulturellen Aspekten von Menschen mit Migrationshintergrund und von nationalen Minderheiten. Ein Beispiel: Der Anteil an Frauen unter Justizvollzugsbeamten im Allgemeinen Vollzugsdienst liege lediglich bei 20 Prozent. Darüber hinaus veranschaulicht das Papier den Ist-Zustand verschiedener Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im öffentlichen Dienst und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf.


TOP 15 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/693), Alternativantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/706), geplanter Aufruf 17:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die vom Bundesverfassungsgericht wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen gekippte Grundsteuererhebung schnellstmöglich neu regeln. Die Zeit drängt, da Bundestag und Bundesrat bis Ende 2019 über ein neues Berechnungsmodell entscheiden müssen. Die Oppositionsfraktion schlägt vor, die Berechnung künftig an die Grundstücksgrößen zu koppeln. Eine Wertermittlung für jedes einzelne Grundstück, etwa in Bezug auf den durchschnittlichen aktuellen Verkaufspreis, sei zu zeitaufwändig und zu kostenintensiv, argumentiert die AfD.
CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW haben ein Alternativpapier vorgelegt. Darin wird die Landesregierung grundsätzlich aufgefordert, sich für eine fristgemäße Neuregelung einzusetzen, die auch künftig das jährliche Grundsteuer-Aufkommen von derzeit bundesweit 14 Milliarden sichert. Grundsätzlich angestrebt wird eine möglichst einfache Grundbesteuerung, die keine flächendeckend höhere Belastung für Bürger bedeutet. Welche Werte sich für einzelne Grundstücke und Bauten am Ende ergeben – also höhere oder niedrigere Abgaben für Hausbesitzer und Mieter – ist immer noch nicht klar. Hintergrund: Die Grundsteuer, die etwa für ein Mietshaus anfällt, wird anteilsmäßig über die Betriebskosten abgerechnet. Wenn sie erhöht wird, steigt also auch die Miete.
In Berlin favorisiert Finanzminister Olaf Scholz (SPD) derzeit ein sogenanntes wertabhängiges Modell. Er will bei der notwendigen Neuordnung der Grundsteuer-Erhebung stärker den Wert und die anfallenden Nettokaltmieten jeder Immobilie berücksichtigen, weshalb regionale Unterschiede stärker zunehmen könnten. Die Bemessungsgrundlage soll sich künftig aus Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zusammensetzen. Um Mietsteigerungen vor allem in Ballungsräumen abzufedern, will Scholz die sogenannte Steuermesszahl senken und setzt darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze durch individuelle Erhöhungen oder Senkungen so anpassen, dass die Einnahmen und Belastungen der Bürger in 7

etwa gleich bleiben. Wenn etwa der von den Städten und Gemeinden individuell festzulegende Hebesatz so bleiben würde wie derzeit, könnte die Grundsteuer um mehrere Prozentpunkte steigen, in Großstädten um bis zu 20 Prozent.
In Kiel drückt Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold bei der angemahnten Reform der Grundsteuer auf das Gaspedal. Wenn es nicht zu einer zeitnahen Entscheidung komme, „verlieren die Kommunen in Schleswig-Holstein rund 450 Millionen Euro, auf die sie zwingend angewiesen sind, um ihre Aufgaben zu finanzieren“, sagte sie Ende November. Das dürfe auf keinen Fall passieren. Wie Scholz, befürworte sie ebenfalls ein wertabhängiges Modell: „Denn eine Wohnung auf dem Kieler Ostufer muss niedriger besteuert werden als eine Wohnung auf Sylt“, so Heinold. Dennoch werfe der Vorschlag von Scholz eine Reihe von Fragen auf, die nun zügig geprüft werden müssten.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist ein Urteil aus Karlsruhe von Anfang April, das die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, diese bis Ende 2019 zu überarbeiten. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Derzeit wird die Grundsteuer im Westen nach einem Einheitswert des Jahres 1964 und im Osten nach dem Einheitswert des Jahres 1935 ermittelt – die Hebesätze schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen 340 und 900 Prozent. Diese Einheitsbewertung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so Karlsruhe in der Urteilsbegründung. Den Finanzämtern und Kommunen hat das Bundesverfassungsgericht für eine Neuregelung eine Übergangsfrist eingeräumt. Bis Ende 2024 darf die Grundsteuer noch nach den alten Grundstückswerten erhoben werden. Hintergrund für diese Zeitspanne ist die zu erwartende langwierige Werteermittlung, da die Grundstücke neu eingeschätzt werden müssen.
Aus einer jüngst bekanntgewordenen Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young geht hervor, dass Schleswig-Holsteiner in Deutschland derzeit die niedrigste Grundsteuer auf Immobilien zahlen. Der durchschnittliche Hebesatz der Kommunen im nördlichsten Bundesland liegt bei der Grundsteuer B mit 324 Prozent (2017) trotz eines Zuwachses um fünf Punkte weit hinter dem Wert von Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen mit 534 Prozent. Fünf von deutschlandweit zwölf Gemeinden erheben im Norden gar keine Grundsteuer: Friedrichsgabekoog, Hillgroven, Norderfriedrichskoog, Südermarsch und Wesselburener Deichhausen. Am meisten verlangt Glücksburg mit 700 Prozent. Bundesweit fallen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Grundsteuer. 8

Donnerstag, 13. Dezember, 10 bis 18 Uhr



TOP 22 Gleiche Sicherheitsstandards für Medizinprodukte wie bei Medikamenten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1085), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach dem Willen der SPD-Fraktion sollen für Medizinprodukte künftig vergleichbare Sicherheitsstandards wie bei Medikamenten gelten. Die Landesregierung solle sich dafür im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat einsetzen, wird in einem zur Beratung vorliegenden Antrag gefordert. Hersteller, Betreiber und der Handel müssten engen Zulassungsregelungen unterworfen und nach klaren Kriterien überwacht werden. Eine qualifizierte Prüfstelle soll laut Sozialdemokraten, „das Nutzen-Risiko der Produkte regelhaft vor ihrer Nutzung“ bewerten. Hintergrund des SPD-Antrags sind die „Implant Files“ eines weltweiten Recherchenetzwerks über Zulassung, Kontrolle und Fehlermanagement von Medizinprodukten. Der Kernvorwurf lautet: Im Gegensatz zu Arzneimitteln, die vor der Zulassung genauestens geprüft werden, würden Medizinprodukte nicht von staatlichen Stellen kontrolliert und Probleme nicht systematisch erfasst. Das System sei „manipulierbar, fehlerhaft und verantwortlich für ungezählte Tote“, schreibt etwa die Süddeutsche Zeitung. Es geht zum Beispiel um nicht haltbare Hüftimplantate oder Prothesen. In Deutschland seien im vergangenen Jahr 14.034 Verdachtsfälle gemeldet worden.
Unterdessen hat Landes-Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) bereits angekündigt, dass in Schleswig-Holstein das Personal für die Medizinprodukte-Überwachung in den nächsten Jahren mehr als verdoppelt werden soll. Mit dem Haushaltsbeschluss für 2019 soll die personelle Aufstockung beim zuständigen Landesamt für Soziale Dienste eingeleitet werden, sagte Garg Anfang Dezember. Für die Jahre 2019/2020 seien 14 neue Stellen vorgesehen. Derzeit sind in der Medizinprodukte-Überwachung 16 Mitarbeiter tätig, davon einige in Teilzeit.
Das Landesamt für Soziale Dienste prüft, ob die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen des Medizinproduktes erfüllt sind. Dafür können vom Hersteller alle benötigten Nachweise angefordert werden – auch die sogenannte Konformitätserklärung, mit der der Hersteller nachweist, dass seine Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen. Welches Konformitätsverfahren durchzuführen ist und in welchem Umfang dabei eine unabhängige, aber nichtstaatliche Prüf- und Zertifizierungsstelle beteiligt ist, hängt vom potenziellen Risiko der Produkte ab. Aus dem Bundesgesundheitsministerium wurde jüngst verlautet, dass der Aufbau einer industrieunabhängigen Stelle im Gespräch sei, bei der alle verbauten Implantate gemeldet werden müssten. 9

TOP 17 und 46 Digitalisierung und WLAN an allen Schulen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1052), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/671), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/1115), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Vertretung der dänischen Minderheit im Landtag fordert die Landesregierung auf, bei der digitalen Ausstattung der Schulen auch die Einrichtungen der dänischen Minderheit und die der freien Träger „angemessen“ zu berücksichtigen. Dies solle verbindlich, so der SSW, im Rahmen der Digitalen Agenda Schleswig-Holstein, aber auch „mit Blick auf zukünftige Maßnahmen aus dem ‘DigitalPakt Schule’ zwischen Bund und Ländern gelten“. Die Privatschulen „müssen in dem entsprechenden Vertragstext berücksichtigt werden“, heißt es in einem vorliegenden Antrag.
Die Digitale Agenda Schleswig-Holstein gibt es seit 2016. In dem Grundsatzpapier zur Förderung der digitalen Infrastruktur im Land ist auch das Lernen in einer digitalen Welt Thema. Aktuell steht der bundesweite Digitalpakt im Fokus der Diskussion. Dahinter verbirgt sich der Wille der Bundesregierung und des Bundestags, durch eine Grundgesetzänderung und eine Bund-Länder- Vereinbarung eine Milliardenhilfe für digitale Technik und Lerninhalte an Deutschlands Schulen freizugeben. Es geht um fünf Milliarden Euro in fünf Jahren. Die Länder sehen dagegen ihre in der Verfassung garantierte alleinige Zuständigkeit für die Bildungspolitik in Gefahr. Denn Schulpolitik ist Ländersache. Zu dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz für die Grundgesetzänderung soll am 14. Dezember im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Ein weiteres Thema der Debatte: Die Ausstattung der Schulen mit WLAN. Hierzu liegt ein im April beratener Antrag der SPD vor, der von Regierung und Kommunen „ein Konzept für die Ausstattung aller Schulen mit einem leistungsfähigen WLAN bis 2021“ einfordert. Im Zuge der Ausschussberatungen erarbeiteten CDU, Grüne, FDP und AfD eine alternative Beschlussempfehlung. Darin heißt es, „dass die Landesregierung bereits mit den Kommunen in konzeptioneller Abstimmung ist und im Jahr 2021 alle Schulen mit WLAN ausgestattet sein sollen“. Die Umformulierung wurde von SPD und SSW im Ausschuss abgelehnt.


TOP 57 Abschluss und Privatisierung der HSH Nordbank, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1083), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die HSH Nordbank ist verkauft. Nachdem als letzte Instanz die Europäische Kommission zugestimmt hatte, dass die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg ihre ehemalige Landesbank an private Investoren verkaufen dürfen, vermeldete Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Ende November den Eingang von rund einer Milliarde Euro. Damit ist der Kaufvertrag zwischen den beiden Ländern und den Käufern um die US-Investoren Cerberus und J.C. Flowers endgültig vollzogen. Mit der Privatisierung der HSH Nordbank hätten die Länder Schleswig- Holstein und Hamburg in mehrerlei Hinsicht Neuland betreten, heißt es nun in einem Bericht der Landesregierung. Noch nie sei eine ehemalige Landesbank vollständig in private Hände gegeben worden. „Der Gesamtschaden für den Landeshaushalt insgesamt ist sehr hoch“, heißt es weiter. 10

Beide Länder haften zum Beispiel noch bis 2041 weiter für die HSH Nordbank in einer Höhe von derzeit 1,8 Milliarden Euro, etwa für Pensionszahlungen an deren Mitarbeiter. Insgesamt wird die Summe auf über zehn Milliarden Euro taxiert. Mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrags ist das Land Schleswig-Holstein nicht mehr mittelbarerer Eigentümer einer internationalen Geschäftsbank. Der Schlussstrich unter das Kapitel werde jedoch erst dann gezogen sein, wenn in einigen Jahren alle Altverpflichtungen in den Landeshaushalt übernommen sind und die noch bestehenden Gewährträgerhaftungen abgelaufen sind, heißt es in dem 22 Seiten starken Papier. Gerade in Kiel wird nun ein „erheblicher Stellenabbau“ befürchtet. Derzeit beschäftigt die Bank Medienberichten zufolge noch rund 1700 Mitarbeiter, im vergangenen Jahrzehnt waren es fast 5000.
Laut Bericht wird die hsh portfoliomanagement AöR auch über den Zeitpunkt der Privatisierung der HSH Nordbank hinaus weiterbestehen, um das ihr im Jahr 2016 übertragene Schiffskreditportfolio vermögensschonend abzubauen. Die hsh finanzfonds AöR soll ebenfalls für eine Übergangszeit weiterbestehen. Geplant ist, dass der auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil der Belastungen, für die die hsh finanzfonds AöR Mittel am Kapitalmarkt aufgenommen hat, nach und nach in den Landeshaushalt überführt wird. Durch die eigene Refinanzierung soll langfristig die Zinsbelastung für das Land gesenkt werden. Die zum Zwecke der Privatisierung der HSH Nordbank gegründete Holdinggesellschaft HSH Beteiligungs Management GmbH wird ebenfalls für eine Übergangszeit weiterbestehen.


TOP 25 Schaffung eines „Modellprojekts Clearingstelle“, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1100), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will dem illegalen Aufenthalt von Zuwanderern in Deutschland mit einem Modellprojekt entgegenwirken. Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der Bund eine sogenannte Clearingstelle aufbaut. Mit dem Instrument einer „strafbefreienden Selbstanzeige“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, „in einem geordneten Verfahren“ den Aufenthaltsstatus der Betroffenen zu klären, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) endeten allein von 515.000 Asylentscheidungen in den ersten neun Monaten 2017 insgesamt 90.000 mit „sonstigen Verfahrenserledigungen“. Darunter fällt laut BAMF auch die „Einstellung wegen Nichtbetreibens“. Diese erfolgt, wenn der Antragsteller nicht zur Anhörung kommt, nicht mehr auf Briefe reagiert und schließlich als unbekannt verzogen eingetragen wird. Die Gruppen der „Illegalen“ sind dabei äußert breit aufgestellt. Sie reichen von Leuten, die nach Deutschland einreisen, ohne überhaupt eine „Spur“ bei deutschen Behörden zu entwickeln, über untergetauchte Flüchtlinge bis hin zu Touristen, Studenten oder Arbeiter, die einfach im Land bleiben, obwohl ihr Visum abgelaufen ist.
Die Jamaika-Koalition fordert nun, die Voraussetzungen und Ausschlussgründe der strafbefreienden Selbstanzeige festzulegen, wobei sich an der bereits bestehenden Selbstanzeigemöglichkeit im Steuerrecht orientiert werden soll. Insbesondere müssten bestehende aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten vollständig und fehlerfrei nachgeholt, unrichtige 11

Angaben berichtigt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Über den Aufenthaltsstatus soll dann die zuständige Ausländerbehörde entscheiden.


TOP 14 Reichsbürger in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 19/906), Antwort der Landesregierund (Drs. 19/1069), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
„Reichsbürger“ lehnen das Grundgesetz, Behörden und Gerichte ab und bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden zunehmend als Bedrohung wahrgenommen, denn viele von ihnen sind bewaffnet. Für bundesweites Entsetzen sorgten die Schüsse eines „Reichsbürgers“ auf Polizisten in Georgensgmünd (Bayern). Der Mann tötete im Oktober 2016 einen Beamten und verletzte zwei weitere. Er wurde inzwischen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Bundesregierung spricht von 19.000 „Reichsbürgern“ in ganz Deutschland. Informationen zur Szene in Schleswig-Holstein liefert die Antwort des Innenministeriums auf eine Große Anfrage der Grünen. Demnach steigt die Zahl der „Reichsbürger“ auch im Norden an. Im Jahre 2015 gab es laut Ministerium 24 bekannte Fälle, mittlerweile seien schon 288 identifiziert - und die Entwicklung sei „noch nicht abgeschlossen“. Der Landesregierung lägen weitere Hinweise von kommunalen Behörden, staatlichen Stellen und auch gesellschaftlichen Organisationen vor. Hochburgen sind die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg. Allerdings werden keine der Personen im Lande als „Gefährder“ eingestuft.
Ein Indiz dafür, dass es mehr als 288 „Reichsbürger" in Schleswig-Holstein geben könnte, liefert die Zahl der beantragten „Staatenangehörigkeitsausweise“. Diese liegt mit 712 deutlich höher. „Staatenangehörigkeitsausweise“ beantragen „Reichsbürger“ häufig, damit sie keinen Personalausweis brauchen. Denn der bestätigt ihrer Meinung nach, dass sie Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind, deren Rechtmäßigkeit sie bestreiten. Der „Staatenangehörigkeitsausweis“ wird nur selten von Personen außerhalb der Szene beantragt, weil er nur in wenigen Fällen nützlich ist, etwa zur Einbürgerung von ausländischen Ehegatten. Wie viele von den 712 Antragstellern tatsächlich „Reichsbürger“ sind, sei jedoch unklar. „Reichsbürger“ haben laut Ministerium auch in Schleswig-Holstein eine „hohe Affinität zu Waffen“. 20 von ihnen hätten noch eine waffenrechtliche Erlaubnis, 46 Waffen befänden sich in ihrem Besitz – und das, obwohl sie laut einem Erlass aus dem Jahr 2017 keine Waffen haben dürfen, weil sie als unzuverlässig gelten. In zehn Fällen wurde die waffenrechtliche Erlaubnis bereits entzogen. Dabei wurde 19 Schusswaffen sichergestellt. In den übrigen Fällen werde weiter geprüft, ob die Waffen-Lizenz widerrufen werden kann.
Anders als in anderen Bundesländern sind in Schleswig-Holstein keine Fälle bekannt, in denen „Reichsbürger“ verbeamtet sind, in Behörden, bei der Polizei oder im Finanzamt arbeiten. Das Innenministerium räumt aber ein, dass es rechtlich schwierig sei, zu prüfen, ob ein identifizierter „Reichsbürger“ im Staatsdienst ist. Aus der Großen Anfrage geht hervor, dass bei einem „Reichsbürger“-Verdacht die Abfrage bei der Deutschen Rentenversicherung nur „in rechtlich begründeten Einzelfällen“ möglich ist. Ein „standardisierter Abgleich“ der „Reichsbürger“-Szene mit 12

dem Datenbestand sei „rechtlich unzulässig“. Was ihr Selbstverständnis betrifft, sind „Reichsbürger“ eine heterogene Gruppe. Manche beharren darauf, immer noch in einem Deutschen Reich in den Grenzen von 1913 zu leben. Andere pochen auf die Grenzen von 1937 oder 1945. Die so genannten „Selbstverwalter“ sehen nur ihr eigenes Grundstück als ihr „Reich“ an. Das Innenministerium hat vier Hauptorganisationen in Schleswig-Holstein ausgemacht: Sie nennen sich „Staatenbund Deutsches Reich“, „Amt für Menschenrechte“, „Geeinte Deutsche Völker und Stämme“ und „Religionsgemeinschaft heilsamer Weg“. Bis zu 30 Personen engagieren sich in den einzelnen Gruppierungen. Außerdem gebe es vermehrt Verbindungen von „Reichsbürgern“ in die rechtsextreme Szene. Von den Identifizierten hätten zwölf Personen einen Bezug zur NPD, zur rechtsextremen „Europäischen Aktion“ oder der „Artgemeinschaft“.


TOP 26 und 44 Überprüfung von Asylentscheiden und Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte Asylbewerber, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1101), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/154), Alternativantrag der Fraktion von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/206), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1112), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Asylpolitik beschäftigt den Landtag auch in dieser Debatte. Im Kern geht es diesmal um eine „konkrete und kohärente Anwerbestrategie für ausländische Talente“. Das fordern CDU, Grüne und FDP und erhielten dafür im Innen- und Rechtsausschuss auch Unterstützung von SPD und SSW. Die Landesregierung soll sich entsprechend auf Bundesebene für ein Einwanderungsgesetz stark machen. Die SPD erklärte ihren Antrag im Ausschuss für erledigt. Er sah vor, gut integrierten Asylbewerbern, die aus einem sicheren Herkunftsland stammen oder deren Asylbegehren voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Änderung des Aufenthaltszweckes auch ohne vorherige Ausreise in ihr Herkunftsland zu ermöglichen. Dieses sollte unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Asylbewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Fachkräfte für einen Mangelberuf in Frage kommen oder die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Mangelberuf erfüllen.
CDU und SPD im Bundestag hatten sich Anfang Oktober bei einem Koalitionsgipfel auf verschiedene Eckpunkte im Bereich der Einwanderungspolitik geeinigt. So soll zukünftig eine geordnete Zuwanderung von Fachkräften erfolgen. Im Kern geht es bei dem geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz darum, dass Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte attraktiver wird. Das Gesetz soll deren Zuzug ordnen und steuern. Bedarf und Qualifikation sollen zentrale Kriterien sein. Auch im Streit um einen sogenannten „Spurwechsel“ zwischen Asylverfahren und einer Einwanderung in den Arbeitsmarkt gab es einen Kompromiss.
Die AfD lehnt ein Einwanderungsgesetz ab und fordert unterdessen, Asylbescheide konsequenter zu überprüfen. Drei Monate vor Ablauf der auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis eines Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtlings solle standardmäßig beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angefragt werden, ob ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde. 13

Zudem müsse die Verwaltungspraxis in den Ausländerbehörden vereinheitlicht und alle Asylverfahren in der Einzelfallprüfung spätestens vor der erstmaligen Verlängerung des Aufenthaltstitels abgearbeitet werden, verlangt die Oppositionsfraktion.


TOP 29 Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegentreten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1105), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die so genannte Istanbul Konvention ist seit Februar auch in Deutschland rechtlich bindend. Mit ihr liegt laut den Koalitionsfraktionen „im europäischen Raum erstmals ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen vor“. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP stellen in einem Antrag Maßnahmen vor, mit denen die Ziele der Istanbul Konvention auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden sollen. In ihrem Antrag fordern sie darüber hinaus die Landesregierung auf, zu prüfen, ob die Maßnahmen dahingehend geeignet sind. Die Koalitionsfraktionen betonen zudem, dass „der Landtag eine bundesweit einheitliche einzelfallunabhängige Finanzierung und eine bundesweit einheitliche Bedarfsplanung für Frauenhausplätze unter Berücksichtigung der Istanbul Konventionen“ begrüße. Der Landtag erkenne des Weiteren „bisherige Maßnahmen der Landesregierung, der Gewalt gegen Frauen entschlossen entgegenzutreten“, an. Darunter zählen laut Antragstellern beispielsweise Plätze für Betroffene in Frauenhäusern und eigenständiges Wohnen für Hilfesuchende.
Erst im November beteiligte sich der Landtag am Aktionstag „Orange your City“ von „UN Women“, mit dem vor Ort auf Gewalt an Frauen aufmerksam gemacht werden sollte. Der Fördedampfer „Schilksee“ legte dafür am frühen Abend am Landeshaus an und wurde, wie mehr als 30 weitere Gebäude in Kiel, orange angestrahlt. Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist weltweit eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und betrifft jede dritte Frau.


TOP 31 Strompreise senken, Irrweg „Klimaschutz“ aufgeben, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1105), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In diesem Jahr blieb der Strompreis weitgehend stabil, doch nun haben zahlreiche Anbieter für das neue Jahr eine Erhöhung um vier bis fünf Prozent in der Grundversorgung angekündigt. Sie begründen das mit gestiegenen Einkaufspreisen für den Strom. Die AfD nimmt das zum Anlass, das Ende des Klimaschutzes zu fordern, um die Strompreise wieder zu senken. Der „Irrweg Klimaschutz“ sei aufzugeben, fordert die Oppositionsfraktion.


Die Idee einer „allumfassenden Energieversorgung durch erneuerbare Energien“ basiere auf der Angst, dass eine zu hohe Kohlendioxidkonzentration in der Luft eine „nicht mehr kontrollierbare Veränderung des Klimas“ nach sich ziehe. „Das sich ständig auf natürliche Weise ändernde Klima 14

soll auf einen kaum zu definierenden Status Quo eingefroren werden, was landläufig als Klimaschutz bezeichnet wird“, heißt es in der Begründung des Antrags, den die AfD vorlegt. Und weiter: Die Klimaziele seien aufzugeben, die Bundesregierung solle aus dem Emissionshandelssystem aussteigen. Der Handel mit CO2-Zertifikaten belaste den Strompreis zusätzlich. Der fortwährend steigende Zertifikatpreis für CO2-Emissionen finde sich im Stromproduktionspreis wieder, „der rund 20 Prozent des Strompreises ausmacht“.
Die Preise für Strom setzen sich in Deutschland aus den Kosten für die Stromerzeugung, die Netznutzung sowie aus Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Letztere machen den Großteil des Preises aus. Die Beschaffungskosten seien in den vergangenen zwei Jahren um mehr als die Hälfte gestiegen, teilte der Branchenverband BdEW mit. Auch der Anstieg der Preise für CO2-Emissionszertifikate wirke kostentreibend. Kleinere Entlastungen bei anderen Bestandteilen des Strompreises könnten den Anstieg nicht ausgleichen. Verbraucherschützer kritisierten diese Argumentation. Als vor einigen Jahren die Börsenpreise gesunken seien, hätten die Versorger auf ihre langfristigen Verträge verwiesen und die Einsparungen nicht an ihre Kunden weitergegeben. Jetzt seien sie bei steigenden Börsenpreisen hingegen schnell mit Preiserhöhungen dabei. Wem sein Stromtarif zu teuer ist, der kann den Anbieter nach Ablauf der festgelegten Vertragsfrist oder dann wechseln, wenn der derzeitige Belieferer die Preise erhöht.



Freitag, 14. Dezember, 10 bis 16 Uhr



TOP 30 Fahrverbote vermeiden, Luftmessstation überprüfen lassen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1106), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um Fahrverbote in Kiel zu vermeiden, will die AfD die Luftmessstation am Theodor-Heuss-Ring „hinsichtlich ihrer korrekten Positionierung von externen Instituten überprüfen“ lassen. In ihrem Antrag schreibt die Oppositionsfraktion, Vieles deute darauf hin, „dass die Messstation am Theodor-Heuss-Ring nicht ordnungsgemäß positioniert ist“. So hätten eigene Recherchen ergeben, dass etwa der Abstand des Messgerätes zu angrenzenden Gebäuden nicht den gesetzlichen Vorgaben entspräche. Dadurch könnten „erhöhte Messergebnisse“ entstanden sein.
Im Streit um Luftverschmutzung und Diesel-Fahrverbote in Städten hatte das Bundesumweltministerium Anfang Dezember angekündigt, die Standorte der Stickoxid- Messstellen deutschlandweit zu kontrollieren. Zuvor hatten FDP und AfD im Bundestag Anträge gestellt, in denen sie unter anderem EU-Grenzwerte infrage stellen und eine Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Messungen fordern. Wo Messstellen stehen sollen, legt eine EU-Richtlinie fest. Für die Position gibt es einen gewissen Spielraum, zum Beispiel: „mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt“, und „in 15

einer Höhe zwischen 1,5 Metern (Atemzone) und 4 Metern über dem Boden“. Dieses sei „soweit möglich“ zu berücksichtigen. Die Deutsche Umwelthilfe zieht wegen zu großer Luftverschmutzung in Städten wie Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin vor Gericht. Bisher überschreiten 65 Städte den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresdurschnitt. Mehrere Gerichte haben deswegen bereits Fahrverbote für ältere Dieselautos verlangt, in Hamburg gibt es sie schon streckenweise. Ende November liegt für Stuttgart offiziell ein neuer Luftreinhalteplan vor, der ebenfalls Fahrverbote enthält.


TOP 50 Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2019, Bericht der Landesregierung, (Drs. 19/1034), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schlaglöcher, Spurrinnen und Holperstrecken – so sehen viele Landesstraßen in Schleswig- Holstein zum Verdruss von Auto- und Radfahrern aus. Die Zustandserfassung der Landesregierung aus dem Jahr 2013 hatte bereits verdeutlicht, dass knapp ein Drittel des Landesstraßennetzes dringend sanierungsbedürftig ist. Die Regierung in Kiel will bis 2030 die Landesstraßen wieder auf Vordermann bringen. Das bedeutet neben noch mehr Baustellen im Norden den Abbau eines Sanierungsstaus in Milliardenhöhe, wobei für die nächsten vier Jahre 360 Millionen Euro fließen sollen. Laut Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) kann „das Ziel, die Straßen bis 2030 wieder in einen Top-Zustand zu versetzen mit einer nachhaltigen Strategie umgesetzt werden, sollten diese und künftige Landesregierungen die jetzt ausgedehnte Sanierungsoffensive fortführen“. Derzeit gelten von 3541 Kilometern Landesstraßen gut 950 als dringend sanierungsbedürftig, wovon etwa 900 Kilometer bis einschließlich 2022 wieder in gutem Zustand sein sollen. Zudem werden 400 Kilometer Radwege und mehr als 50 Brücken saniert. Dafür stellt die Landesregierung bis 2022 rund 360 Millionen Euro bereit.
Über die Jahrzehnte hat sich an den Landesstraßen im Norden ein Sanierungsstau von etwa 1,2 Milliarden Euro aufgebaut. Die Situation hatte sich in den letzten Jahren etwas verbessert, nachdem das Land die Mittel von 10 Millionen auf 46 Millionen Euro im Vorjahr schrittweise aufgestockt hatte. So sank der Anteil der schlechten Straßen von 31 auf 27 Prozent. Dies reiche nicht aus, so Buchholz. 90 Millionen Euro jährlich seien erforderlich, und diese Summe sei bis 2022 auch ausfinanziert. Von den 90 Millionen Euro fließen 70 Millionen in Fahrbahnen, die restlichen 20 Millionen in Brücken und Radwege. „Das ist eine Kraftanstrengung“, sagte der Minister über das Programm. Angefangen werde dabei laut dem Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau und Verker Torsten Conradt nicht unbedingt mit den schlechtesten Straßen, sondern eher mit denen, deren Zustand kritisch zu werden drohe. So sollen Folgeschäden vermieden werden. Was das Personal anbelangt, so wurde der Landesbetrieb bereits auf 65 Mitarbeiter aufgestockt, für 25 weitere Stellen ist Bedarf angemeldet, wobei „insbesondere Straßenbau- Ingenieure, aber auch Techniker und Bauaufseher“ willkommen seien, so Conradt. 16

TOP 41 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten – deutsch-dänische Kooperation weiterentwickeln – europäischen Mehrwert bewahren, Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1008), Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW und der SPD-Fraktion (Drs. 19/1013), Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 19/1095), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark soll erhalten und weiterentwickelt werden. Der Europaausschuss hat nach Antragsprüfungen nun einen Beschlussvorschlag dazu vorgelegt. Geht es nach dem Ausschuss, soll sich die „Landesregierung im Rahmen der Reform der EU-Kohäsionspolitik auf Bundes- und europäischer Ebene aktiv für die Weiterentwicklung von sozialer, wirtschaftlicher und territorialer Zusammenarbeit einsetzen“. Im Fokus steht dabei das INTERREG-Programm, welches erhalten und weiterentwickelt werden soll, weil es laut Ausschuss in „herausragender Weise den europäischen Mehrwert verdeutlicht“. Die Beschlussempfehlung unterstreicht, dass mit dem Programm Probleme gemeinsam gelöst werden könnten und die Programme von den Regionen für die Regionen selbst entwickelt würden.
Im November-Plenum hatten CDU, Grünen und FDP einen Antrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingereicht, worauf ein Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW und der SPD folgte. Der Europaausschuss empfiehlt dem Landtag nun einstimmig, die vorhergegangenen Anträge „für erledigt zu erklären“. Stattdessen wird der Landtag dazu aufgefordert, einen eigens eingebrachten Beschlussvorschlag „zu übernehmen und ihm zuzustimmen“. Im Bericht des Europaausschusses spricht sich der Landtag angelehnt an das bisherige INTERREG-A-Programm dafür aus, auch nach 2020 in einer neuen Förderkulisse das Programm „Deutschland-Danmark“ fortzuführen. Die Förderperiode des heutigen Programms, durch die 85-Millionen Euro aus dem INTERREG-Programm ins deutsch-dänische Grenzgebiet geflossen sind, läuft im Jahr 2020 aus. Die EU-Kommission plant in der nächsten siebenjährigen EU-Finanzperiode ab 2021 das INTERREG-Programm von 10,2 auf 8,4 Milliarden Euro zu kürzen. Die Regionalpolitiker im EU- Parlament fordern hingegen eine Aufstockung auf 11,1 Milliarden Euro. Im Januar wird über das Votum des Ausschusses im EU-Parlament abgestimmt.


TOP 49 und 51 Bericht zur Lehrkräftegewinnung und zur Unterrichtssituation, Berichte der Landesregierung (Drs. 19/760 und 19/974 sowie 19/1047), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Für junge Menschen, die sich für den Lehrerberuf interessieren, für Quereinsteiger oder neu Zugezogene, aber auch für ausgebildete Lehrkräfte, die in den Schuldienst einsteigen wollen, gibt es seit November ein neues Service-Angebot des Bildungsministeriums. Interessenten können werktags per Telefon eine Hotline erreichen und ihre Fragen rund um das Thema „Einstellung in den Schuldienst“ stellen. Dies ist sei ein „wesentlicher Aspekt bei der Lehrkräftegewinnung“, sagte Bildungsministerin Karin Prien Ende September, nachdem das Kabinett ihren Bericht zur Lehrkräftegewinnung zur Kenntnis genommen hatte. Jetzt wird das Papier im Plenum diskutiert. 17

Der Bericht sieht weitere Maßnahmen vor, die den Lehrergewinnungsprozess voranbringen sollen. Gestärkt werden sollen demnach die Handlungsbereiche „aktive Lehrkräfte“, „Ausbildung angehender Lehrkräfte“, „Quer-, Seiten- und Direkteinstieg“, „Begegnungen mit dem Lehrerberuf“ und „Kommunikation“. Hintergrund: Bundesweit fehlen laut Lehrerverband derzeit 40.000 Pädagogen. Eine Maßnahme, um dem Lehrermangel entgegenzutreten, ist in Schleswig-Holstein bereits auf dem Weg: Eine bessere Bezahlung der Schulleiter und Grundschullehrer.
Grundsätzlich gibt es im Land wachsenden Bedarf in einzelnen Regionen, in „MINT“-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) aber auch bei den Fächern Sport, Musik und Kunst sowie an Grundschulen und Förderzentren. Mangel droht, auch weil die Schülerzahlen wieder steigen werden – von derzeit gut 280.600 auf geschätzt 287.000 im Schuljahr 2026/27. Damit wäre dann wieder der Stand von 2015/16 erreicht. Übergeordnetes Ziel von Bildungsministerin Prien ist es, „grundständig ausgebildete Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“. Deshalb ist ein wesentlicher Punkt des vorgelegten Konzeptes die „Stärkung der Ausbildung angehender Lehrkräfte“. Dazu werden laut dem Bericht unter anderem in enger Abstimmung mit den Universitäten die Studienplatzkapazitäten erhöht. So ist an der Europa Universität Flensburg die Zahl der Studienplätze im Bereich Sonderpädagogik von 120 auf 160 erhöht worden, und für die Stärkung der Grundschullehrerausbildung sollen 2019 zusätzliche Mittel für das Fach Sachunterricht bereitgestellt werden.
Die Zahl der Absolventen des Studiengangs Grundschullehramt in Flensburg ist insgesamt von 122 im Jahr 2015 auf 160 im Jahr 2017 gestiegen, für 2019 werden 200 erwartet, sagte die Ministerin bei Vorstellung des Berichts. Außerdem ist geplant, das Studienangebot an der EUF in den Bereichen Mathematik und Darstellendes Spiel zu erweitern. Um die Zahl der Absolventen in einzelnen MINT-Fächern an der Christian-Albrechts-Universität zu erhöhen, soll der Lehramtsbezug gestärkt werden. Außerdem hat das Ministerium die Plätze im Vorbereitungsdienst zunächst auf 1495 aufgestockt, 2018 erneut um 75 Plätze angehoben und für 2019 werde laut Prien eine weitere Anhebung um 90 Plätze angestrebt. Da die Ausbildung von qualifizierten Lehrkräften fünf bis sechs Jahre dauert, sollen auch andere Wege in den Lehrerberuf ausgebaut werden und nachträgliche Fortbildungen und Qualifizierungen angeboten werden, um kurzfristige Bedarfe decken zu können. Dies gilt auch für Quer- und Seiteneinsteiger und für Lehrkräfte aus anderen Ländern. Daneben ist vorgesehen, Lehrkräfte zu stärken, die bereits im Schuldienst sind. Dazu gehört neben der Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes durch Verbeamtung eine gute Bezahlung.
In dem turnusmäßig erscheinenden Bericht zur Unterrichtssituation im Land räumt die Landesregierung ein, dass „das Ziel einer Unterrichtsversorgung von 100 Prozent im Schuljahr 2017/18 insgesamt trotz zusätzlich geschaffener Lehrerstellen nicht erreicht werden konnte“. Im Durchschnitt wurde im vergangenen Schuljahr an den allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schularten zusammen eine Unterrichtsversorgung von rund 96 Prozent verzeichnet. Hauptverantwortlich hierfür sei die Situation an den berufsbildenden Schularten, wo die durchschnittliche Unterrichtsversorgung bei 92 Prozent liegt. 18

Weitere Zahlen aus dem Bericht: Ersatzlos ausgefallen sind an den allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 2,1 Prozent des in den Stundenplänen vorgesehenen Unterrichts. Weitere 7,8 Prozent wurden nicht planmäßig erteilt, sondern durch Vertretungsunterricht und durch Zusammenlegung von Lerngruppen oder eigenverantwortliches Arbeiten ersetzt. Der Anteil ist gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen, heißt es in dem Papier. An den berufsbildenden Schulen ist der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts von 2,7 auf 2,6 Prozent und der der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden von 5,2 auf 4,8 Prozent gesunken.
Die Schülerzahl ist zu Beginn des Schuljahres 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr um rund 4.000 auf rund 371.800 zurückgegangen. An den Grundschulen, inklusive der DaZ-Zentren, wurde ein leichter Anstieg verzeichnet (+790 Schüler), an den Gemeinschaftsschulen ein Plus von rund 2.200. Die Gymnasien verzeichnen einen Rückgang von rund 1.700 Schülern (-2,2 Prozent). Die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist insgesamt um rund 500 (3,1 Prozent) gestiegen. Während die Förderzentren ein Minus von rund 70 Schülern (-1,5%) zu verzeichnet haben, ist die Schülerzahl in inklusiven Maßnahmen um 570 (5,2 Prozent) angestiegen. Die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen ist laut dem Bericht um gut 1.000 (- 1,1 Prozent) gesunken. Davon entfallen 420 auf den Schülerzahlenrückgang an den Berufsschulen und rund 600 auf die Vollzeitbildungsgänge. Während an den Berufsschulen die Zahl der Jugendlichen mit einem Ausbildungsberuf um 450 gestiegen ist, weisen die Bildungsgänge des Übergangssystems zusammen ein Minus von 870 in der Summe der Schülerzahl auf.


TOP 56 Einführung einer Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1078), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einer Gründungsprämie will die Jamaika-Koalition unter anderem Unternehmensgründungen für Meister attraktiver machen und die Zahl der meisterbetriebenen Unternehmen erhöhen. Dafür will das Land jährlich bis zu 2,7 Millionen Euro zur Verfügung stellen, heißt es in dem nun vorgestellten Regierungspapier. Der Landtag hatte die Landesregierung im Oktober 2017 gebeten, bis Ende 2018 ein Konzept für eine Meistergründungsprämie zu erarbeiten. Wer einen Meisterbetrieb gründet oder übernimmt, soll in Zukunft mit einer Förderprämie von 7500 Euro rechnen können. Weitere 2500 Euro gibt es, wenn das Unternehmen nach drei Jahren einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten oder geschaffen hat. Hintergrund des Vorstoßes: Der Anteil der Betriebsinhaber im Land, die älter als 50 Jahre sind, liegt laut den Handwerkskammern in Schleswig-Holstein bei 53 Prozent. Gleichzeitig gehe die Zahl der Meistergründungen bundesweit zurück – von 76 Prozent im Jahr 2003 auf 33,5 Prozent im Jahr 2007, gibt die Landesregierung an.
Besonders von meistergeführten Unternehmen erhofft sich das Land eine höhere Überlebenschance. Von rund 2600 Unternehmern mit Meisterqualifikation, die sich 2011 in die Handwerksrolle eintragen lassen hatten, seien fünf Jahre später nur noch 64 Prozent am Markt gewesen. „Aus den Gründungen mit Meisterbrief im gleichen Zeitraum konnten sich dagegen 86 Prozent am Markt behaupten“, heißt es in dem Konzept weiter. Außerdem würden Meisterbetriebe 19

mehr ausbilden und könnten langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Im ersten Jahr der Einführung der Förderung will das Land eine Million Euro investieren. In den zwei darauffolgenden Jahren sei eine Steigerung auf jeweils rund 2,1 Millionen Euro und ab dem vierten Jahr auf jährlich rund 2,7 Millionen Euro zu erwarten. Die Landesregierung geht von rund 275 Meistergründungen pro Jahr aus.


TOP 33 Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1116), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auch mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest will die SPD-Fraktion den Online-Handel mit Tieren stärker kontrollieren und rechtlich eindeutig regeln. Um Tiere vor Missbrauch und Quälerei besser zu schützen, fordert die Fraktion die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für Schutzmechanismen im Tierschutzgesetz einzusetzen. Insbesondere der anonyme Verkauf ohne Rückverfolgbarkeit soll verboten werden. Hierfür schlägt die SPD unter anderem vor, eine bundeseinheitliche Zertifizierung für Verkäufer und Verkaufsportale sowie „eine verpflichtende Identitätsprüfung für die Tierkategorie“ einzuführen. Auch für Börsen sollen engmaschige Regeln gelten. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass Tierschutzorganisationen „wiederholt“ auf schlechte Bedingungen bei der Zucht und des Transports sowie auf den Gesundheitszustand von im Internet gehandelten Tieren hingewiesen hätten.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 20

Reihenfolge der Beratung der 17. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 12. Dezember 2018 3 + 23 + 36 + Haushaltsberatungen 2019 150 10:00 37 + 48 + 55 10 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung einer Anstalt 0 12:30 öffentlichen Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen
3 + 23 + 36 + Fortsetzung der Haushaltsberatung 2019 50 15:00 37 + 48 + 55 6 + 27 + 38 Ausübung des Pflegeberufegesetzes und Imagekampagne 35 15:50 für Pflegeberufe 13 Ausbildungssituation beim Land Schleswig-Holstein 40 16:25 15 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern 35 17:05 2 Änderung des Landes-UVP-Gesetzes 17:40 4 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des 17:40 Verpackungsgesetzes 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des 17:40 Krankenhausfinanzierungsgesetzes 8 Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und Anpassung 17:40 besoldungsrechtlicher Vorschriften Donnerstag, 13. Dezember 2018 22 Gleiche Sicherheitsstandards für Medizinprodukte wie bei 35 10:00 Medikamenten 17 + 46 Digitalisierung und WLAN an allen Schulen voranbringen 35 10:35 57 Abschluss und Privatisierung der HSH Nordbank 35 11:10 25 Schaffung eines „Modellprojekts Clearingstelle“ 35 11:45
14 „Reichsbürger*innenbewegung“ in Schleswig-Holstein 40 15:00 26 + 44 Überprüfung von Asylentscheiden und Änderung des 35 15:40 Aufenthaltszwecks für gut integrierte AsylbewerberInnen 29 Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegen treten 35 16:15 31 Strompreise senken, Irrweg "Klimaschutz" aufgeben 35 16:50 Freitag, 14. Dezember 2018 30 Fahrverbote vermeiden, Luftmessstation überprüfen lassen 35 10:00 50 Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig- 35 10:35 Holstein 2019-2030 41 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten – deutsch- 35 11:10 dänische Kooperation weiterentwickeln – europäischen Mehrwert bewahren 21

49 + 51 Bericht zur Lehrkräftegewinnung und zur Unterrichtssituation 35 11:45
56 Einführung einer Meistergründungsprämie in Schleswig- 35 14:00 Holstein 33 Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren 35 14:35 rechtlich regeln 10 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Errichtung einer Anstalt 0 15:10 öffentlichen Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP 20 Berufung einer/eines Brexit-Beauftragten - Die Reden zu diesem Punkt sollen zu Protokoll gegeben werden 45 Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Europa-Universität Flensburg und der Fachhochschule Kiel


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/1124):

TOP 7 Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 9 Entwurf eines Gesetzes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 11 Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes 12 Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes 28 Entwicklung einer Netzwerkstrategie Weltkultur- und Weltnaturerbe 35 MINT-Unterricht fördern 39 Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen 40 Verkehrsfluss optimieren, Schadstoffe reduzieren und alternative Mobilitätskonzepte voranbringen 42 Bericht der Landesregierung „Barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl 43 Geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen verwirklichen 47 Einwilligung in den Erwerb von Grundstücken in der Gemarkung Puttgarden 22


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

16 Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des Flächenverbrauchs 18 Regenerative Energien in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum technologieoffen voranbringen 19 Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte schaffen 21 Mündlicher Bericht zur Fachkräfteinitiative des Landes 24 Einrichtung einer Einrichtung einer Professur für Soziale Folgen der Künstlichen Intelligenz 32 Politische Diskussion und aktives politisches Handeln in der Schule fördern - fair, sachlich, neutral 34 Maritime Forschung stärken 52 Gesamtkonzept Berufsorientierung 53 Schulen mit besonderen Herausforderungen mit Bildungsbonus stärken 54 Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern 58 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für das Jahr 2017