Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.02.19
20:08 Uhr
AfD

KORREKTUR: Dr. Frank Brodehl: Die Verschleierungsverbote an unseren Hochschulen müssen rechtssicher sein – dazu braucht es ein Gesetz

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl anlässlich des AfD-Gesetzentwurfs zur Änderung des Hochschulgesetzes:
„Die Verschleierungsverbote an unseren Hochschulen müssen rechtssicher sein – dazu braucht es ein Gesetz“ Kiel, 21. Februar 2019 Das Präsidium der Uni Kiel hat für den eigenen Lehr- und Prüfungsbetrieb ein Verschleierungsverbot erlassen. Die AfD-Fraktion will Verbote dieser Art rechtssicher machen. Deshalb hat sie heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Änderung des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes eingebracht. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD- Fraktion, erklärt dazu:
„Das von der Uni Kiel erlassene Verschleierungsverbot ist richtig und wichtig, weil der Lehr- und Prüfungsbetrieb an unseren Hochschulen eine Verschleierung der Studenten nicht verträgt. Ob es juristisch Bestand hat, wird voraussichtlich schon bald ein Gericht prüfen, denn die vom Verbot betroffene Studentin hat angekündigt, gegen das Verbot zu klagen.
Damit ist klar: Verschleierungsverbote an Hochschulen können nur dann ihr Ziel dauer- haft erreichen, wenn sie entsprechend rechtssicher sind. Dazu ist eine gesetzliche Rechtsgrundlage erforderlich, auf die sich die Hochschulen beim Erlass eines Verschleierungsverbotes stützen können. Denn ein gesetzliches Verbot steht in der Normenhierarchie deutlich über dem Verbot einer Selbstverwaltungskörperschaft, wie Hochschulen es sind.
Genau aus diesem Grund haben wir heute einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem § 14 Absatz 1 des Hochschulgesetzes, in dem die Pflichten der Hochschulmitglieder fest- geschrieben sind, nach Satz 1 wie folgt ergänzt wird:
Mitglieder der Hochschulen dürfen in Hochschuleinrichtungen und bei Hoch- schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, Hochschulbelange


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



stehen dem entgegen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte können die Hochschulen Ausnahmen zulassen. Satz 2 gilt entsprechend für Gasthörer, Studienkollegteilnehmer, Teilnehmer des DAAD-Projektes INTEGRA und besonders begabte Schüler im Juniorstudium.
Ein solches Verschleierungsverbot ist nicht nur hinreichend bestimmt, es ist vor allem auch verhältnismäßig – was für die Frage der Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Verbots von zentraler Bedeutung ist.
Dass Bildungsministerin Prien prüfen lässt, ob sie die Verschleierung an Hochschulen allein durch einen ‚Minister-Erlass‘ verbieten kann, ist hingegen nicht zielführend. Denn für einen solchen Erlass bedarf es seinerseits einer gesetzlichen Grundlage. Das Hoch- schulgesetz bietet eine solche aber derzeit nicht.
Warum Ministerin Prien gleichwohl ein Verschleierungsverbot für Hochschulen am liebsten per Erlass regeln würde, liegt auf der Hand: Die GRÜNEN haben sich bereits gegen ein Verschleierungsverbot ausgesprochen. Damit bleibt abzuwarten, was Ministerin Prien am Ende wichtiger ist: der Erhalt des Koalitionsfriedens oder die Interessen unserer Hochschulen.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de