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15.02.19
15:41 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 26+48 "Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 075/2019 Kiel, Freitag, 15. Februar 2019
Soziales/Beschwerdestelle für Kin- der und Jugendliche



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 26+48 „Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche“ In seiner Rede zu TOP 26+48 (Antrag zu Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung und Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendli- che) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Wir debattieren nun über den ersten Rechenschaftsbericht der im Dezem- ber 2015 neu geschaffenen Funktion ‚Ombudsperson‘ für Kinder und Ju- gendliche, die in Heimen und Wohngruppen untergebracht sind. Dass der Bedarf dieser Funktion gegeben ist, zeigen die 416 Petenten im Berichts- zeitraum.
Ich möchte mich zunächst, bevor ich näher auf die beschriebenen Situatio- nen eingehe, bei Frau El Samadoni und ihrem Team bedanken. Vielen Dank, dass Sie hier eine Stütze für die Kinder und Jugendlichen sowie auch ihre Angehörigen sind. Vielen Dank auch dafür, dass Sie helfen, dass sowohl den Kindern als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtun- gen mehr Unterstützung zukommt.
Zwei Fallbeispiele möchte ich aus dem Bericht aufgreifen: Das erste handelt von der Beteiligung und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen in den Heimeinrichtungen. Schleswig-Holstein hat mit dem Modellprojekt ‚Demokratie in der Heimerziehung‘ einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Als jemand, dem man eine ungewöhnliche Frisur nachsagt, konnte ich den Fall des 12-jährigen, der mit seinem Betreuer immer wieder über die Länge sei- ner Haare in Konflikt geraten war, gut nachvollziehen. Über viele Dinge kön- nen Kinder schon sehr früh selbst entscheiden. Insbesondere bei Belangen, die auch ihr Sein und ihre Persönlichkeit betreffen. Kleidung, Frisur etc. sind Ausdruck der eigenen Persönlichkeit und sollten auch respektiert werden. Wir Freie Demokraten fordern ausdrücklich, Kindern die Freiheit zu lassen, über sich selbst zu entscheiden und sich aktiv einzubringen. Die Heimträger Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de müssen daher die Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeiten der Kinder noch offener einbeziehen und umsetzen.
Das zweite Beispiel möchte ich aufgrund der Anschaulichkeit und Tragweite herausgreifen: Es handelt sich um den Fall eines 15-jährigen Jungen mit As- perger-Syndrom, der ursprünglich aus Bayern kommt. Zufällig kam der schwerbehinderte Junge während seiner regelmäßigen Zugfahrten durch Schleswig-Holstein in Kontakt mit einem Zugbegleiter, der nach vielen Ge- sprächen den Kontakt zur Beschwerdestelle herstellte. Der Junge äußerte sich zunächst über die Missstände in seinem Heim wie Schimmelbefall und keine auch nur annähernd Gleichaltrigen in der Unterkunft. Nach einem durch die Ombudsstelle mit angestoßenem Heimwechsel geht es dem Ju- gendlichen deutlich besser. Ein Punkt, der im Bericht deutlich hervorgeho- ben wurde ist, dass der Junge über Jahre hinweg in der Einrichtung nur schulvorbereitende Ersatzmaßnahmen empfing, sodass trotz seiner 16 Jahre kein Schulabschluss erreicht werden konnte. Die einzige berufliche Per- spektive ist so voraussichtlich lediglich die Tätigkeit in einer Werkstätte. Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass er sehr wohl auf eine reguläre Schule hätte gehen können. Die Art und Weise der Beschulung und der Schulpflicht sind ein wesentliches Thema des vorgelegten Berichtes.
In unseren Nachbarländern Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern ist die Schulpflicht durch den gewöhnlichen Aufenthalt nor- miert. Der § 20 Schulgesetz Schleswig-Holstein macht bei der normativen Schulpflicht eine Abgrenzung bezüglich regulärem Wohnsitz in Schleswig- Holstein oder nicht. Dass es Handlungsbedarf bei der Zuweisung zur Regel- beschulung gab, hat die Landesregierung ebenso gesehen und mit einem Er- lass im Herbst 2017 für klarere Zuständigkeiten und Prozesse gesorgt. Mit diesem Erlass wurde konkretisiert, dass die Beschulung für Kinder aus Hamburg oder Bayern nicht anders handzuhaben ist als für Kinder aus Mel- dorf oder Plön.
Gegen einen rechtlich normativen Sonderweg, den Schleswig im Vergleich zu den Nachbarländern macht, ist daher zunächst nichts einzuwenden. We- sentlich ist, dass aufgrund der jeweiligen Heimatgemeinde keine qualitati- ven Unterschiede für die Kinder in ihrer Bildungs- und somit auch Lebens- perspektive entstehen. Das ist mir auch als Sozialpolitiker besonders wich- tig. Möglichst jeder junger Mensch, vor allem aus Heimen oder Wohngrup- pen, sollte allgemeinbildende Schulen besuchen. Das war auch eine konkre- tere Forderung der Opfer der Geschehnisse in Schleswig-Holstein in Heimen zwischen 1949 und 1975. Sie berichteten hier im Plenarsaal, dass einige Lebenswege anders verlaufen wären, wären sie regulär beschult worden. Dieser Umstand als auch Vorgänge in neuerer Zeit wie der Fall Friesenhof sollten uns alle besonders sensibilisieren. Daher ist die Datenlage über die Art der Beschulung sowie der Informationsaustausch zwischen den Behör- den auszubauen. Unser Jamaika-Antrag enthält daher eine Evaluierungsbitte über den 2017er Erlass.
Ich sehe einer konstruktiven Debatte, wie wir die Chancen und Perspektiven der in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen verbessern, entge- gen.“

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de