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21.01.19
15:56 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Medikamentenversuche, Cybersicherheit, Sturmschäden, Krankenversicherung für Beamte und politische Bildung an Schulen

Nr. 14 / 21. Januar 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Medikamentenversuche, Cybersicherheit, Sturmschäden, Krankenversicherung für Beamte und politische Bildung an Schulen Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 23. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde, die Aufarbeitung zu Medikamentenversuchen in Heimen und Kliniken, Cybersicherheit, Sturmschäden, die Krankenversicherung für Beamte sowie die politische Bildung an Schulen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 23. Januar, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Neuer Fahrplan der Landesregierung für die Windenergieplanung“, Aufruf zu Beginn der Tagung, voraussichtliche Redezeit 70 Minuten
Auf Antrag der SPD diskutiert das Plenum in einer Aktuellen Stunde erneut die Ausbauplanung für die Windkraft im Land. Anlass: Die Landesregierung hatte am 15. Januar angekündigt, eine weitere Planungsrunde nachzuschieben. Sie reagierte damit auf tausende Einsprüche gegen die bisherigen Pläne. Der nunmehr dritte Entwurf zum weiteren Ausbau der Windkraft soll nach 2

Angaben des Innenministeriums bis Ende des Jahres erstellt werden und danach in die Anhörung gehen. Damit muss dann das Moratorium verlängert werden: Je nach Ausgang der Anhörung könnte sich der Landtag im Sommer 2020 in Erster Lesung mit der weiteren Planung befassen.
Zum zweiten Entwurf waren bis zum Ende der Einspruchsfrist am 3. Januar rund 5.200 Einsprüche eingegangen. Um seine Klimaschutzziele zu erreichen, strebt das Land für die Onshore- Windenergie bis 2025 zehn Gigawatt installierte Leistung an. Die Regierung werde auch deshalb parallel zu den laufenden Planungen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für neue Anlagen erteilen, sagte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst (CDU). Um einen geordneten Prozess zu gewährleisten, schlage sie dem Landtag vor, das im Sommer auslaufende Moratorium für neue Anlagen nochmals zu verlängern.
Die Sozialdemokraten kritisierten bereits den Stillstand beim Windkraftausbau scharf. Sie befürchten, dass die Verlängerung des Moratoriums erfolgreich beklagt und damit dem Wildwuchs bei der Windenergie Vorschub geleistet werden könnte. Rückblick: Die ehemalige Nord-Ampel aus SPD, Grünen und SSW hatte im Dezember 2016 auf Druck des Oberverwaltungsgerichts neue Regionalpläne in einem ersten Entwurf für den Windkraftausbau vorgelegt. Diese waren von der neuen Jamaika-Landesregierung kassiert worden, ein neuer Entwurf sah insbesondere Änderung bei den Abstandsregelungen zu Wohnstätten vor. Das von SPD, Grünen und SSW ausgegebene Ziel, eine Stromerzeugung von zehn Gigawatt bis 2025 zu erreichen, streben auch CDU, Grüne und FDP an.


TOP 36 Schulen mit besonderen Herausforderungen mit Bildungsbonus stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/208), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1060), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Manche Schulen haben es in Schleswig-Holstein besonders schwer: Viele Schüler besitzen einen Migrationshintergrund, der Anteil bildungsferner oder arbeitsloser Eltern ist überproportional groß. Die Landesregierung will mit dem neuen Förderprogramm, dem Bildungsbonus, gezielt Schulen in sozial schwierigen Lagen unterstützen. Laut einem Bericht, den Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dem Landtag vorlegt, ist das Ziel eine „individuelle Bildungsgerechtigkeit im Sinne vergleichbarer Bildungschancen“. Zum geplanten Start im Schuljahr 2019/20 sind zwei Millionen Euro geplant. Die Mittel sollen jährlich steigen bis auf zehn Millionen im Jahr 2022.
In Schleswig-Holstein konzentrieren sich soziale Unterschiede und Probleme nicht nur in städtischen Ballungsräumen, sondern auch innerhalb der kreisfreien Städte und in den ländlichen Regionen, etwa durch überdurchschnittlich viele Migrations- oder Heimkinder an einzelnen Schulen, heißt es in dem 33 Seiten starken Regierungsbericht. Verhaltensauffälligkeiten der Schüler würden sich dabei „belastend auf den Unterricht“ auswirken. Schon heute gebe es für derartige Schulen zusätzliche Ressourcen, etwa für gezielte Projekte oder mehr Personal. Mit dem Bildungsbonus sollen nun die Angebote „in einem strategischen Rahmen neu geordnet“ und ergänzt werden. Der Bildungsbonus soll gemeinsam mit den Schulen und „individuell flexibel“ ausgestaltet werden. Die Landesregierung setzt dabei auch auf Abstimmung mit der Schulaufsicht. 3

Voraussetzung für Zuschüsse sei vor allem ein nachvollziehbares Konzept und die Bereitschaft, den Erfolg zu prüfen. Auch die Eltern müssten einbezogen werden. So soll ein Konzept gegen Schulverweigerung (Schulabsentismus) entwickelt werden, wenn etwa Kinder die Schule schwänzen oder von ihren Eltern vom Schulbesuch zurückgehalten werden. Welche Schulen den neuen Bonus erhalten steht noch nicht fest. Das an der Kieler Uni ansässige Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik hat laut der Ministerin den Auftrag erhalten, bis Anfang 2019 einen Sozialatlas als Grundlage für die Auswahl der Schulen zu erarbeiten.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/941), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/1161), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In Zweiter Lesung debattiert das Plenum die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Die dem Parlament vom Umwelt- und Agrarausschuss vorgelegte Beschlussfassung enthält neben einigen redaktionellen Klarstellungen nun auch eine Evaluierungsklausel. Danach sollen die Auswirkungen des Gesetzes vier Jahre nach dessen Inkrafttreten von der zuständigen, obersten Landesbehörde ein weiteres Mal bewertet und Landesregierung sowie Landtag über das Ergebnis unterrichtet werden. Im Ausschuss sprachen sich die Jamaika-Koalitionäre für die Annahme des Gesetzespaketes aus. SPD und AfD lehnten es ab, der SSW enthielt sich.
Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, das Gesetz zur Erhaltung des Dauergrünlandes ohne Wenn und Aber zu entfristen. Unangetastet blieben im Ausschuss die Anpassungen an die neuen EU-Vorgaben – etwa wegen der Einführung einer sogenannten Pflugregelung im Prämienrecht. Darüber hinaus hat die Landesregierung in dem Gesetz Gebiete, die von Winderosion betroffen sind, in die Schutzkulisse aufgenommen. Dieses Problem spielte laut Landesregierung in vergangenen Jahren in besonders trockenen Frühjahren immer wieder eine Rolle, was sich nicht zuletzt auch in Warnungen vor Sand- und Staubstürmen in den Verkehrsnachrichten geäußert habe. Die Gefährdung werde durch eine dauerhaft geschlossene Pflanzendecke stark reduziert. Insgesamt konzentriere sich der Fokus in dem Entwurf weiterhin auf ökologisch besonders wertvolle Gebiete wie Überschwemmungsareale, Gewässerrandstreifen, Moorböden sowie Bereiche, die von sehr hoher Wassererosion gefährdet sind. Das 2013 verabschiedete Dauergrünlandgesetz untersagt beispielsweise die Umwandlung von langjährig bestehenden Wiesen und Weiden zu Ackerflächen, wenn nicht anderswo Ersatzflächen geschaffen wurden. Dauergrünland umfasst in Schleswig-Holstein rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Mit den neuen Windschutzgebieten wären es laut Umweltministerium 340.000 Hektar. 2010 waren es 313.000 Hektar, 1990 hatte der Wert noch bei 485.000 Hektar gelegen.
Ökologisch kommt dem Grünland eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt zu. Bei Dauergrünland handelt es sich laut dem Gesetz um Grün- und Weideflächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras und 4

Grünfutterpflanzen genutzt werden. Sie dürfen zudem mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes sein und in diesem Zeitraum nicht umgepflügt werden.


TOP 34 Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen, Beschlussempfehlung des Sozialausschusses gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO (Drs. 19/1174), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach einem Symposium zum Missbrauch von Kindern in Heimen und Kliniken in der Zeit zwischen 1949 und 1975, bei dem Betroffene im vergangenen November über ihr Leid berichteten, hat der Sozialausschuss des Landtages seine Forderung nach weiterer Aufklärung und Wiedergutmachung erneut bekräftigt. Einstimmig verabschiedeten die Ausschussmitglieder im Januar eine Erklärung, die an das Plenum geleitet wurde und dort diskutiert werden soll.
In dem Papier spricht sich der Sozialausschuss unter anderem dafür aus, die Aufarbeitung anhand aller „verfügbaren Informationen und Akten“ voranzutreiben. Eine Studie über Medikamenten- versuche an Kindern und Erwachsenen in Kliniken und Heimen in Schleswig-Holstein soll bis Ende 2020 vorliegen. Außerdem will der Ausschuss die Antragsfristen für finanzielle Unterstützung verlängern. Nach derzeitigem Stand können sich Betroffene nur noch bis Ende 2019 an die vor zwei Jahren von Bund, Ländern und den großen Kirchen eingerichtete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden, bei der sie bis zu 9000 Euro Entschädigung beantragen können.


TOP 8 Regenerative Energien in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum technologieoffen voranbringen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1062), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen regenerative Energien in verschiedenen landwirtschaftlichen Bereichen einsetzen. Unter anderem geht es dabei um „alternative Antriebstechnologien“ etwa für landwirtschaftliche Maschinen, Energiegewinnung aus „anfallenden organischen Reststoffen“, oder die Verarbeitung solcher Abfälle zu natürlichen Düngemitteln. Außerdem soll die „Nutzung erneuerbarer Energien für ressourcen- und energieeffiziente Anbauformen“ ausgebaut werden. Die regierungstragenden Fraktionen nennen in ihrem Antrag das Beispiel „Vertical Farming“. Dabei wachsen Pflanzen in Gewächshäusern auf mehreren Ebenen mit speziell angepasster Beleuchtung. Die Anbauform gilt als platzsparend und energieeffizient.
Insgesamt fordern CDU, Grüne und FDP „einen technologieoffenen Einsatz regenerativer Energien“ im ländlichen Raum und wollen die „Sektorenkopplung in allen Bereichen der Landwirtschaft“ vorantreiben. Sektorenkopplung bedeutet, dass verschiedene Bereiche der Energiewirtschaft wie etwa Stromgewinnung und Wärmeversorgung zu einer miteinander vernetzten Einheit verschmelzen. Strom, für den es gerade keine Nachfrage gibt, kann so zur Wärmegewinnung genutzt werden. 5



TOP 13 Schaffung eines „Modellprojekts Clearingstelle“, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1100), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will dem illegalen Aufenthalt von Zuwanderern in Deutschland mit einem Modellprojekt entgegenwirken. Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der Bund eine sogenannte Clearingstelle aufbaut. Mit dem Instrument einer „strafbefreienden Selbstanzeige“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, „in einem geordneten Verfahren“ den Aufenthaltsstatus der Betroffenen zu klären, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Laut Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge endeten allein von 515.000 Asylentscheidungen in den ersten neun Monaten 2017 insgesamt 90.000 mit „sonstigen Verfahrenserledigungen“. Darunter fällt laut BAMF auch die „Einstellung wegen Nichtbetreibens“. Diese erfolgt, wenn der Antragsteller nicht zur Anhörung kommt, nicht mehr auf Briefe reagiert und schließlich als unbekannt verzogen eingetragen wird. Die Gruppen der „Illegalen“ sind dabei äußert breit aufgestellt. Sie reichen von Leuten, die nach Deutschland einreisen, ohne überhaupt eine „Spur“ bei deutschen Behörden zu hinterlassen, über untergetauchte Flüchtlinge bis hin zu Touristen, Studenten oder Arbeiter, die einfach im Land bleiben, obwohl ihr Visum abgelaufen ist.
Die Jamaika-Koalition fordert nun, die Voraussetzungen und Ausschlussgründe der strafbefreienden Selbstanzeige festzulegen, wobei sich an der bereits bestehenden Selbstanzeigemöglichkeit im Steuerrecht orientiert werden soll. Insbesondere müssten bestehende aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten vollständig und fehlerfrei nachgeholt, unrichtige Angaben berichtigt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Über den Aufenthaltsstatus soll dann die zuständige Ausländerbehörde entscheiden.


TOP 14 und 23 Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegentreten und Geschlechtssensible Asylverfahren umsetzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1105), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1133), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1159), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die sogenannte Istanbul Konvention ist seit Februar auch in Deutschland rechtlich bindend. Mit ihr liegt laut CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW „im europäischen Raum erstmals ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen vor“. Die Fraktionen begrüßen die Konvention ausdrücklich und wollen nun darin enthaltene Maßnahmen mit Blick auf Umsetzungsmöglichkeiten in Schleswig-Holstein diskutieren. Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist weltweit eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechts- verletzungen und betrifft jede dritte Frau. Die Fraktionen betonen, dass „der Landtag eine bundesweit einheitliche einzelfallunabhängige Finanzierung und eine bundesweit einheitliche Bedarfsplanung für Frauenhausplätze unter Berücksichtigung der Istanbul Konvention“ begrüße. Der Landtag erkenne des Weiteren „bisherige Maßnahmen der Landesregierung, der Gewalt 6

gegen Frauen entschlossen entgegenzutreten“, an. Darunter zählen laut Antragstellern beispielsweise Plätze für Betroffene in Frauenhäusern.
Im Zuge der Debatte wird ein vorliegender SPD-Antrag mitberaten, der die Landesregierung bittet, sich für „geschlechtssensible Asylverfahren“ einzusetzen. „Dies umfasst auch die rechtliche Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungsgrund insbesondere bei Bedrohung durch häusliche oder familiäre Gewalt gegenüber Frauen auch aus `sicheren Herkunftsstaaten`“, heißt es in dem Papier. In diesem Zusammenhang solle auch der Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul Konvention zurückgenommen werden.



Donnerstag, 24. Januar, 10 bis 18 Uhr



TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/861), Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/886), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/1171), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einem neuen Vergabegesetz, dem der Wirtschaftsausschuss vergangene Woche bereits zugestimmt hat, will die Landesregierung die Vergabe öffentlicher Aufträge von Kreisen, Kommunen und öffentlichen Unternehmen vereinfachen und damit mittelstandsfreundlicher gestalten. Unter anderem soll künftig ausreichen, wenn Unternehmen sich mit Eigenangaben um Aufträge bewerben. Qualifikationsnachweise müssten dann nur noch von dem Unternehmen erbracht werden, das für den Zuschlag vorgesehen ist. Das alte Tariftreuegesetz soll mit Inkrafttreten der neuen Regelungen aufgehoben werden. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf beschränke sich „auf wesentliche Regelungen und verzichte auf redundante und rein deklamatorische Bestimmungen“, heißt es zur Begründung.
SPD und SSW im Kieler Landtag haben die von der Jamaika-Koalition geplante Reform unterdessen bereits scharf kritisiert. „Mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen wurde heute das schlechteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik beschlossen“, kommentierte der SPD- Wirtschaftspolitiker Thomas Hölck nach der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss. Für Unmut sorgt vor allem, dass „auf die verpflichtende Vorgabe von strategischen Kriterien verzichtet werden“ soll, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Das geplante Vergabegesetz stellt mit Verweis auf das Wettbewerbsrecht frei, ob „soziale, gleichstellungs- und umweltbezogene Aspekte“ mit in das Vergabeverfahren einbezogen werden. Damit würden Nachhaltigkeitsaspekte vernachlässigt und Lohndumping ermöglicht, kritisiert die SPD. 7

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat vor den Folgen der Änderung des Vergabegesetzes gewarnt. „Für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet dieses Gesetz nichts Gutes, es ist unsozial, fördert Lohndumping und ist schlecht für die Umwelt“, schrieb der DGB-Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn vergangene Woche in einem an die Landtagsabgeordneten gerichteten Brief. Dagegen betonte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP), mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aktiven Bürokratieabbau zu betreiben und somit eine große Hürde zu nehmen, um Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Buchholz sieht auch kein Lohndumping: „Der Vergabemindestlohn, mit 9,99 Euro übrigens der höchste deutschlandweit, bleibt auf diesem Niveau erhalten.“ Allerdings gilt dies laut Gesetzentwurf erst ab Aufträgen von 20.000 Euro.


TOP 25 Mündlicher Bericht Cybersicherheit, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1163), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalition will im Landtag von der Landesregierung Informationen zur Cybersicherheit in Schleswig-Holstein und dem Umgang der Landesbehörden mit sensiblen Daten. Gefordert ist ein mündlicher Bericht. Hintergrund ist der jüngste Datenklau durch einen jungen Hacker aus Hessen, der über ein inzwischen gesperrtes Twitter-Konto im Dezember massenhaft private Handynummern und Chat-Verläufe veröffentlicht hatte. Rund 1000 Politiker, Prominente und Journalisten sind betroffen, darunter auch Spitzenpolitiker aus Schleswig-Holstein. Der 20-Jährige, der Anfang Januar festgenommen wurde, soll nur einen Teil der Daten durch eigene Hacker- Angriffen erbeutet haben. Weitere Zugangsdaten zu den geleakten Social-Media-Konten der Geschädigten soll der Beschuldigte im Darknet, einem verborgenen Teil des Internets, gekauft haben. Bei seiner Vernehmung sagte der geständige Hacker nach Angaben des Bundeskriminalamtes, er habe Menschen „bloßstellen“ wollen, über deren öffentliche Äußerungen er sich geärgert habe. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Ausspähung von Daten und Datenhehlerei ermittelt.
Unterdessen hat ein Initiator des Berichtsantrages, der Fraktionschef der FDP, Christopher Vogt, für den Kampf gegen Kriminalität im Internet mehr Personal und höhere Investitionen in die Technik gefordert. Zwar sei das Landeskriminalamt zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bereits mit 20 weiteren Stellen ausgestattet worden, aber: „Ich fürchte, dass dies nur der Anfang ist und wir die Personal- und Sachausstattung der Sicherheitsbehörden in den nächsten Jahren weiter erhöhen müssen“, sagte Vogt der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Auch gesetzliche Veränderungen sind aus Sicht des Liberalen erforderlich, damit die Demokratie im Netz besser verteidigt werden kann. Auf Bundesebene wurden inzwischen auch Stimmen laut, die ein bundesweites Cyberabwehrzentrum fordern – ähnlich dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, in dem Bund und Länder vertreten sind. 8

TOP 11 Mündlicher Bericht zur Fachkräfteinitiative des Landes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1075), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein „Zukunft im Norden“ – kurz FI. SH – soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen berichtet Wirtschafts- minister Bernd Buchholz (FDP) über die bisherige Resonanz und die weitere Ausrichtung. Ohne gegensteuernde Maßnahmen fehlen in Schleswig-Holstein laut einer Prognose bis 2020 rund 100.000 Fachkräfte. Die FI. SH haben Wirtschaftsverbände, Kammern, die Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften, Hochschulen und die kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam gestartet. Unter der Mitarbeit von 47 Institutionen wurde in den letzten zwei Jahren ein Katalog mit mehr als 130 Maßnahmen erarbeitet. Dadurch soll beispielsweise die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöht und die Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft verbessert werden.


TOP 12 Einrichtung einer Professur für Soziale Folgen der Künstlichen Intelligenz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1094), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Prozess der fortschreitenden Künstlichen Intelligenz darf der Mensch nicht zu kurz kommen. Davor warnen die Sozialdemokraten und fordern jetzt die Einrichtung einer Professur „für Soziale Folgen der Künstlichen Intelligenz“ an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Eine Abschätzung der sozialen Folgen etwa auf die Lebensrealitäten der Arbeitnehmer sei „gesellschaftlich bisher erst in Ansätzen thematisiert worden“, heißt es zur Begründung in dem vorliegenden SPD-Antrag. Die Einrichtung einer solchen Professur dürfe nicht dazu führen, dass sie zu Lasten kleinerer Fachbereiche umgesetzt wird, fügen die Sozialdemokraten hinzu und fordern stattdessen zusätzliche Landesmittel für den Lehrkörper an der Uni.
In den Bereich der Künstlichen Intelligenz, der Schlüsseltechnologie der Zukunft, fallen etwa selbstfahrende Autos, Roboter in der Altenpflege oder denkende und sprechende Computer. Bisher haben vor allem China und die USA in dem Bereich die Nase vorn. Doch die Bundesregierung will aufholen und beschloss im November vergangenen Jahres, bis zum Jahr 2025 zusätzlich drei Milliarden Euro in die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz zu investieren.
„Künstliche Intelligenz verändert unsere digitale Gesellschaft immer mehr“, sagte Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) beim Digitalgipfel der Bundesregierung in Nürnberg, wo Anfang Dezember die Künstliche Intelligenz unter dem Titel „Ein Schlüssel für Wachstum und Wohlstand“ der Schwerpunkt war. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) merkte dort an, die Technologie könne durch die Übernahme stupider Arbeiten verschwendete Lebenszeit für Kreativität aufsparen. „Wohlstand für alle – das muss auch die Zukunftsmelodie sein in dem Zeitalter der Digitalisierung“, sagte sie. Unter den 1100 Teilnehmern des Gipfels aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft waren vor allem Männer. 9

TOP 4 und 9 Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung schaffen, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/1138), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1070), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SSW und SPD wollen Beamten den Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schmackhaft machen. Während der SSW hierzu einen Antrag vorlegt, präsentiert die SPD einen Gesetzentwurf zur „Einführung einer pauschalen Beihilfe für GKV-versicherte Beamte“. Die SPD- Finanzpolitikerin Beate Raudies begründete den Vorstoß bei der öffentlichen Vorstellung mit Gerechtigkeitsaspekten und dem Ziel, den öffentlichen Dienst im Land attraktiv zu halten. Das Gesetz soll nur für neue Beamte gelten und für jene, die bereits gesetzlich versichert sind. Wer den Weg gehen will, hat dafür nur eine einmalige Wahlmöglichkeit. Bisher bekommen Beamte, die sich freiwillig in der GKV versichert haben, keine Zuschüsse. Zu den Kosten im Falle einer Einführung der vorgeschlagenen Regelung könne sie noch keine Angaben machen, sagte Raudies. Es lägen auch noch keine Zahlen zu GKV-versicherten Beamten in Schleswig-Holstein vor.
Die von der SPD angestrebte Regelung folgt – wie auch der SSW-Antrag – dem sogenannten Hamburger Modell. Für Hamburger Beamte gibt es seit August vergangenen Jahres den Zuschuss zu der gesetzlichen Versicherung. Die Hansestadt ist damit Vorreiter auf diesem Gebiet. Laut Raudies sei aber noch nicht bekannt, wie viele Beamte in Hamburg sich mittlerweile entsprechend entschieden hätten. Während Rot-Grün in Hamburg bei Inkrafttreten des Gesetzes in der Hansestadt die Neuregelung als ein „Stück Sozialgeschichte“ rühmten, kritisierte die FDP- Opposition sie als ideologisch motivierte „Bürgerversicherung light“. Die Bürgerschaft hatte die Regelung im Mai 2018 beschlossen. Auch sie gilt nur für bereits freiwillig gesetzlich versicherte oder neue Beamte.


TOP 20 Bericht zum Konflikt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Naturschutzverbänden zum Weiterbau der A20, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1156), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Sozialdemokraten berichtet Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) über den laufenden Konflikt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Naturschutzverbänden. Ursache für den Streit sind Vorwürfe, dass nicht genehmigte Vorarbeiten für den Weiterbau der A20 getätigt wurden. Die Planungsfirma Deges – die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und - bau GmbH – hatte unter anderem bei Bad Bramstedt für die Verlegung der Kreisstraße 81 Erdarbeiten veranlasst. Nabu und BUND, die jüngst einen Baustopp für den A20-Abschnitt beim Bundesverwaltungsgericht erwirkt hatten, bezeichneten das Vorgehen als „rechtswidrig“. Wirtschaftsminister Buchholz räumte im Wirtschaftsausschuss ein, dass die Deges „übers Ziel hinausgeschossen“ sei. 10

Zur Prüfung des Vorfalls legt die SPD dem Minister nun einen Fragenkatalog vor. Unter anderem möchte die Oppositionsfraktion von Buchholz wissen, wer die Bauarbeiten veranlasst hat und welche durchgeführt wurden. Darüber hinaus fragen die Sozialdemokraten nach dem „Stand der Gespräche mit den Naturschutzverbänden“. Naturschützer hatten dem Land mit Blick auf die Arbeiten Rechtsbruch vorgeworfen. Ende November hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für das 19,9 Kilometer lange A-20-Teilstück von der A7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Es hegte vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken und sah den Schutz des Fledermaus-Winterquartiers „Segeberger Kalkberghöhle“ nicht hinreichend berücksichtigt.


TOP 22 Mündlicher Bericht zu den Auswirkungen der Sturmschäden auf die touristische Infrastruktur, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1158), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit Jahresbeginn wurde das Land bereits von zwei Sturmfluten an der Ostsee heimgesucht: Bei der ersten Flut waren am 2. Januar Pegelstände von bis zu 1,79 Meter über normal gemessen worden, bei der zweiten Sturmflut am 9. Januar bis zur 1,36 Meter (beide Werte Lübeck). Ab 1,50 Metern gilt eine Sturmflut als schwer. Die SPD möchte nun von der Landesregierung wissen, was der Angriff der Wassermassen für die touristische Infrastruktur bedeutet. Der Antrag auf einen mündlichen Bericht im Plenum wurde bereits vor der zweiten Sturmflut am 8. Januar eingereicht. Konkret wird nachgefragt, welche Tourismusgemeinden besonders getroffen wurden, welche Schäden die Flut beispielsweise an Uferanlagen, Promenaden, oder Seebrücken angerichtet hat und wie hoch die finanziellen Schäden für die betroffenen Tourismusgemeinden eingeschätzt werden.
Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur vom 11. Januar zufolge haben die Küstenschutzanlagen weitgehend den Wassermassen standgehalten. Laut Umweltministerium wiesen einzelne Regionaldeiche nach dem ersten Sturmhochwassers vom 2. Januar „weitergehende Schäden“ durch angeschwemmte Treibsel auf, Steilküstenabbrüche lägen je nach Örtlichkeit „überwiegend im Bereich weniger Dezimeter“ und Dünen und Strandwälle seien „abschnittsweise stärker in Mitleidenschaft gezogen worden“. Unter anderem auf Fehmarn hätten die Wellen einen Strandwall durchbrochen. Als Folge seien einzelne, küstennah liegende Campingplätze überflutet gewesen.


TOP 26 und 33 Bericht zu Naturkindergärten und Einführung einer verpflichtenden Kita- Datenbank, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1164 und 19/1018), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1173), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Landesregierung im Plenum mündlich über die Situation der Naturkindergärten berichten. Hintergrund sind neue waldgesetzliche Regelungen, die 11

die Existenz der Waldkindergärten absichern. CDU, Grüne und FDP erwarten insbesondere Informationen zum Leitfaden „Die Naturkindertagesstätte“ sowie zu einem Erlass zur Genehmigung baulicher Anlagen. Teil der Debatte ist auch die Kita-Datenbank. Hier steht eine Beschlussfassung an, mit der das Informationsportal zu den Kindertagesstätten im Land ausgeweitet werden soll. Zur Absicherung der rund 200 Waldkindergärten hatte der Landtag zuletzt das Waldgesetz geändert. Damit die Kitas ihre Bauwagen oder Hütten in den Wäldern rechtssicher nutzen können, schrieb das Plenum im Juli 2018 die Erziehung und Bildung von Kindern in naturnahen Kitas im Waldgesetz explizit als Zweckbestimmung fest. So wurde klargestellt, dass Waldkindergärten mit bestehenden Flächennutzungsplänen vereinbar sind und eine Änderung der Bauleitplanung im Regelfall entbehrlich wird. Das Baurecht hatte in der Vergangenheit für Konflikte zwischen Waldkitas und Behörden gesorgt.
Mitberaten wird ein Antrag von CDU, Grünen und FDP, über den abgestimmt werden soll. Hier geht es um die Ausweitung der seit 2016 bestehenden Kita-Datenbank. Entstehen soll ein Portal, „in dem alle Einrichtungen, die eine planmäßige Kindertagesbetreuung anbieten, ihre freien Plätze melden und Eltern sich auf diese Plätze bewerben können“, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen Eltern auf der Plattform von allen flächendeckende Informationen etwa über Kosten, pädagogische Konzepte und Barrierefreiheit bekommen.



Freitag, 25. Januar, 10 bis 17:30 Uhr



TOP 16 Maritime Forschung stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1118), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Als die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern im Herbst vergangenen Jahres die Entscheidung zu den neuen Hochschul-Exzellenzcluster bekannt gab, gab es bei den Kieler Meeresforschern lange Gesichter: Das Forschungsprojekt „Future Ocean Sustainability“ wurde – im Gegensatz zu zwei anderen Projekten der Uni Kiel – nicht in den Kreis der mit reichlich Fördermitteln bedachten Exzellenzcluster aufgenommen. Jetzt rufen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, sich für eine „Deutsche Allianz für Meeresforschung“ einzusetzen. In ihr soll „den exzellenten Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein eine besondere Rolle zukommen“.
Seit 2006 besteht in Kiel der meereswissenschaftliche Exzellenzcluster „Ozean der Zukunft“ (Förderphasen 2006-2011 und 2011-2017). Das Projekt sollte unter dem Titel „Future Ocean Sustainability“ fortgeschrieben werden. Mit dem im November vergangenen Jahres als Exzellenzcluster gescheiterten Folgeprojekt sollte die interdisziplinäre Erforschung des Ozean- und 12

Klimawandels weiter ausgebaut und unmittelbar mit den Nachhaltigkeitszielen der UN-Agenda 2030 verknüpft werden. Als Ziel der nun angestrebten „Deutschen Allianz“ geben CDU, Grüne und FDP aus, die Zusammenarbeit der deutschen Meeres- und Ozeanforschung zu stärken, um den guten internationalen Ruf noch weiter auszubauen. „Wir wollen Schleswig-Holstein als Teil einer europäischen Wissenschaftsgesellschaft etablieren. Dies wollen wir mit einer guten Vernetzung mit unseren europäischen Nachbarhochschulen erreichen, mit denen wir gemeinsame Forschungsprojekte vorantreiben werden“, heißt es in der Begründung des Antrags weiter.
Bereits im November vergangenen Jahres, kurz nach der gescheiterten Bewerbung des Kieler Forschungsprojekts, hatten die CDU-Fraktionen in den norddeutschen Landtagen angekündigt, die Bildung eines Forschungsverbunds der zehn Meeresforschungseinrichtungen in der Bundesrepublik zu unterstützen. Damit könnte die deutsche Meeresforschung in der Weltspitze ganz vorn mitspielen, sagte der schleswig-holsteinische Fraktionschef Tobias Koch nach damaligen Beratungen mit Kollegen aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern. Zur bisherigen Grundfinanzierung von 400 Millionen Euro sollten jährlich etwa 100 Millionen von Bund und Ländern dazukommen, sagte Koch.


TOP 10 Berufung einer/eines Brexit-Beauftragten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1071), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Während in London und Brüssel die Köpfe rauchen, fordert die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein einen Brexit-Beauftragten. Er soll gemeinsam mit dem Kabinett die Folgen des EU-Austritt Großbritanniens für Schleswig-Holstein koordinieren und Ansprechpartner für betroffene Bürger sein. Über seine Arbeit soll der Beauftragte dann halbjährlich berichten. Die Sozialdemokraten werben in ihrem Antrag überdies für eine Analyse des Brexit‘ und eine daran anknüpfende Strategieentwicklung für die Kommunen sowie die Wirtschaft und einzelne Bereiche, wie etwa Bildung, Verbraucherschutz oder Aufenthaltsrecht.
Ursprünglich wollte Großbritannien die Europäische Union am 29. März verlassen. Doch nach der Ablehnung des Brexit-Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus am 15. Januar ist weiterhin nicht klar, was als nächstes passiert. So wird in Brüssel auch eine Verschiebung des ungeregelten EU-Austritts nicht mehr ausgeschlossen. Nach dem Willen des Parlaments muss die Regierung um die britische Premierministern Theresa May, die einen Tag nach Ablehnung des Brexit-Austrittsabkommens ein Misstrauensvotum der Opposition überstand, bis zum heutigen Montagabend, 21. Januar, einen Plan B vorlegen. Über den Plan soll im britischen Parlament innerhalb von sieben Sitzungstagen abgestimmt werden – also spätestens am 31. Januar. Doch es ist unklar, ob die Regierung rechtlich an diese Vorgaben gebunden ist. Klar ist: Sollte das Parlament sich auch in den kommenden Wochen nicht auf ein weiteres Vorgehen einigen, droht ein Austritt ohne Abkommen mit dramatischen Folgen für fast alle Lebensbereiche. Vor allem die Wirtschaft befürchtet erhebliche Einbußen.
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat sich nach Ansicht von Europaministerin Sabine Sütterlin- Waack (CDU) bereits auf alle Brexit-Szenarien vorbereitet. Für den Fall eines geordneten Austritts 13

Großbritanniens aus der EU habe ihr Ministerium einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vom Kabinett beschlossen worden sei, erklärte die CDU-Politikerin am 16. Januar. „Mit den geplanten Regelungen wollen wir für Schleswig-Holstein sicherstellen, in der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangsphase – also bis mindestens Ende 2020 – Kontinuität im Wirtschafts- und Rechtsverkehr mit Großbritannien zu haben“, erläuterte Sütterlin- Waack für den Fall, dass es doch einen geordneten Brexit gibt. „In diesem Zeitraum soll deshalb das Vereinigte Königreich im Landesrecht weiterhin als Mitgliedstaat der Europäischen Union gelten.“ Nach dem Gesetzentwurf blieben besonders auch die Rechte der in Schleswig-Holstein lebenden britischen Staatsbürger im Wesentlichen unverändert. Eine Ausnahme stelle das Kommunalwahlrecht dar, das für britische Staatsangehörige unmittelbar mit dem Austritt entfallen würde.
Auch der Bundestag hat zwei Tage nach dem Scheitern des Brexit-Vertrags im britischen Unterhaus ein Gesetz zur Regelung des Übergangszeitraums nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU beschlossen. Das Gesetz tritt aber nur in Kraft, wenn der britische Austritt vollzogen ist und die bis Ende 2020 geplante Übergangsphase eintritt. Für die Vorlage stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD. Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtsklarheit für Bürger und Unternehmer während der Übergangsphase zu schaffen. So sollen Anträge auf Einbürgerung von Briten in Deutschland und umgekehrt in diesem Zeitraum weiter möglich sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, auch wenn die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt.


TOP 21 Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1157), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2008, demnach Rettungsdienstleistungen nach nationalem Recht grundsätzlich vollumfänglich dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen, beschäftigte das Thema fortan Vergabestellen und Nachprüfungsinstanzen. Nun fordert die SPD die Landesregierung auf, die sogenannte Bereichsausnahme in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen. Hilfsorganisationen, die als Leistungserbringer im Katastrophenschutz mitwirken, sollen damit bei der Vergabe des Rettungsdienstes besonders berücksichtigt werden.
In einem aktuellen Fall beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatten zwei private Rettungsdienste gegen die Stadt Solingen geklagt, die im März 2016 die kommunalen Rettungsdienstleistungen für die Dauer von fünf Jahren neu vergeben hatte. Private Anbieter waren dabei nicht zum Verfahren zugelassen. Es wurden nur vier Hilfsorganisationen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aus Sicht der Antragsteller hätte die Vergabe in einem EU-weitem öffentlichen Verfahren durchgeführt werden müssen. Der Generalanwalt beim EuGH stellte sich im Wesentlichen auf die Seite der Kläger. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. 14

Die Träger des Rettungsdienstes sollen durch die Bereichsausnahme die Möglichkeit erhalten, „die Hilfsorganisationen mit einer priorisierten Vergabe in die Durchführung des Rettungsdienstes einzubinden“, heißt es im Antrag. Das stärke die Leistungsfähigkeit im Bevölkerungsschutz und die ehrenamtliche Kompetenz. Die Jamaika-Koalition hatte die Bereichsausnahme bereits im August 2018 abgelehnt. Begründung: Eine Vielzahl von Rettungsdienstanbietern soll eine gleichberechtigte Chance erhalten. Nur so werde die gute Qualität der Rettungsdienste gesichert. Die Bereichsausnahme würde vor allem kleine Wohlfahrtsverbände aus dem Markt drängen. Den Vorwurf, das Ehrenamt komme mit dem Rettungsdienstgesetz unter die Räder, wiesen CDU, Grüne und FDP als „unzutreffende Panikmache“ zurück.


TOP 27 Bessere soziale Absicherung innerhalb Europas, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1165), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Grenzpendler zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark sind ein wesentlicher Indikator funktionierender grenzüberschreitender Arbeitsmärkte. Sie bewegen sich täglich zwischen „zwei Welten“ und sind – ebenso wie ihre Arbeitgeber – oft mit steuer-, versicherungs- oder arbeitsrechtlichen Systemunterschieden beiderseits der Grenze konfrontiert, die nur mit präziser Kenntnis und fundierter Beratung überwunden werden können. Hier fordert die Jamaika-Koalition nun „bestehende soziale Hürden“ auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt durch mehr Beratungsangebote und Lückenschließung in der Sozialgesetzgebung abzubauen. In der nördlichen Grenzregion werden derartige Fragen derzeit durch die Informations- und Beratungsarbeit des von der Region Sønderjylland-Schleswig getragenen „Infocenters Grenze/ Grænse“ unter www.pendlerinfo.org beantwortet. Das Portal berät alle, die auf der jeweils anderen Seite der Grenze arbeiten oder sich niederlassen möchten. Die Internetseiten stellen generelle, aber keine juristisch verbindlichen Informationen zur Verfügung.
Immer wieder hat der Landtag Unklarheiten in diesem Bereich präzisiert. So trat 2014 das Landesanerkennungsgesetz in Kraft, das zuvor bestehende Regelungslücken bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beheben sollte. Erst im Dezember hatte der Landtag beschlossen, die Zusammenarbeit in der deutsch-dänischen Grenzregion weiter voranzutreiben. Einstimmig votierte das Plenum damals für den Erhalt und die Weiterentwicklung des sogenannten INTERREG-A-Programms.


TOP 7 Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des Flächenverbrauchs, Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1010), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit September 1997 hat Schleswig-Holstein ein eigenes Bodenschutzprogramm. Darin ist die Vorsorge als Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Bodenschutz festgeschrieben. CDU, Grüne und FDP mahnen nun dessen Fortschreibung sowie die Weiterentwicklung in einem neuen 15

Programm an. Letzteres soll neben der Bodenvorsorge die Reduzierung der Flächen- inanspruchnahme sowie die Sanierung von umweltschädlichen Altlasten in den Blick nehmen. Um dies zu gewährleisten, mahnen die Koalitionäre unter anderem an, die Brachfläche mittels eines Brachflächen-, Baulücken und Abrisskatasters zu ermitteln und sich bei baulichen Förderungen auf die Innenraumverdichtung zu konzentrieren. Des Weiteren sollen Kommunen, die Flächenrecyclingstrategien betreiben, über den kommunalen Finanzausgleich bessergestellt werden. Ein weiterer Vorschlag ist es, Möglichkeiten zur Entsiegelung von Flächen zu schaffen und damit Renaturierungen auf den Weg zu bringen.
Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie liefern Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser und können Schadstoffe abbauen. Allerdings ist ein Großteil von Verunreinigungen, Erosion, Humusrückgang und Verdichtung bedroht. Eingetretene Schäden sind kurzfristig kaum behebbar, denn fruchtbare Böden sind das Ergebnis langer physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse: Bis sich ein Zentimeter neu bildet, dauert es 200 bis 300 Jahre.


TOP 15 Politische Diskussion und aktives politisches Handeln in der Schule fördern – fair, sachlich, neutral, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1109), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im November 2018 hatte sich Bildungsministerin Karin Prien (CDU) für die Vorführung der Filmdokumentation „Wildes Herz“ über die Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ stark gemacht, die damals nach einer Bombendrohung abgesagt werden musste. Der Film thematisiert unter anderem das Engagement der Band gegen Rechtsextremismus. Die AfD greift das Thema nun in einem Antrag auf, ohne den Filmtitel explizit zu nennen. Darin heißt es: Filmdokumentationen, „die einseitig eine bestimmte politische Position darstellen“, würden nicht mit den bildungspolitischen Grundsätzen des Landtages übereinstimmen. Bildungsministerin Prien will ihrerseits mit einem „Jahr der politischen Bildung“ das Demokratieverständnis von Schülern stärken. Mit neuen Unterrichtsformen, einem landesweiten Projekttag zum Thema 70 Jahre Grundgesetz sowie mit neuen Formen des Dialogs sollen die Möglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft vermittelt werden, kündigte Prien Mitte Januar an. Am 14. Januar holte die Ministerin zudem den Besuch des Films „Wildes Herz“ mit 80 Schülern einer Grund- und Gesamtschule in einem Kino in Lübeck nach.


TOP 17 Diskussionsprozess zur Neugestaltung der Oberstufen öffnen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1150), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert deutlich mehr Flexibilität an den Oberstufen an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Nötig sei „deutlich mehr Raum“ für Praktika, Auslandsaufenthalte und projektorientierten Unterricht, heißt es in einem vorliegenden Antrag mit sieben Forderungen. Nach der Rückkehr zum Abitur am Ende der 13. Klasse auch an den Gymnasien läuft im Land derzeit 16

die Diskussion, wie Lerninhalte weiter vertieft und das Abitur mit dem anderer Bundesländer vergleichbarer gemacht werden können. Für den kommenden Sonnabend hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zu einer Oberstufentagung mit allen Beteiligten eingeladen. In dem jetzt vorliegenden SPD-Antrag ist von einem Abitur in „eigenem Tempo“ die Rede. Dahinter verbirgt sich der Vorschlag, den Schülern das Absolvieren der Oberstufe innerhalb von zwei bis vier Jahren zu ermöglichen. Abi-Klausuren könnten dabei in unterschiedlichen Schul-Halbjahren geschrieben werden. Die Eigenverantwortung wollen die Sozialdemokraten weiterhin durch ein Stundenkontingent stärken, das die Schüler je nach Vorlieben oder Schwächen individuell nutzen können. Neben drei verpflichtenden Mathe-Stunden könnten sie wahlweise zwei Stunden vertiefenden Unterricht belegen oder auch die Wiederholung von Mathe-Grundlagen.
Die SPD-Vorschläge sehen zudem vor, den Umfang der verbindlich einzubringenden Kurse für das Abi auf vier Halbjahre festzulegen. Die beiden anderen Halbjahre sollen der Vertiefung und der Wiederholung dienen. Schüler sollen Kurse zudem wiederholen können und Lehrer wieder als Tutoren fungieren. „Nachdem der doppelte Abiturjahrgang die Gymnasien verlassen hat, sollte Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit Herausforderungen und Chancen in der Neugestaltung unserer Oberstufen sein“, heißt es abschließend.


TOP 28 und 37 Zugang zu Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein stärken und Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1168) und Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1067), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Angaben der Landesregierung zufolge können in Schleswig-Holstein 81 Prozent aller Kinder bis zum 6. Jahrgang sicher schwimmen – das heißt: sie erreichen das Bronzeabzeichen. Dies geht aus dem jüngsten Regierungsbericht zur Schwimmausbildung hervor. Die Ankündigung des Bildungsministeriums, trotz des „ermutigenden Ergebnisses“ weitere Anstrengungen zur Steigerung der Schwimmfähigkeit der Schüler zu begleiten, unterfüttern die Koalitionsfraktionen. Sie präsentieren einen Maßnahmenkatalog, wie der „Zugang zu Schwimmunterricht“ gestärkt werden könne. Beide Vorlagen wird der Landtag in einer Debatte erörtern.
Der Schwimmbericht der Landesregierung basiert den Angaben zufolge auf einer Umfrage unter allen Grund-, Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien im September 2018. Demnach bieten 87 Prozent aller Schulen Schwimmunterricht an. Schulen ohne Schwimmunterricht führen unter anderem fehlende Schwimmstätten in der Nähe, zu hohe Transportkosten, fehlende Hallenzeiten oder einen Mangel an qualifizierten Lehrern an. Letzteren Punkt greifen CDU, Grünen und FDP in ihrem Antrag auf. Sie regen eine Prüfung an, inwieweit qualifizierte „Externe“ wie Bademeister oder andere Fachlehrkräfte bei Engpässen einspringen können, um Ausfälle des Schwimmunterrichts zu vermeiden. Außerdem regen die regierungstragenden Fraktionen einen 50.000 Euro schweren Fonds „Schleswig-Holstein lernt Schwimmen“ für die Jahre 2019 bis 2021 an. Und: Fördermöglichkeiten für Betrieb und Errichtung von Sport-Schwimmbädern seien zu prüfen. 17

Dem Regierungsbericht zufolge stehen die Schleswig-Holsteiner bei der Versorgung mit Schwimmbädern statistisch gesehen leicht besser da als der bundesweite Durchschnitt. Insgesamt kommt bei 293 Hallen- und Freibädern im Land ein Schwimmbad auf 9.726 Einwohner. Bundesweit müssen sich durchschnittlich 10.000 Menschen ein Schwimmbad teilen.


TOP 30 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Drs. 19/1152), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 31 Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Teilablehnung der Volksinitiative, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1160), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Tauziehen um die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ geht in die nächste Runde. Im Dezember hatte der Landtag einen Teil der Initiative als rechtlich zulässig eingestuft, einen anderen Teil jedoch abgewiesen – darunter auch die Kernforderung nach einem generellen Fracking-Verbot im Land. Die Mehrheit der Abgeordneten hielt dies landesrechtlich nicht für regelbar, weil es in die Kompetenz des Bundes falle. Hiergegen waren die Initiatoren vor das Landesverfassungsgericht in Schleswig gezogen. Nun bekräftigt das Landesparlament seine Rechtsauffassung und entsendet einen juristischen Vertreter in das Verfahren. Das empfahl der Innen- und Rechtsausschuss einstimmig. Im Plenum werden die Argumente jetzt noch einmal dargelegt und abgewogen.
Die Organisatoren hatten Ende Mai vergangenen Jahres 42.185 Unterschriften an den Landtag übergeben. Davon waren nach der Zählung im Innenministerium mindestens 28.970 gültig. Eine endgültige Zahl der Unterstützer gibt es nicht, weil in einem Amt des Kreises Nordfriesland die Auszählung abgebrochen wurde, als abzusehen, war, dass die erforderliche Mindestzahl von 20.000 gültigen Unterschriften erreicht werden würde. Andere Teile der Initiative, etwa die Offenlegung von Förderplänen, sind nach Auffassung des Landtages aber zulässig. Diese Punkte muss das Parlament nun bis zum Frühjahr beraten. Derzeit befassen sich die Ausschüsse für Innen und Recht, Umwelt und Agrar sowie Petitionen mit dem Thema.


TOP 44 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten (Drs. 19/744), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
3.477 Petitionen haben die Schleswig-Holsteiner im Jahr 2017 an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni gerichtet. Schwerpunktthema war Hartz IV mit 870 Eingaben. Auffällig waren zudem die wachsenden Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Petitionen in diesem Bereich um mehr als 120 auf 577 gestiegen. Dahinter steckten überwiegend Schwierigkeiten mit dem Krankengeld, 18

Beitragsrückstände und Fälle, bei denen es um den Zugang zur Krankenkasse ging. „Es handelt sich oft um existenzielle Sorgen und Nöte der Menschen“, führte El Samadoni bei der öffentlichen Vorstellung ihres Berichts aus. Ein Beispiel sei die verspätet eingeholte Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung, eine bloße Formalität. Wenn die Bescheinigung aber nur einen Tag später ausgestellt werde und dadurch sowohl der Anspruch auf Krankengeld als auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verloren gingen, „dann werden kranke Menschen ohne Krankenversorgung gestellt und darüber hinaus in erhebliche finanzielle Nöte getrieben“.
Ein anderes Problem seien die Kassenbeiträge von Selbstständigen. Da fiktive Einkommen angenommen werden, habe in einem Fall eine Frau bei einem Verdienst von 10.000 Euro Krankenkassenbeiträge in Höhe von 9.000 Euro zahlen sollen. El Samadoni appelliert an die Landesregierung, sich im Bundesrat für eine Änderung der gesetzlichen Beitragsstrukturen stark zu machen. Eine weitere Bundesratsinitiative sei notwendig, um das Bildungs- und Teilhabepakets zu reformieren. Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf betrage seit 2009 unverändert 100 Euro. Nach einer Studie im Auftrag des Landes liegen die Kosten pro Schüler im Schuljahr im Durchschnitt jedoch bei 414 Euro. Im Kita-Bereich liegt den Ausführungen der Bürgerbeauftragten ebenfalls einiges im Argen. Dazu zählten zu hohe Gebühren oder zu geringe Entlastung durch die Sozialstaffel. Es werde für Eltern zudem immer schwieriger, bedarfsgerechte Kitaplätze zu finden – etwa bei einem Vollzeitjob. Handlungsbedarf sieht die Bürgerbeauftragte auch beim Unterhaltsvorschussgesetz. Insbesondere alleinerziehende Mütter, die nach einem One-Night- Stand mit einer Zufallsbekanntschaft schwanger werden, hätten Schwierigkeiten, Unterhaltsvorschuss zu bekommen. „Oftmals müssen diese Mütter die peinlichsten Detailfragen der Behörden zu ihrem Intimleben beantworten und erhalten die Leistung dennoch nicht“, berichtet El Samadoni.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 19

Reihenfolge der Beratung der 18. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung
Mittwoch, 23. Januar 2019
1 Aktuelle Stunde „Neuer Fahrplan der Landesregierung für die 70 10:00 Windenergieplanung“
36 Schulen mit besonderen Herausforderungen mit Bildungsbonus 35 11:10 stärken
2 Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes 35 11:45

34 Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen 35 15:00
8 Regenerative Energien in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum 35 15:35 technologieoffen voranbringen
13 Schaffung eines „Modellprojekts Clearingstelle“ 35 16:10
14+23 Gewalt gegenüber Frauen entschlossen entgegen treten und 35 16:45 Geschlechtssensible Asylverfahren umsetzen
Donnerstag, 24. Januar 2019
3 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein 35 10:00
25 Mündlicher Bericht Cybersicherheit 35 10:35
11 Mündlicher Bericht zur Fachkräfteinitiative des Landes 35 11:10
12 Einrichtung einer Professur für Soziale Folgen der Künstlichen Intelligenz 35 11:45

4+9 Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich 35 15:00 krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung schaffen
20 Bericht zum Konflikt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den 35 15:35 Naturschutzverbänden zum Weiterbau der A20
22 Mündlicher Bericht zu den Auswirkungen der Sturmschäden auf die 35 16:10 touristische Infrastruktur
26+33 Bericht zu Naturkindergärten und 35 16:45 Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank
Freitag, 25. Januar 2019
16 Maritime Forschung stärken 35 10:00
10 Berufung einer/eines Brexit-Beauftragten 35 10:35
21 Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen 35 11:10 20

27 Bessere soziale Absicherung innerhalb Europas 35 11:45

7 Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des 35 14:00 Flächenverbrauchs
15 Politische Diskussion und aktives politisches Handeln in der Schule 35 14:35 fördern - fair, sachlich, neutral
17 Diskussionsprozess zur Neugestaltung der Oberstufe öffnen 35 15:10
28+37 Zugang zu Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein stärken und 35 15:45 Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern
30 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 16:20


31 Stellungnahme in dem Verfahren vor dem 30 16:25 Landesverfassungsgericht betreffend die Teilablehnung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers (Verbot von Fracking)
44 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 35 16:55



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/1177):



TOP 6 Nachwahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums
24 Bericht zur Neuordnung der stofflichen Marktüberwachung
32 Kirchen auf Eiderstedt retten
39 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2018



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
5 Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses
18 Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen
19 Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung
29 Bericht zum Status des Onlinezugangsgesetzes
35 Gesamtkonzept Berufsorientierung
38 Dritter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung 21

40 Fortschreibung des Infrastrukturberichtes
41 Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2019
42 Bericht über die Schleswig-Holstein-Büros und Hanse-Offices im Ostseeraum
43 Bericht zur Umsetzung der Schulassistenz
45 Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche