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07.03.19
10:30 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 28: Jetzt kommt es darauf an, dass die Mittel schnell, nachvollziehbar und verlässlich fließen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 7. März 2019



TOP 28: Digitalpakt in Schleswig-Holstein schnellstmöglich und gut umsetzen (Drs. 19/1314)



Martin Habersaat:
Jetzt kommt es darauf an, dass die Mittel schnell, nachvollziehbar und verlässlich fließen

Wir freuen uns, dass es mit dem Digitalpakt endlich losgeht. Aus unserer Sicht sollten die 5 Milliarden Euro nur der Auftakt für regelmäßige Investitionen in die Modernität unserer Schulen sein. Was die Umsetzung in Schleswig-Holstein angeht, hatten wir, abweichend vom Ursprungsantrag der Koalition, drei Wünsche. Wir freuen uns, dass wir uns auf gemeinsame Formulierungen verständigen konnten.
1. Einen Einbezug der Schulen der Dänischen Minderheit.
2. Einen Einstieg des Landes in die digitale Hausmeisterei.
3. Eine schnelle, gerechte und bürokratiearme Mittelweiterleitung der Mittel.


1. Einen Einbezug der Schulen der Dänischen Minderheit.
Passiert. Vielen Dank.
2. Einen Einstieg des Landes in die digitale Hausmeisterei. 2



Eine bundesweite GEW-Umfrage ergab 2018, dass die Lehrkräfte in Deutschland als drängendste Anforderung die technische Wartung und Betreuung der digitalen Ausstattung betrachten - 94 Prozent der Lehrkräfte waren dieser Auffassung. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist noch nicht fertig, aber auf den Webseiten des Bundesbildungsministeriums heißt es bereits: „Der Bund stellt finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit. Die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften – über das Referendariat bis hin zur Weiterbildung – und stellen gemeinsam mit den Kommunen Betrieb, Support und Wartung sicher.“ Länder gemeinsam mit den Kommunen. Das Bekenntnis zu dieser Aufgabe fehlte im Antrag der Koalitionsfraktionen. Es darf nicht sein, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften in Betrieb, Support und Wartung von digitaler Technik gesteckt werden muss. Es besteht jetzt die Chance, sich mit den Kommunalen Landesverbänden auf eine einheitliche Unterstützung der Schulen zu einigen.
3. Eine schnelle, gerechte und bürokratiearme Mittelweiterleitung der Mittel.
Was diesen Punkt angeht, habe ich etwas sorgenvoll auf die Pressemitteilung des Bildungsministeriums geblickt. Dort ist davon die Rede, gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden ein „standardisiertes Formular für die Bestandsaufnahmen“ zu entwickeln und „weiter an einer schleswig-holsteinischen Richtlinie zur Mittelvergabe“ zu arbeiten. Das klingt nicht schnell, nicht gerecht und nicht bürokratiearm. Zwei Sorgen waren es konkret:
1. Es darf nicht sein, dass die weniger bekommen, die sich bisher nicht oder wenig gekümmert haben.
2. Es darf nicht sein, dass die Schulverwaltungen jetzt wochenlang mit Bürokratie befasst sind.
Dass Sie die Schulverwaltungen beschäftigen können, haben Sie ja schon bei den KiF- und den Impulsmitteln für die Schulen eindrucksvoll bewiesen. Anhand von Erhebungsmögen konnten die Schulträger ihre Gebäude und deren Mängel beschreiben, es wurden in Arbeitsgruppen Prioritäten und Kategorien entwickelt, Kategorien wurden Punktwerte zugeordnet, diese wurden in einem zweiten Schritt plausibilisiert, nach baufachlicher Bewertung wurden Auf- und Abwertungen vorgenommen - und schließlich wurde dann doch darauf geachtet, dass alle Kreise ähnlich viel bekommen und Außenanlagen gar nicht berücksichtigt.
Jetzt käme es darauf an, die Mittel schnell und verlässlich zu verteilen. Etwa so: 170 Mio. Euro für Schleswig-Holstein, 800 Schulen im Land, 212.500 Euro für jede Schule. Jeder Schulträger kann verbindlich planen. Nun sind Schulen aber unterschiedlich groß. Deshalb ginge auch: 170 Mio. Euro für Schleswig-Holstein, 372.000 Schülerinnen und Schüler, 457 Euro pro Nase. Oder, 3



wenn wir Berufsschülerinnen und -schüler, die nicht in Vollzeit beschult werden, nur halb berechnen, wie es ähnlich Hamburg vorhat: 507 Euro pro Schülerin und Schüler. Das gilt natürlich nur, wenn die 170 Millionen komplett oder nahezu komplett weitergeleitet werden. Werden sie komplett weitergeleitet? Wie auch immer, die Regel muss sein: Schnell. Nachvollziehbar. Verlässlich.