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13.12.18
12:07 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 15: Umlage der Grundsteuer auf Mieter abschaffen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 13. Dezember 2018


TOP 15: Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern (Drs. 19/706)

Beate Raudies:
Umlage der Grundsteuer auf Mieter abschaffen

Adam Smith war ein Anhänger, David Ricardo ebenso und sogar Milton Friedman konnte ihr etwas abgewinnen: Bei Ökonomen gilt die Grundsteuer bis heute als eine der gerechtesten Steuerarten. Die Vorzüge der Grundsteuer liegen auf der Hand: Sie besteuert den Grundbesitz. Dessen Nutzung ist ohne Leistungen des Gemeinwesens – also ohne Straßen, Strom- und Wasserleitungen – nicht sinnvoll möglich. Mithin ist es gerechtfertigt, diese Realsteuer zu erheben. Zudem setzt die Steuer kaum ökonomische Fehlanreize, sie ist deutlich robuster gegenüber Krisenzeiten als viele andere Steuerarten und auch ihre Sozialverträglichkeit ist gegeben, da die Steuerlast davon abhängt, wie viel das jeweilige Grundstück und die darauf errichteten Immobilien wert sind. Soviel zur Theorie. Denn die Bemessungsgrundlagen der Steuer sind völlig veraltet. Grundstücks- und Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen, vor allem in den Ballungsräumen. In Regionen, die vom Strukturwandel oder schwindenden Bevölkerungszahlen betroffen sind, sieht die Entwicklung anders aus. Hauseigentümer und Mieter zahlen heute eine Steuer, die mit den tatsächlichen Immobilienwerten des Jahres 2018 nichts zu tun hat – die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Das geradezurücken ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Das Urteil des BVerfG zwingt Bund und Ländern nun zum Handeln. Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von fast 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Städte und Gemeinden in Deutschland. Gerade für finanzschwache Kommunen, die nur wenig Gewerbesteuer einnehmen, ist die Grundsteuer existenziell. Würde die Grundsteuer 2



komplett wegfallen, wäre die kommunale Daseinsvorsorge massiv bedroht. Das muss unbedingt verhindert werden. Auch der Bundestag hätte gut daran getan, sich bereits in der vergangenen Wahlperiode mit der Reform zu befassen - so wie es im Koalitionsvertrag von 2013 verabredet war. Das wäre auch ein Zeichen an das Verfassungsgericht gewesen, dass der Bundesgesetzgeber ernsthaft an einer Lösung arbeitet. Leider ist dies vor allem am Widerwillen der CSU gescheitert. Die Länder dagegen hatten ihre Hausaufgaben gemacht und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf war sicher nicht das Gelbe vom Ei, aber er machte Vorschläge für eine zeitgemäße Bewertung der Grundstücke und Immobilien.
Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz verabschiedet sein, und die Neuregelung muss spätestens 2025 greifen. Der nun vorliegende Vorschlag des Bundesfinanzministers bietet eine gute Basis, um zu einer verfassungskonformen, sozial ausgewogenen und fristgerechten Neuregelung zu kommen. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt das Reformkonzept, die Grundsteuer wie bisher nach dem Wert des Bodens und der Gebäude zu bemessen, weil dies für eine sozial gerechte Besteuerung sorgt. Der Vorschlag, für die Wertermittlung grundsätzlich an die Nettokaltmiete anzuknüpfen, ermöglicht nach unserer Einschätzung eine faire Steuerbemessung. Aber der Bundesfinanzminister rennt bei uns offene Türen ein, wenn er in Zusammenhang mit der Reform darüber nachdenkt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Das wäre ein gutes Zeichen für die MieterInnen in unserem Land. Ich möchte aber auch auf eins hinweisen: Der Bundesgesetzgeber regelt vor allem die Grundsätze, nach denen der Grundbesitz bewertet wird. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung des Hebesatzes über die Höhe der Grundsteuer vor Ort. Dies ist ein Kernelement der kommunalen Selbstverwaltung, das nicht zur Disposition steht. Und mit der von der SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzten Grundsteuer C erhalten die Kommunen künftig ein wirksames Instrument gegen Grundstücksspekulationen und für die Mobilisierung von Bauland.
Wer die Reform der Grundsteuer grundsätzlich gefährdet, bringt das öffentliche Finanzierungssystem insgesamt ins Wanken und gefährdet die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Für die SPD-Landtagsfraktion besteht darum das wichtigste Ziel darin, die Grundsteuer mit ihrem Aufkommen als verlässliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden zu sichern. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.