Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.03.19
13:11 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 12 + 43: Empörung alleine hilft niemandem weiter

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 7. März 2019



TOP 12 + 43: Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank und Beteiligungsbericht 2018 (Drs. 19/1214)



Thomas Rother:
Empörung alleine hilft niemandem weiter

Bereits im Januar hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf eine Kleine Anfrage eines FDP Abgeordneten die von Ministerin Heinold vorgetragenen Zahlen öffentlich gemacht und uns liegt auch die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nobis zu den Kosten aus dem Haushalt des Landes – nicht dem der Bank - für den HSH-Verkauf vom 29.03.2018 vor. Das Verfahren zum Verkauf der HSH Nordbank war eine teure Angelegenheit. Und man kann an dieser Stelle natürlich die hohen Honorare für Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Privatisierungsberatung, Wirtschaftsprüfung und Treuhänder beklagen. Doch ohne diese Beratung, die aufgrund der EU-Vorgaben, rechtlichen Anforderungen und besserem know how erforderlich war, hätte die Bank nicht verkauft werden können. Und – das haben wir schon gemeinsam festgestellt – es war gegenüber einer Abwicklung die bessere und wirtschaftlichere Variante. Das gilt selbst dann, wenn man alle notwendigen Honorare einbezieht. Es ist einfach so, dass ein Land nicht regelmäßig internationale Geschäftsbanken verkauft – unabhängig von der Frage, ob es so eine Bank hätte überhaupt gründen sollen. Daher war die Beauftragung der Beratungsunternehmen folgerichtig. 2



In den Ausschusssitzungen ist regelmäßig auch zu diesen Fragen berichtet worden. Alle hier anwesenden Abgeordneten hatten die Möglichkeit, daran teilzunehmen und auch zur Rolle der Berater Fragen zu stellen. Auch in mehreren Haushaltsberatungen wurde dies thematisiert. Es kann also kein „böses Erwachen“ oder so etwas geben.
Empörung kann sich lediglich gegen die Beratungsunternehmen und ihre Preise richten. Aber Empörung allein bewirkt zumeist nur die Entlastung des sich Empörenden. Sinnvoll wäre zum Beispiel die Forderung nach einer Begrenzung von Managergehältern – aber genau diese Forderung stellen Sie nicht.
Interessanter ist hingegen die Berichterstattung zu den Kapitalbeteiligungen des Landes in der Drucksache 19/1214.Immerhin sind hier 1,6 Milliarden Euro Landesmittel in Unternehmen gebunden. Ziel dieser Beteiligungen ist allerdings keine möglichst hohe Kapitalrendite, sondern die Erfüllung öffentlicher Aufträge – oft auch gemeinsam mit anderen Bundesländern.
In ihrer Medien-Information zum Bericht hat die Finanzministerin insbesondere die personalwirtschaftlichen Aspekte der Beteiligungen hervorgehoben.
Dabei geht es zum einem um die Beschäftigungswirkung, zum anderen um die Geschlechteranteile in Aufsichtsgremien und Vorständen. In den politisch besetzen Aufsichtsgremien klappt das gut. Bei den Vorständen – keine Überraschung - nicht.
Was allerdings fehlt, ist die Strategie, hier Verbesserungen zu erzielen. Ein „Hier ist deutlich Luft nach oben. Wir müssen besser werden“ reicht nicht. Und ich bin gespannt, welche Vorschläge uns in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses, in welcher der Bericht zur ab- schließenden Beratung überwiesen werden sollte, vorgetragen werden. Die beiden bedeutendsten Beteiligungen sind das UKSH und Dataport. Dataport schreibt nunmehr ein positives Jahresergebnis, die wirtschaftliche Lage wird als stabil bezeichnet und das Unternehmen gibt uns im Bericht umfangreiche Zielvorgaben bis 2021 mit auf den Weg. Das UKSH schreibt hingegen weiterhin rote Zahlen. Auf der Seite 120 des Berichts begegnet uns ein netter Tippfehler: da geht es um die Unterstützung bei der Umschulung durch das Land. Es geht aber natürlich wohl um die Umschuldung.
Zur politischen Begleitung eben der Verbesserung der finanziellen Situation des UKSH haben wir noch immer zwei Landtagsanträge in der Ausschussberatung. Es wäre gut, wenn wir dort zu einem Ergebnis kommen könnten, um der Bedeutung des Klinikums für die medizinische Versorgung und Forschung in diesem Land gerecht zu werden und um für eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen. Es kann jedenfalls keine Lösung sein, dass das Land zwar 3



richtigerweise Schulden des UKSH in seinen Haushalt übernimmt, aber das UKSH weiterhin neue Schulden machen lässt. Diese Spirale muss durchbrochen werden.
Es wartet also noch Arbeit in den Ausschüssen dazu auf uns.