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04.02.19
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Rocker-Affäre

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 046.19 / 04.02.2019

Das Mosaik setzt sich weiter zusammen
Zur heutigen (04.02.2019) Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher sowie Obmann im Parlamentarischen Un- tersuchungsausschuss der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Burkhard Peters:
Das Mosaik setzt sich weiter zusammen. Viele der von den beiden Ermittlern R. und H. dargestellten Abläufe im sogenannten „Subway-Verfahren“ decken sich mit dem, was sich mir bereits aus dem Aktenstudium erschlossen hat. Ich bin vor diesem Hintergrund den beiden Kriminalbeamten sehr dankbar dafür, dass sie über Jahre den Mut und die Courage aufgebracht haben, auch gegen erhebliche Widerstände Ungereimtheiten und Unregelmäßigkeiten bei Ermittlungen im Landeskriminalamt zu benennen und damit aufzudecken. Beide Beamten haben anschaulich und widerspruchsfrei dargestellt, was sich insbesondere im Jahr 2010 im Zusammenhang mit dem sogenannten „Subway- Verfahren“ zugetragen, oder besser gesagt, nicht zugetragen hat.
Insbesondere die Forderung der beiden Kriminalbeamten, die von einer „Quelle“ erlang- ten Informationen im Sinne der Aktenwahrheit und Aktenklarheit zu verschriftlichen, war richtig und rechtsstaatlich geboten. Dies entsprach ihren Pflichten als Ermittlungsführer in diesem Verfahren. Ich gehe nicht davon aus, dass die Beamten hierbei gegen Wei- sungen verstoßen haben. Selbst wenn die Ermittler jedoch weisungswidrig gehandelt hätten, wäre die Weisung, keinen Vermerk über die gewonnen Informationen zu ferti- gen, rechtswidrig gewesen.
Die Vorwürfe der Aktenmanipulation in einem Strafverfahren, um einen Informanten be- ziehungsweise eine Vertrauensperson des Landeskriminalamtes zu schützen, sind un- geheuerlich. Wenn sich weiter herausstellen sollte, wie in der vergangenen Woche von verschiedenen Medien wiederholt behauptet, dass es sich bei dieser Vertrauensperson um den Präsidenten, also den bestimmenden Kopf und Gründer, der wegen der Bege- hung schwerster Straftaten als kriminelle Vereinigung verbotenen „Bandidos Neumüns- Seite 1 von 2 ter“ handeln sollte, lässt dieser Umstand das Verbortsverfahren und dessen gerichtliche Überprüfung in einem neuen Licht erscheinen.
Für weitergehende Bewertungen oder die Forderung nach konkreten Konsequenzen ist es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch zu früh. Hierfür möchte ich zunächst die weitere Be- weisaufnahme zum „Komplex Subway“ abwarten.
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