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14.12.18
17:37 Uhr
Landtag

Dritte Option: Antidiskriminierungsstelle begrüßt Initiative des Landtages

Nr. 208 / 14. Dezember 2018

Dritte Option: Antidiskriminierungsstelle begrüßt Initiative des Landtages
Am gestrigen Abend (Donnerstag) hat der Bundestag über den dritten Geschlechtseintrag im Personenstandsgesetz „divers“ abgestimmt. Neben „männlich“ und „weiblich“ kann jetzt auch „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden. Dem Schleswig- Holsteinischen Landtag geht das nicht weit genug. Deshalb wurde heute ein Antrag über weitere Änderungen für die Umsetzung der Verwirklichung der menschlichen Selbstbestimmung angenommen. „Ich freue mich, dass die Fraktionen diesen Antrag eingereicht haben. Es zeigt, dass wir hier in Schleswig-Holstein schon sehr weit in Bezug auf das Thema geschlechtliche Vielfalt sind“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni heute in Kiel.
Im Herbst 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig sei und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis Ende 2018 eine entsprechende Gesetzesänderung zu verabschieden. Die neue Regelung bezieht sich auf intersexuelle Menschen, deren Körper sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufzeigen. Trotz viel Kritik wurde die Pflicht eines ärztlichen Attests als Voraussetzung für den dritten Geschlechtseintrag nicht gänzlich abgeschafft. „Der Gesetzesbeschluss ist erst einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Attestpflicht werden jedoch weiterhin die Grundrechte und Menschenwürde von nicht-binären Menschen verletzt“, mahnte El Samadoni.
Der Landtag fordert nun mit breiter Mehrheit die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine umfassende Regelung zur geschlechtlichen Selbstbestimmung einzusetzen. Dabei solle zum einen der Geschlechtseintrag allen Menschen offenstehen und zum anderen die teure und unnötige Begutachtungspflicht abgeschafft werden. „Ich erhoffe mir, dass 2019 dann nochmal neu über die Gesetzesänderung diskutiert wird“, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, „denn ich denke, dass jeder Mensch selbst am besten Auskunft über das eigene Geschlecht geben kann. Eine Attestpflicht sorgt weiterhin für eine Pathologisierung von nicht-binären Menschen. Das ist aus Antidiskriminierungsaspekten nicht akzeptierbar.“