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30.01.19
17:49 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Anhörung des Gesetzesentwurfs zur Abschiebehafteinrichtung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 040.19 / 30.01.2019

Gesetz ist verbesserungswürdig Zur Anhörung des Gesetzesentwurfes zur Abschiebehafteinrichtung sagt die flücht- lingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Aminata Touré:
Die Anhörung war wichtig, um die Schwachstellen des derzeitigen Gesetzesentwurfes herauszuarbeiten. So sind viele der Anzuhörenden der Meinung, dass es Nachbesse- rungsbedarf im Bereich der Aufnahme, der medizinischen Versorgung, der unabhängi- gen Beratung, der Videoüberwachung, der Telekommunikation, der Sicherheitsmaß- nahmen und anderen Bereichen gibt.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Einschränkung der Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Gruppen, die im Bundesgesetz und der europäischen Richtlinie nicht ausgeschlossen werden. Bereits jetzt ist im Landeserlass formuliert, dass es möglichst nicht zur Inhaftierung von Kindern und Familien kommen soll. Das ist für uns Grüne ein extrem wichtiger Punkt, dass bei Minderjährigen und Familien immer mildere Mittel ge- prüft werden müssen und es in der Praxis nicht dazu kommt. Auszuschließen ist es dennoch nicht, da ein*e Minderjährige*r auch von der Polizei aufgegriffen werden kann und der zuständige Richter sich dann an das Bundesgesetz orientieren würde.
Jetzt gilt es, die Einschränkungen möglichst konkret zu formulieren. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht, dass die Grüne Einschätzung nicht fehlgeleitet ist, dass Lan- desgesetze zwar einschränken können, aber nicht ausschließen können. Wer Abschie- behaft als Instrument komplett verhindern möchte, muss sich auf Bundes- und Europa- ebene dafür einsetzen.
Die Bedenken nehmen wir als Grüne sehr ernst. Viele der Anregungen hatten wir be- reits kommuniziert. Es ist üblich, dass im Gesetzesverfahren die Fraktionen jetzt ihre Änderungsvorschläge diskutieren und verhandeln, was auf landespolitischer Ebene möglich ist. Genau das müssen wir nun koalitionsintern diskutieren und ausbauen.
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