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08.03.19
14:26 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 22 "Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf" (Rede zu Protokoll)

Presseinformation Rede zu Protokoll gegeben!
Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 118/2019 Kiel, Freitag, 8. März 2019
Kita/Erzieher als Mangelberuf an- erkennen



Anita Klahn zu TOP 22 „Anerkennung des Erzieherberufs



www.fdp-fraktion-sh.de als Mangelberuf“ In ihrer Rede zu TOP 22 (Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung haben an Bedeutung gewonnen. Und sie werden dies auch in den kommenden Jahren tun, da immer mehr Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen und somit Kinder in Krippen, Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und in Horten betreut werden. Diese Entwicklung ist wichtig und richtig. Denn eines ist heute doch nicht mehr von der Hand zu weisen. Die Zeiten, in denen die Frau zu Hause bleibt, während der Mann zur Arbeit geht, sind vorbei. Die Finanzie- rung einer Familie obliegt heute gezwungenermaßen beiden Elternteilen. Gerade für Frauen hat sich gezeigt, dass wenn sie im Alter nicht mit einer Mini-Rente und damit der Gefahr von Altersarmut dastehen wollen, Betreu- ungskonzepte existieren müssen, die sie in die Lage versetzen, auch wäh- rend der Erziehungsjahre arbeiten zu gehen. Die Gefahr von Altersarmut ist existent und sollte nicht verharmlost werden.
Familie und Beruf lassen sich damit nur vereinbaren, wenn es eine quantita- tiv und qualitativ gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur gibt. Und die wie- derum basiert unter anderem auf gut ausgebildeten Fachkräften. Und genau diese fehlen uns zunehmend. Dafür gibt es verschiedene Gründe: - Sinkende Geburtenzahlen seit 1970 bedeuten weniger Menschen auf dem Arbeitsmarkt, der Wettbewerb um Fachkräfte wirkt sich aus. - Dadurch öffnen sich die politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich gewollten beruflichen Möglichkeiten für Frauen und Erziehende und - daraus resultiert ein Betreuungsmehrbedarf für Kinder. Individuelle berufliche und private Entscheidungen zur familiären Lebensfüh- rung brauchen flexible Betreuungslösungen. Um Familien bei der Erzie- hungsarbeit zu unterstützen und insbesondere Frauen den beruflichen Ein- stieg zu erleichtern, wurde 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de drei- bis sechsjährige eingerichtet. Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsan- spruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Wurden in den 1970er Jahren Kinder nur an einigen Tagen und wenige Stunden betreut, ist heute ein regelhafter, flexibler Betreuungsbedarf von eher fünf bis acht Stunden täglich vorhanden. Das Betreuungszeitfenster umfasst dabei einen mehr als zwölfstündigen Bedarf. Für weitere Engpässe sorgt die Tatsache, dass ausgebildete Erzieherinnen nur zu 60 Prozent tat- sächlich in der frühkindlichen Betreuung arbeiten und auch durchschnittlich nur sieben Jahre dort bleiben. Die Zahl der Beschäftigten in der Kinderbe- treuung ist in dem Zeitraum von 1990 bis 2015 bundesweit um fast 80 Pro- zent angestiegen. Davon fallen knapp 55 Prozent in den Zeitraum ab 2006.
Der gewollte quantitative und vor allem auch qualitative Ausbau der Kinder- betreuung erfordert also mehr Personal. Eine Studie des Deutschen Jugend- instituts aus 2017 belegt, dass bundesweit bis 2025 bis zu 300.000 Erzie- herinnen und Erzieher fehlen werden. Aus der Kleinen Anfrage Drs. 18/4478 geht hervor, dass die damalige verantwortliche Landesregierung davon ausging, dass die vorhandenen Ausbildungsmaßnahmen ausreichen würden, den Fachkräftebedarf bis 2020 in Schleswig-Holstein vollständig decken zu können. Die Bundesagentur für Arbeit stellt in ihrer Statistik aus September 2018 dar, dass der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zu erheblichen Steigerungen der dort Beschäftigten geführt hat, die Vollzeit- sowie die Teilzeitstellen angestiegen, die Zahl der Arbeitslosen in diesem Bereich überdurchschnittlich zurückgegangen sind und die Zahl der gemel- deten Stellen überdurchschnittlich zugenommen hat. Im Ergebnis formuliert die Bundesagentur für Arbeit aber, dass es nach ihren Kriterien keine ein- deutigen Anzeichen für einen Fachkräftemangel bei Erziehern gibt. Unter- durchschnittliche Vakanzzeiten weisen darauf hin, dass freie Stellen in an- gemessener Zeit besetzt werden können. Mit Weiterbildungsmaßnahmen trage man zur Sicherstellung des Fachkräfteangebots bei. Die Realität in den Einrichtungen sieht jedoch gänzlich anders aus. Und darauf weisen uns auch die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen seit Jahren hin. Um hier nun endlich zielgerichtet zu handeln, fordern wir nunmehr die Bundesagen- tur für Arbeit auf, den Beruf der Erzieherin und des Erziehers als Mangelbe- ruf anzuerkennen.
Wir wollen Kinder, wir wollen Familien. Dazu gehört eine funktionierende Kinderbetreuung, die wir mit dem heutigen Antrag, aber auch mit der lau- fenden Kitareform unterstützen wollen. Für eine funktionierende Vereinbar- keit von Familie und Beruf.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de