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15.02.19
13:57 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 29 "Mindestvergütung für Auszubildende einführen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 078/2019 Kiel, Freitag, 15. Februar 2019
Arbeitsmarkt/Mindestvergütung für Auszubildende



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 29 „Mindestvergütung für Auszubildende einführen“ In seiner Rede zu TOP 29 (Mindestvergütung für Auszubildende einführen) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„‘Mindestvergütung für Auszubildende einführen‘ – was für ein wohlklingen- der Titel, was für eine wohlfeile Forderung! Mehr für alle: Mehr Geld, mehr Fürsorge, mehr Vorteile, mehr von allem für alle und ganz besonders für die Auszubildenden. Jedenfalls klingt es so. Im Koalitionsvertrag des Bundes hat sich die GroKo bereits auf eine Mindestausbildungsvergütung geeinigt. Die Bildungsministerin Anja Karliczek von der CDU hat ja auch schon einen ent- sprechenden Vorstoß gemacht. Beides – die Einigung im Koalitionsvertrag wie auch der Vorstoß der Ministerin – sind schon ein unverantwortliches Einknicken zu Lasten von Tarifautonomie und sozialer Marktwirtschaft. Üb- rigens ist der Ministerin ihr Einsatz nicht gerade gedankt worden, die Kom- mentare des SPD-Koalitionspartners reichten von ‚nicht bedarfsgerecht‘ über ‚inakzeptabel‘ bis zu ‚Griff ins Klo‘. Einerseits bemerkenswert, wie mit Koalitionspartnern umgegangen wird, die den Koalitionsvertrag umsetzen wollen. Andererseits: Wir sehen, dass die GroKo – mehr oder weniger er- folgreich – bereits an dem Thema arbeitet; mit anderen Worten: Dies ist nach dem Renten-Antrag vom Mittwoch schon wieder ein Schaufensteran- trag, ein Marketing-Gag, mit dem der schlechten Performance der Bundes- SPD auf die Sprünge geholfen werden soll.
Dabei will ich hier mal eines ganz deutlich sagen: Die Initiativen der Bundes- SPD finden nicht deswegen keine Zustimmung, weil etwa die Unterstützung von den SPD-Landesverbänden fehlt. Sie finden keine Zustimmung, weil sie schlicht nicht gut sind! Das sieht man auch hier: Mindestvergütung, Schutz vor Tarifflucht, Sicherung des Lebensunterhalts – das klingt ja alles ganz toll. Aber hält der Antrag auch, was er verspricht? Sie sagen: ‚Wer arbeitet oder eine Ausbildung macht, muss seine Lebenshaltungskosten decken Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de können‘. Stimmt, das muss generell jeder Mensch. Aber: Arbeit oder Aus- bildung sind ganz deutlich zwei Paar Schuhe. Arbeit unterliegt dem Mindest- lohn, eben weil man von der Arbeit auch leben können soll. Und da möchte ich auch einmal sagen: Sie von der SPD tun hier ständig so, als seien die Freien Demokraten immer gegen die Beschränkung prekärer Entlohnung gewesen. Das ist falsch. Sie unterschlagen dabei das FDP-Konzept zur Lohnuntergrenze, das sich von Ihrem Modell durch eine höhere Tarifauto- nomie unterscheidet.
Aber auch die, die sich in der ersten Ausbildung befinden, müssen sich kei- ne Sorgen um ihren Lebensunterhalt machen. Warum nicht? Weil für Kinder in erster Ausbildung die Eltern zu sorgen haben. Die Eltern sind verpflichtet, jedem ihrer Kinder eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren – egal, ob es sich um ein Studium oder eben eine Ausbildung handelt. Ich weiß, das können sich nicht alle Eltern leisten und es wird bestimmt auch andere, exotische Fallkonstellationen geben. Aber erstens gibt es bei Bedürftigkeit andere Hilfen und zweitens hilft in diesen Fällen auch eine Ausbildungsver- gütung von 635 Euro nicht. Wenn man Ihren Antrag weiter liest, fordern Sie ‚faire‘ Ausbildungsvergütungen. Das ist interessant! Was ist denn fair? Wer gibt denn während einer Ausbildung mehr: Der Azubi mit seiner Arbeits- kraft? Oder der Betrieb mit seiner Ausbildungsleistung? Ich finde diese Phrase, diese Worthülse hier ausgesprochen schwierig.
Weiter: Sie behaupten, eine Mindestvergütung steigere die Attraktivität der Ausbildung. Wie belegen Sie das? Haben Sie sich denn schon einmal mit der Materie beschäftigt? Ihre Behauptung klingt ja ganz toll, aber die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache: Die 15 Ausbildungsberufe mit den stärksten Besetzungsproblemen zahlen Ausbildungsvergütungen zwischen 637 Euro und 1.104 Euro. Beim Empfang des Handwerks am vergangenen Mittwoch haben wir einen Vortrag von einem Vertreter des Bäckerhand- werks gehört. Erinnern Sie sich noch, was er gesagt hat, als er die Entwick- lung der Lehrlingszahlen vorgestellt hat? Das Bäckerhandwerk hat mehr Zu- lauf als das Baugewerbe, obwohl dort wesentlich höhere Vergütungen ge- zahlt werden. Ich will nicht bestreiten, das Geld ein Faktor bei der Attraktivi- tät einer Ausbildung sein kann; der bestimmende Faktor ist Geld ganz of- fensichtlich aber nicht.
Für die jungen Menschen sind andere Dinge wichtig: Eine interessante Tä- tigkeit und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Perspektive. Ein gutes Be- triebsklima und schließlich sichere Arbeitsplätze. Diese Faktoren sind ent- scheidend für junge Menschen. Und diese Betriebe, das gute Klima und die sicheren Arbeitsplätze gefährden Sie durch Ihre Planwirtschaft. Warum? Na- türlich weil die Kostenbelastungen der Betriebe steigen werden. Bei Hand- werksbetrieben werden die Kostensteigerungen auf 15 Prozent geschätzt. Besonders stark wären kleine Betriebe und Betriebe in strukturschwachen Regionen betroffen. Und diese Betriebe würden dann schlicht nicht mehr ausbilden; das würde den Fachkräftemangel verstärken und die Situation noch verschlimmern. Wir wollen Auszubildende, die sich in ihren Betrieben wohlfühlen und ihren Beruf mit Freude erlernen können. Wir wollen starke Betriebe mit motivierten Azubis und zufriedenen Mitarbeitern, die gerne ausbilden. Wir wollen keine dilettantische Verschlimmbesserung am Ar- beitsmarkt und wir wollen keine Schaufensteranträge aus der Marketing- Abteilung.“ Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de