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13.02.19
17:02 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 12) Betrieb von Naturkindergärten sichern

Naturkindergärten | 13.02.2019 | Nr. 068/19
Katja Rathje-Hoffmann: (TOP 12) Betrieb von Naturkindergärten sichern Es gilt das gesprochene Wort
Anrede
Herzlichen Dank für den mündlichen Bericht
Wald – bzw. Naturkindergärten gibt es seit mehr als 25 Jahren.
Den ersten Naturkindergarten Deutschlands gab es in der Stadt Flensburg.
Aktuell sind es bei uns in Schleswig-Holstein an die 200 und 1.500 im gesamten Bundesgebiet.
Fakt ist, dass es seit ca. zwei Jahren für einige Wald- oder Naturkindergärten erhebliche Schwierigkeiten mit den Bauämtern und mit der Betriebsgenehmigung durch die zuständige Heimaufsicht gab.
Die Tageszeitungen titelten: „Dilemma um die Wald-Kitas - Probleme mit den Bauwagen ungelöst“
Unklar war auch, wann und wofür eigentlich eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Muss der Flächennutzungsplan geändert werden? Und wie darf ich den Bauwagen überhaupt beheizen? Wie und wann darf ich den Bauwagen oder die Schutzhütte benutzen? Wie steht es um die Belange des Naturschutzes? Was sagt die „Untere Naturschutzbehörde“ zu alledem?
Fragen zu diversen Themen rund um die Natur-Kita.
Hilfe naht für die Naturgruppen im Wald, am Strand, an den Dünen und in der Fläche mit dem „Leitfaden für die Naturkindertagesstätte“.
Mit dem Ziel, dass der Betrieb von diesen besonderen Kindergärten erleichtert werden soll.
Mit der 3. überarbeiteten Auflage wird nun festgeschrieben:


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Die max. Gruppengröße sind 18 Kinder und die Aufenthaltsdauer soll auf 6 Stunden beschränkt sein.
Genehmigung durch die zuständige Heimaufsicht und die Förderfähigkeit durch das Land und die Kommunen ist zudem nur gegeben, wenn die Plätze in der Kita- Bedarfsplanung aufgenommen sind.
Zur Sicherheit der Kinder ist bei vorhersehbarer Gefährdung ein Ausweichquartier, wie z.B. ein Bürgerhaus, eine Kirche oder Gemeinderaum erforderlich.
Selbstverständlich muss auch qualifiziertes Personal in ausreichender Stärke vor Ort vorhanden sein.
Für Schutzhütten und Bauwagen muss vorher eine „Vereinfachte Baugenehmigung“, wie z.B. für ein Carport, eingeholt werden.
Für diese Behausung gilt, dass dort Material gelagert werden darf, es zum Umkleiden und zum kurzfristigen und nicht regelmäßigen Aufenthalt genutzt werden darf.
Um diese Nutzung auch künftig zu ermöglichen, haben wir das Landeswaldgesetz entsprechend geändert.
Dadurch wurden die Anlagen der Naturkitas, die der Naturpädagogik für Kinder dienen, zu Bestandteilen des Waldes erklärt.
Das war vor der Gesetzesänderung nicht möglich.
Ein weiteres Problem war die Genehmigung von Feuerstätten in den Bauwagen und Hütten. Hier steht die Sicherheit der Betreuer*innen und der Kinder absolut im Vordergrund und hat die höchste Priorität.
Zwar ist eine Heizung keine Voraussetzung für die Naturunterkunft, jedoch werden sie von Einigen betrieben. So ist es nur folgerichtig, dass nur zugelassene und geeignete Heizquellen aufgestellt und betrieben werden dürfen.
Und diese müssen dann regelmäßig und regulär durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden.
Am besten geeignet sind hier gasbetriebene Feuerstätten, denn Holz aus dem Wald wäre zu nass und die Gefahr des Funkenflugs und des Rußbrands im Wald wäre einfach zu groß.
Besonders loben möchte ich auch, dass es seitens des Innenministeriums nun auch einen hilfreichen „Klarstellungserlass“ zur Genehmigung baulicher Anlagen von Naturkindergärten gibt – den Naturunterkünften.
Hier wird rechtssicher festgelegt und geregelt, wann und wie eine Naturkita im Wald, am Strand und in der Fläche betrieben werden darf.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Und nun zum 2. Teil dieses Tagesordnungspunktes – zur Einführung einer verpflichtenden Teilnahme an der Kita-Datenbank des Landes.
Hier macht es überhaupt keinen Sinn, dass dies wie bisher auf freiwilliger Basis geschieht.
Denn, die Kommunen und das Land brauchen für die umfassende Planung der Bedarfe in den Kindertagesstätten eine vollständigen Klarheit und Transparenz über die jeweilige Angebotsstruktur in allen geförderten Kitas des Landes.
Zurzeit nehmen nur etwa 1.000 von 1.800 Kitas an der Kita-Datenbank teil.
Es ist schon dadurch deutlich, dass so keine umfassende Planung und Finanzierung durch das Land vorgenommen werden kann.
Wir werden ein Portal für die Träger, Behörden und die Eltern einrichten, das eine gute Übersicht für alle Beteiligten ermöglicht.
Auch für Dänisch-Angebote in der Kita.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de