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14.02.19
10:33 Uhr
CDU

Werner Kalinka: (TOP 25) Die Bedürftigkeitsprüfung ist auch bei einer Grundrente nötig

Rente | 14.02.2019 | Nr. 071/19
Werner Kalinka: (TOP 25) Die Bedürftigkeitsprüfung ist auch bei einer Grundrente nötig „Der vorliegende SPD-Antrag zur Grundrente führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten, berücksichtigt die individuelle Leistung als tragende Säule des Rentensystems nicht und wäre eine finanzielle Überforderung“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der heutigen Debatte des Landtages. Eine Bedürftigkeitsprüfung sei eine Selbstverständlichkeit. Eine Reihe Bezieher kleinerer Renten würden ansonsten genauso gestellt wie jene, die 40 Jahre oder mehr gearbeitet und eingezahlt hätten. Und dies selbst dann, wenn der Partner gut situiert sei. Dies sei weder gerecht noch vermittelbar.
Bei der Grundsicherung sei eine Bedürftigkeitsprüfung selbstverständlich. Bei dieser bekämen zum Beispiel ein Ehepaar oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft rund 1300 Euro im Monat zum Leben und eine angemessene warme Wohnung. Wenn der Stegner-Antrag fordere, „deutlich“ darüber die Grundrente anzusetzen und dies aus Steuergeldern zu finanzieren, sei dies ein Aushebeln der bisherigen Rentensystematik. Kalinka: „Es würde die Motivation vieler Arbeitnehmer verringern, über Jahrzehnte in die Rente einzuzahlen und gleichwohl nicht mehr als andere zu haben. Die Gedanken der Solidarität und Gerechtigkeit würden in Schieflage geraten.“ Stegners Antrag sehe - übrigens im Gegensatz zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil - keine 35 Jahre Einzahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung als Voraussetzung für eine Grundrente vor.
Kalinka: „Wer lange einzahlt, muss diese Leistung auch bei der Höhe seiner Renten erkennen können. Kindererziehungs- und Pflegezeiten zum Beispiel werden schon jetzt gezielt honoriert. Bei der Erwerbsminderungsrente ist weiter Handlungsbedarf nach oben. Wenn 48 Prozent Rentenniveau dauerhaft bliebe, wäre dies wichtig. Maßnahmen gegen steigende soziale Probleme, gegen Altersarmut und für bezahlbaren Wohnraum - drei Beispiele, wo viel Geld nötig ist. Wir dürfen aber die steuerzahlenden Bürger nicht überfordern. Gerechtigkeit hat viel damit zu tun, dass Leistung auch anerkannt wird.“



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