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19.12.18
10:09 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: 50 Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein im Amt

Nr. 212 / 19. Dezember 2018

Landesbeauftragter: 50 Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein im Amt
Heute (19.12.) tritt der 50. Kommunale Beauftragte im Land sein Amt an. Die Gemeinde Scharbeutz wählte Ende November Uwe Janke zu ihrem Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. „Die Kommunalen Beauftragten und Beiräte leisten unverzichtbare Arbeit und konkrete Unterstützung vor Ort“, sagt Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, dazu heute in Kiel.
„Seit 1995 erleben wir einen Zuwachs bei Beauftragten und Beiräten in Schleswig-Holstein. Die Kommunen erkennen vermehrt die Notwendigkeit für dieses Amt“, berichtet Hase. Der Landesbeauftragte berät die Kommunen in Satzungsfragen oder im Auswahlverfahren. „Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist interessant und spannend“, so Hase „ich wünsche mir aber eine gesetzliche Verpflichtung für die Bestellung der Beauftragten im Landesrecht. So können überall in Schleswig-Holstein die notwendigen Kompetenzen bereitstehen.“
Seit 1995 werden Kommunale Beauftragte bzw. Beiräte für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen gewählt. Sie haben die Aufgabe, die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vor Ort aufzuzeigen, gegenüber der Politik zu verdeutlichen und inklusive Prozesse zu initiieren. Darüber hinaus stehen sie als Ansprechpartner für die Betroffenen zur Verfügung.
In 13 von 15 Kreisen und kreisfreien Städten sowie in vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind Beauftragte sowie Beiräte tätig. Im Kreis Plön ist bislang noch kein Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen im Amt. Im Kreis Schleswig-Flensburg wurde zwar ein Beschluss zur Berufung eines Beauftragten gefasst, besetzt ist das Amt jedoch nicht.
Derzeit führt der Landesbeauftragte eine Weiterbildung für die Kommunalen Beauftragten und Beiräte durch. Neben behinderungspolitischen Fachthemen und Rechtsgrundlagen werden den Teilnehmenden Fähigkeiten in den Bereichen Moderation, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit vermittelt. Es nehmen 18 Personen teil. Neben der Weiterbildung bietet der Landesbeauftragte regelmäßig Fortbildungen zu unterschiedlichen Schwerpunkten an. 2

Eine stets aktualisierte Liste der Kommunalen Beauftragten finden Sie unter: http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/beauftragte/beauftragte-men/publikationen/weblist- Barrierefrei.pdf.