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15.02.19
10:29 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 31: Die Cannabis-Verbotspolitik ist gescheitert

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 15. Februar 2019



TOP 31: Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe von Cannabis umsetzen (Drs. 19/1241)



Bernd Heinemann


Die Cannabis-Verbotspolitik ist gescheitert

Seit über 20 Jahren bemühen wir uns, die Auswirkungen der Illegalität von Cannabis in den Griff zu bekommen. Nicht nur die Gesundheitsexperten der Sozialdemokraten fordern seit vielen Jahren eine Neuausrichtung der Cannabis-Politik. Die Kriminalisierung hat jedenfalls keinerlei präventive Wirkung entfalten können. Der Konsum steigt weiter und ist über den illegalen und aggressiven Dealermarkt oft der Einstieg in sehr gefährliche und lebensbedrohende Suchtmittel von Kokain bis Crystal-Meth. Im Vordergrund der Diskussion stehen immer wieder Modellprojekte, die die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene möglich machen.
Der SSW hat den Ball aufgenommen und auch der Koalitionsvertrag sieht eine Prüfung eines geeigneten Modellprojektes mit wissenschaftlicher Begleitung vor. Seit 1996 als Sozialministerin Heide Moser in Schleswig-Holstein erstmals versuchte die Cannabiskonsumenten aus dem Teufelskreis der kriminalisierten Konsumenten herauszuführen, hat sich manches geändert. Der Konsum hat zugenommen und knapp 15.000 Patientinnen und Patienten nehmen in Deutschland Cannabis aus der Apotheke als Medikament zu sich. Eine verantwortungsvolle Drogenpolitik muss sich in erster Linie daran messen lassen, ob sie wirksamen Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz ermöglicht. Aber die bisherige Cannabis-Verbotspolitik ist ganz 2



offenkundig gescheitert. Cannabis-Konsum gehört heute wie Alkohol-Konsum zur Lebensrealität in unserer Gesellschaft. Der Konsum von Cannabis lässt sich praktisch genauso wenig verhindern wie der Konsum von Alkohol. Im Gegensatz zu Alkohol ist es bei Cannabis aufgrund der Verbotspolitik derzeit, abgesehen von medizinischer Verordnung, weder möglich, Qualität und Wirkstoffgehalt zu kontrollieren, noch ist ein vernünftiger Jugendschutz gewährleistet.
Eine bundeseinheitliche Entkriminalisierung des Cannabiskonsums würde Polizei und Justiz erheblich entlasten. Es ist für die Polizei eine Zumutung Cannabiskonsumenten zu verfolgen, denen die Gesellschaft eher helfen will und bei denen die Staatsanwaltschaften und Gerichte kein gesellschaftsschädliches Verhalten erkennen wollen und können. Die Entlastung an dieser Stelle würde Ressourcen für wirksame Prävention, Aufklärung sowie für einen konzentrierten Kampf gegen den illegalen Drogenhandel frei machen.
Dass eine liberale Drogenpolitik erfolgreich sein kann, können wir in Portugal beobachten. Portugal hat die Wende in der Drogenpolitik vor 17 Jahren vollzogen und den Konsum entkriminalisiert. Der Konsum von Cannabis ist seit dem besonders bei jungen Menschen massiv zurückgegangen. Aber Entkriminalisierung allein ist nicht zielführend. So ist es auch in Portugal. Aufklärung und Prävention sind wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Drogenpolitik. Hier müssen wir noch stärker ansetzen, auch um die Jugendlichen zu schützen. Der Widerstand gegen die Cannabis-Legalisierung im Modellversuch bröckelt in diesen Tagen massiv. Am deutlichsten ist dies im Moment im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu erkennen. Der Vorsitzende und CDU-Politiker Erwin Rüddel hat erklärt, dass er sich Cannabis- Modellprojekte vorstellen könne. Er schlägt vor, „in einem kontrollierten Versuch Cannabis in Apotheken an registrierte Nutzer über 18 Jahren abzugeben. Damit ist der Vorschlag den Heide Moser 1996 gemacht hat, im November 2018 bei der CDU angekommen. Die Widerstände in seiner Fraktion hält der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Übrigen für überwindbar. Na, da sind wir mal gespannt.
Folgen Sie ihrem prominenten Gesundheitspolitiker und beteiligen Sie sich im Sozial- und Gesundheitsausschuss unseres Parlamentes an diesem Vorschlag. Ihr Koalitionsvertrag steht ihnen ja nicht im Wege. Wir beantragen die Überweisung in den Sozialausschuss, mitberatend im Innenausschuss.