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13.12.18
12:25 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 15 "Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 436/2018 Kiel, Donnerstag, 13. Dezember 2018
Finanzen/Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern



www.fdp-fraktion-sh.de Annabell Krämer zu TOP 15 „Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern“ In ihrer Rede zu TOP 15 (Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Einnahmen aus der bisherigen Grundsteuer sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grund- steuer in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, denn es wurde jahrelang versäumt, die Einheitswerte zu aktualisieren. Die derzeitige Grundsteuer spiegelt nicht mehr die tatsächlichen Wertverhältnisse wider. Deshalb brauchen wir eine Reform der Bemessungsgrundlage, um die Grundsteuer im Kern zu erhalten.
Schon seit Jahren stehen viele Modelle zur Diskussion. Nun hat Bundesfi- nanzminister Scholz ein weiteres Modell vorgelegt. Alle Varianten haben ih- re Vor- und Nachteile. Für uns Freie Demokraten ist klar: Eine flächende- ckende Mehrbelastung der Bürger kommt nicht in Frage. Mit uns gibt es keine Steuererhöhung durch die Hintertür!
Wie sehen die Modelle aus? Umweltverbände plädieren für die Bodenwert- steuer, bei der die Bodenrichtwerte herangezogen werden. Dieses Modell belastet nicht nur Mieter und Eigentümer in Ballungszentren stärker. Was ist mit kleinen Einfamilienhäusern, die früher auf großen Grundstücken gebaut wurden? Wer denkt an die kleine Immobilie auf großem Grund? Eine Grund- steuerreform darf Omas Häuschen nicht gefährden! Das zuletzt von einer Ländermehrheit favorisierte Kostenwertmodell erfordert eine Erhebung der Boden- und Gebäudewerte. Und das für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland! Auch wenn von pauschalierten Gebäudewerten ausgegangen wird, ist der Erfassungsaufwand für die Finanzbehörden riesig. Eine Reform, die zu Erhebungskosten in Milliardenhöhe führt, ist den Steuerzahlern aus Sicht der Freien Demokraten nicht vermittelbar. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun mit dem vorgeschlagenen Er- tragswertmodell das Kostenwertmodell modifiziert, indem er – grob gesagt – die pauschalierten Herstellungskosten durch eine Ertragskomponente – basierend auf tatsächlichen oder pauschalierten Mieterträgen – ersetzt hat. Das steigert noch einmal den Aufwand. Ein Durchbruch in der Grundsteuer- frage ist ihm damit sicherlich nicht gelungen. Die öffentlichen Reaktionen haben dies gezeigt.
Letztlich hat jedes Modell sein Für und Wider. Die wertbasierten Modelle sind immer kompliziert, aber nicht zwangsläufig gerecht. Ohnehin ist das Gerechtigkeitsargument in diesem Zusammenhang schwierig. Denn die Grundsteuer ist von ihrer Konzeption her ja gerade kein Umverteilungs- instrument. Damit hat sie einen grundsätzlich anderen Charakter als die Einkommensteuer. Die Grundsteuer wurde ursprünglich damit begründet, dass sie die gemeindlichen Leistungen für die Bereitstellung von Infrastruk- tur abgelten soll. Es handelt sich um eine reine Objektsteuer, bei der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen keine Rolle spielt. Gerechtigkeit und Umverteilung sind daher die falschen Kategorien, wenn wir über die Grundsteuer reden. Stattdessen sollten wir auf darauf schauen, wie wir eine effiziente Steuererhebung hinbekommen und einen Steuerer- höhungsautomatismus zulasten der Bürger verhindern.
Deshalb erscheint uns Freien Demokraten sinnvoll, einzig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zu berücksichtigen und somit auf aufwändige Werter- mittlungen zu verzichten. Das Flächenmodell ist nicht nur einfach und transparent, sondern verhindert auch automatische Steuererhöhungen, die sich aus Wertsteigerungen ergeben. Einen wichtigen Zusammenhang dürfen wir nicht aus den Augen verlieren: Jede Erhöhung der Grundsteuer verteuert das Wohnen – für jeden! Sie wird entweder vom Selbstnutzer getragen oder auf den Mieter umgelegt. Die Mietpreisentwicklung ist bundesweit zu einem beherrschenden Thema geworden. Wir diskutieren, wie bestehender Wohn- raum bezahlbar bleibt und neuer bezahlbarer Wohnraum entsteht. Wir wol- len keine Grundsteuerreform beschließen, die unsere wohnungspolitischen Bemühungen durchkreuzt.
Nutzen wir die Chance, die sich uns bietet. Lassen Sie uns eine Grundsteuer auf die Beine stellen, die einfach, transparent und nachvollziehbar ist. Eine Grundsteuer, die die Kommunen leistungsfähig hält, ohne die Bürger immer stärker zu belasten. Losgelöst von jeglicher Ideologie erscheint es schwer vorstellbar, dass in Anbetracht der Komplexität der vorgelegten Modelle ein anderes als das Flächenmodell umsetzbar ist. Vielleicht hat gerade deshalb Bundesfinanzminister Olaf Scholz das Flächenmodell als Alternative ins Ge- spräch gebracht.
Damit aber eines deutlich ist: Wir Freie Demokraten verschließen uns kei- nem weiteren sinnvollen Vorschlag, sofern unsere drei Bedingungen – Ein- fachheit, Transparenz und Aufkommensneutralität – erfüllt sind. Der nun vorgelegte Entwurf des Bundesfinanzministers hat zumindest ein Gutes – er hat alle wachgerüttelt und aufgeschreckt. Es sollte nun auch dem letzten Entscheidungsträger klar geworden sein, dass es dringend an der Zeit ist, sich auf ein vernünftiges Modell zu einigen.“

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de