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15.02.19
10:38 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe von Cannabis

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 31 – Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe von Can- Pressesprecherin nabis umsetzen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 070.19 / 15.02.2019

Tabak und Alkohol sind die eigentlichen Einstiegsdrogen
Sehr geehrte Damen und Herren,
kaum ein anderes Thema auf der politischen Agenda der Bundesrepublik ist derartig langwierig, zäh und leider bisher auch erfolglos behandelt worden wie die Freigabe ei- nes Modellprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis. Schon 1997 scheiterte die rot-grüne Landesregierung mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Viele andere Städte in der ganzen Bundesrepublik bissen sich in der Folgezeit mit Anträgen an diesem Bundesamt die Zähne aus.
Dabei ist in der Fachwelt, meine Damen und Herren, vereinzelt sogar bis in die CDU hinein immer klarer geworden: Jegliche Prohibition gegen Genussmittel nützt nichts, korrumpierte die Gesellschaft nachhaltig und musste zuletzt aufgegeben werden. Von der Prohibition von Kaffee im 18. Jahrhundert in Deutschland bis zum Alkoholverbot in den USA im 20. Jahrhundert - alles wirkungslos. Nur negative Folgen sind eindeutig be- legt: der Aufstieg der Mafia in den USA ist nicht zuletzt unmittelbar verknüpft mit der Al- koholprohibition.
Diese Erkenntnisse sind weder neu noch sensationell. 123 Strafrechts-Professor*innen haben sich schon 2013 mit einer Resolution an den Bundestag gewandt, in der drin- gend die Legalisierung des Cannabisbesitzes gefordert wird. Auch die Polizeigewerk- schaften wie zuletzt der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern, dass dieser Unsinn endlich beendet wird.
Warum ist Prohibition Unsinn? Cannabiskonsum ist ohne Frage gefährlich - vor allem für Kinder und Jugendliche. Dies gilt jedoch für Tabak und Alkohol mindestens gleich- ermaßen. Cannabisbesitz wird mit dem scharfen Schwert des Strafrechts verfolgt, aber
Seite 1 von 2 bei Alkohol und Tabak nicht. Liebe Kollegin Tschacher: Die eigentlichen Einstiegsdro- gen sind Tabak und Alkohol.
Mit dem Verbot gibt der Staat die Kontrolle über den Jugendschutz und die Reinheit der Droge auf. Der gigantische Drogenhandel wird in den Schwarzmarkt verdrängt. Ver- braucher- und Jugendschutz gibt es auf dem Schwarzmarkt nicht. Der Zweck - nämlich die Abschreckung - wird systematisch verfehlt. Alle seriösen Studien zeigen, dass es eine Kausalität zwischen Strafandrohung und Konsum nicht gibt.
Prohibition schadet vor allem den Konsument*innen. Sie verhindert eine adäquate me- dizinische und psychotherapeutische Versorgung der Konsument*innen, die wirklich ein Problem haben. Das Verbot kriminalisiert und stigmatisiert eine Straftat ohne Opfer. Je- der darf straflos rauchen wie ein Schlot oder sich zu Tode saufen.
Das Verbot erzeugt Beschaffungs- und Begleitkriminalität. Es fördert organisierte Krimi- nalität und korrumpiert den Rechtsstaat. Ein von Millionen Menschen gezeigtes Verhal- ten wird zwar unter Strafe gestellt, letztlich aber mangels Ressourcen überhaupt nicht effektiv verfolgt.
Prohibition produziert unsinnige Kosten. Die Mehrheit der Verfahren wird eingestellt, jährlich weit mehr als 100.000. Das verschlingt bei Polizei und Staatsanwaltschaft Per- sonal- und Sachmittel, die sich auf Kosten in Milliardenhöhe summieren. Der Staat gibt neun Mal so viel für Sanktion in diesem Bereich aus als für Prävention und Behandlung.
Alle „Feldversuche“ mit der Freigabe des Cannabiskonsums in den Niederlanden, Schweiz, Spanien, Portugal und Tschechien belegen: Der Konsum weitet sich nicht aus. Meine Damen und Herren, deshalb ist es richtig und gut, dass wir im Jamaika- Koalitionsvertrag den Prüfauftrag für ein Modellversuch vereinbart haben.
Aber wieder stellt die bisher zwingende Genehmigung nach Paragraph 3 Abs. 2 BtmG durch das eingangs erwähnte Bundesinstitut eine nicht zu nehmende Hürde dar. Seit 2017 gibt es deshalb eine Bundesratsinitiative von Thüringen und Bremen für eine Län- deröffnungsklausel in diesem Bereich. Schleswig-Holstein hat diese im Gesundheits- ausschuss des Bundesrats unterstützt. Trotzdem gab es im Ausschuss keine Mehrheit. Seitdem vergammelt der Antrag im Bundesrat, ohne bisher im Plenum aufgerufen wor- den zu sein.
Meine Damen und Herren, es ist zum Mäusemelken. Ich hätte nicht übel Lust, dass un- ser Land dennoch einen erneuten Antrag stellt, um die Möglichkeit zu haben, gegen den Ablehnungsbescheid gerichtlich vorzugehen. Um dies ausloten zu können, bitten wir im Alternativantrag um substantiierte Auskunft vor dem Sozialausschuss und auch dem Innen- und Rechtsausschuss.
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