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14.02.19
16:05 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur Gesetzgebung zur Abschiebungshaft

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 27 – Humanitäre Grundsätze der Schleswig- Pressesprecherin Holsteinischen Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung Claudia Jacob zur Abschiebungshaft erhalten Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Aminata Touré: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 067.19 / 14.02.2019


SPD macht deutlich Vorwürfe haltlos
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen,
seit über einem halben Jahr diskutieren wir über die Inhaftierung von Kindern und Min- derjährigen. Und immer wieder hat die SPD uns vorgeworfen, dass wir hier auf Landes- ebene das Recht schaffen. Immer wieder haben wir als Grüne, wir als Jamaika- Koalition deutlich gemacht, dass das schlichtweg nicht wahr ist und es im Bundesge- setz nicht ausgeschlossen wird.
Seit Monaten fahren sie diese fragwürdige Taktik. Sie, Frau Midyatli haben behauptet, dass wir als Jamaika den gesetzlichen Rahmen für die Inhaftierung von Familien, Kin- dern und Jugendlichen schaffen. Sie sind sogar noch weiter gegangen und haben be- hauptet, dass wir das als Grüne wollen. Sie haben uns einen Kniefall vor den Rechtspopulist*innen vorgeworfen.
Nach der Anhörung haben Sie in Ihrer Pressemitteilung behauptet, dass wir die Inhaftie- rung ausschließen können auf Landesebene. Obwohl keiner der Anzuhörenden meine Frage beantworten konnte, ob ein*e Richter*in sich über das Bundesgesetz hinwegset- zen würde. Lauter Presseartikel mit den härtesten Vorwürfen, die man findet.
Wir haben die Möglichkeiten auf Landesebene ausgeschöpft und mit dem bestehenden Erlass die Ausländerbehörden angewiesen, keine Haftanträge bei Kindern und Minder- jährigen zu stellen. Und dann kam letzte Woche ihr Antrag, indem Sie nun zum ersten Mal zugeben, dass wir dieses Recht nicht geschaffen haben und man die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen nur auf Bundesebene ausschließen kann.
Ich würde mich schämen, wenn ich in dem letzten dreiviertel Jahr eine Debatte auf eine solche Art und Weise geführt hätte und jetzt so dermaßen zurück rudern müsste. Denn das tun Sie mit dem Antrag. Sie machen deutlich, dass ihre Vorwürfe haltlos sind und Seite 1 von 2 Sie eine wirklich unseriöse Debatte geführt haben und in Kauf genommen haben, schlichtweg die Unwahrheit gesagt zu haben. Und das ist mehr als unseriös.
Sie haben also letzten Endes nichts anderes getan, als unsere Forderung, die Rege- lung aus dem Bundesgesetz zu streichen, in einen Antrag gegossen. Viele haben das in den vergangenen Debatten immer wiederholt und betont. Ich habe Ihnen wortwörtlich gesagt: Wenn Sie mutige Oppositionspolitik machen würden, würden Sie sich auf den Weg machen und die Streichung fordern.
Jetzt haben Sie sich für den halbmutigen Weg entschieden. Sie haben sich wohlbe- merkt aus der Rolle der Opposition heraus lediglich für die Streichung der Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen ausgesprochen. Mutig wäre gewesen, das Instrument als solches komplett streichen zu lassen. Warum machen Sie das nicht? Sie sind nicht in einer Koalition. Sie können Maximalforderungen stellen. Ich kann Sie jetzt schon vorwarnen, das werden die Koalitionspartner nicht mitmachen.
Sie haben außerdem einen bequemen Weg gewählt, weil Sie hier einen Antrag stellen anstatt sich mit Ihren Kolleg*innen in Berlin auseinanderzusetzen, sich im Bundesvor- stand dafür einzusetzen, obwohl das das wirkungsvollste wäre. Zwei Personen Ihrer Landtagsfraktion sitzen im Bundesvorstand.
Wir als Grüne lehnen die Abschiebehaft ab und finden, dass es wesentlich mildere Mit- tel gibt, um Ausreise im Zweifel durchzuführen. So wie das Ausreisezentrum in Boostedt. Es gibt mildere Mittel und diese werden wir in Schleswig-Holstein immer prü- fen, bevor zum Ultima-Ratio-Mittel gegriffen wird.
Wir haben uns als Jamaika Koalition dafür entschieden, zu prüfen, wie oft der Paragraf 62a Abs. 1 Satz 3 überhaupt Anwendung findet und dann soll die Landesregierung sich im Anschluss auf den Weg machen Richtung Bund.
Wir als Jamaika Koalition sprechen uns ebenfalls gegen die Inhaftierung von Minderjäh- rigen aus. Darüber herrscht Konsens und der vorliegende Antrag fasst unsere Haltung genauso wie die Maßnahmen gut zusammen, die wir bereits ergreifen, um die Inhaftie- rung von Kindern und Minderjährigen auszuschließen, selbst wenn das Bundesrecht es nicht ausschließt. ***



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