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14.02.19
12:03 Uhr
SSW

Flemming Meyer: 30 Jahre wichtige soziale Bauaufsicht

Presseinformation Kiel, den 14.02.2019

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 47 Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2017 Drs. 19/744

„Die Bürgerbeauftragte gibt auch der Politik immer wieder wertvolle Impulse“

Schon ein kurzer Blick auf den aktuellen Bericht der Bürgerbeauftragten macht deutlich, wie
wertvoll die Arbeit von Samiah El Samadoni und ihrem Team ist. Während die Probleme rund
um das Thema Schulbegleitung zum Beispiel abnehmen, gibt es immer mehr Petitionen zum
Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Einiges entwickelt sich also durchaus positiv. Gleichzeitig tauchen aber auch immer wieder
neue Probleme auf. Ganz offensichtlich gibt es in unserer Sozialgesetzgebung immer wieder
neue Baustellen. Und unser kompliziertes Sozialsystem führt insgesamt leider dazu, dass eher
mehr als weniger Menschen überfordert sind und Rat suchen. Für den SSW ist damit klar, dass
die Anlaufstelle Bürgerbeauftragte heute mindestens genauso dringend gebraucht wird, wie
bei der Gründung vor 30 Jahren. 2



Im Berichtszeitraum wurden 3.477 Eingaben an die Beauftragte gerichtet. Das ist eine weitere
Steigerung gegenüber den Vorjahren. Hier darf man sich nichts vormachen: Hinter dieser Zahl
von fast dreieinhalb tausend Beschwerden stehen Menschen, die häufig sehr konkrete
Probleme haben. Sie suchen Rat, weil sie im Umgang mit der Sozialverwaltung einfach nicht
mehr weiter wissen. Oder sie brauchen Hilfe, weil sie aufgrund einer Behinderung
benachteiligt oder anderweitig diskriminiert werden. Die Beauftragte sorgt gemeinsam mit
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass viele von ihnen endlich zu ihrem Recht
kommen. Das ist für die betroffenen Menschen ein echter Gewinn. Und deshalb will ich mich
für diesen Einsatz ausdrücklich bedanken.



Natürlich steht dieser direkte Service für die Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Und
doch gibt die Beauftragte auch uns Politikern wertvolle Impulse. Aktuellstes Beispiel ist die
Diskussion um eine verständliche und bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung. Wer am
Sinn oder an der Notwendigkeit dieser Idee zweifelt, sollte einfach mal mit der Beauftragten
und ihrem Team reden. Hier kennt man viele erschreckende Fälle, in denen sich die Verwaltung
nicht gerade als Dienstleister für die Menschen sieht, sondern sie eher vor den Kopf stößt. Da
ist es aus Sicht des SSW wichtig, dass Frau El Samadoni nicht nur die Probleme klar benennt,
sondern zum Beispiel auch davor warnt, diese Diskussion auf die Kostenfrage zu reduzieren.



Auch die vielen Fallbeispiele im Bericht zeigen deutlich, wo der Schuh bei den Menschen
drückt. Oft hakt es im Verhältnis zwischen der Arbeitsverwaltung und denjenigen, die hier auf
Unterstützung angewiesen sind. Das ist eine wirklich zähe Dauerbaustelle, die vor allem in
Berlin bearbeitet werden muss. Ähnlich sieht es zum Beispiel bei der von uns beantragten
Neuregelung für den Elternunterhalt bei Pflege aus. Aber die Frage, ob und in welchem 3
Umfang man für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen muss, ist und bleibt für viele Betroffene
sehr wichtig. Hier wollen wir natürlich weiterhin, dass Menschen mit geringeren Einkommen
grundsätzlich befreit werden.



Doch längst nicht alles, was die Beauftragte zusammenträgt, ist bundesgesetzlich zu regeln.
Auch das Land könnte den einen oder anderen Fall zum Anlass nehmen, um ganz konkrete
Dinge deutlich bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein gutes Beispiel ist das Wunsch- und
Wahlrecht bei der Kindertagesstätte. Auf Anregung der Beauftragten haben wir hier eine
kleine aber wichtige Änderung beantragt: Wir wollen, dass wirklich alle Eltern von Kitakindern
einen Betreuungsplatz finden, wenn sie ihn brauchen. Und wir wollen, dass sie dabei eben
auch ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben. Vor allem in Fällen, in denen sie zur Arbeit
pendeln und ihr Kind am Arbeitsort statt am Wohnort unterbringen müssen, brauchen sie
einen klaren Betreuungsanspruch.



Durch einen kleinen zusätzlichen Nebensatz im Kitagesetz hätten wir vielen Eltern unmittelbar
und sogar kostenneutral geholfen. Wir hätten sie in die Lage versetzt, ihren Platz am Arbeitsort
im Zweifel einklagen zu können. Doch leider will die Jamaika-Koalition diese Sache lieber als
Teil des Reformpakets regeln, das frühestens nächstes Jahr kommt. Das ist vor allem aus Sicht
der Eltern, die heute vor dem Problem stehen, enttäuschend.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html