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16.01.19
15:18 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Auch Stellenanzeigen müssen "divers" sein

Nr. 7 / 16. Januar 2019

Antidiskriminierungsstelle: Auch Stellenanzeigen müssen „divers“ sein
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz legt fest, dass Stellenanzeigen im Bewerbungs- verfahren diskriminierungsfrei formuliert sein müssen. Bewerber dürfen in einer Stellenanzeige unter anderem nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Seit dem 1. Januar 2019 muss in Stellenanzeigen auch die dritte Geschlechtsoption „divers“ berücksichtigt werden. „Leider stellen wir fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt immer noch ein Großteil der Stellenanzeigen den Zusatz ‚d‘ für divers nicht enthält“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni.
„Im letzten Jahr erreichten uns viele Anfragen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu diesem Thema“, berichtete El Samadoni. „Beim Sichten einiger Jobportale ist uns aufgefallen, dass ein Großteil der Stellenanzeigen eben nicht diskriminierungsfrei formuliert ist. Das finde ich bedauerlich, denn ich würde behaupten, dass die Diskussion um das Thema der dritten Geschlechtsoption doch sehr präsent gewesen ist.“
Seit Anfang des Jahres gilt die Änderung des Personenstandsgesetzes, die festlegt, dass neben dem männlichen und weiblichen Eintrag ins Personenstandsregister auch der Eintrag „divers“ möglich ist. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2017, in dem festgestellt wurde, dass lediglich eine männliche und weibliche Geschlechtsoption gegen das Persönlichkeitsrecht verstoße.
„Wir werden die Entwicklungen zu diesem Thema in der nächsten Zeit genauer beobachten und gegebenenfalls tätig werden“, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Um Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei zu formulieren, sollten vornehmlich geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie „Fachkraft für Betriebswirtschaft“ verwendet werden. Sollte dies nicht möglich sein, empfiehlt sich entweder eine Formulierung mithilfe des Gendersternchens beziehungsweise der Gendergap, wie zum Beispiel „Elektriker*in / Elektriker_in“ oder der Zusatz „(m/w/d)“.