Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
14.03.19
15:55 Uhr
Landtag

Zuwanderungsbeauftragter zur Kriminalstatistik: Transparenz ja, Stigmatisierung nein

Nr. 62 / 14. März 2019

Zuwanderungsbeauftragter zur Kriminalstatistik: Transparenz ja, Stigmatisierung nein
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Stefan Schmidt hat sich heute (Donnerstag) zu der von Innenminister Hans-Joachim Grote vorgestellten Polizei- lichen Kriminalstatistik 2018 geäußert. Mit Blick auf die Diskussion um Delikte im Umfeld von Unterkünften für Flüchtlinge äußerte der Beauftragte, dass es grundsätzlich eine weitest mögliche Transparenz hinsichtlich statistisch erfasster Straftaten geben müsse. „Ich vertraue auf die sachgerechte Informationspolitik des Innenministers“, so Schmidt.
„Darüber hinaus sind wir uns alle einig, dass jede Straftat zu verurteilen ist und auch strafrechtlich verfolgt werden muss. Das gilt selbstverständlich für alle Personengruppen und im ganzen Land.“ Ihm erscheine es unverhältnismäßig, dass die Gemeinde Boostedt und die dortige Flüchtlingsunterkunft so in den Fokus gerate, erklärte Schmidt. „Es ist gut, dass der Innenminister sich nicht dazu hinreißen lässt, auf populistische Töne und Skandalisierung einzugehen. Es gehört Rückgrat dazu, auch unter medialem Druck Haltung zu beweisen und nicht zu beginnen, mit zweierlei Maß zu messen.“
Nach seiner Kenntnis würden die Boostedter Verwaltung und die Öffentlichkeit regelmäßig durch das Innenministerium informiert, äußerte der Zuwanderungsbeauftragte. Das sei auch in der gestrigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erneut deutlich geworden. Eine regelmäßige Veröffentlichung von Straftatenstatistiken, die sich ausschließlich auf eine bestimmte Personengruppe beziehen, lehne er entschieden ab, betonte Schmidt. „Derartige isolierte Veröffentlichungen haben nicht nur einen diskriminierenden Charakter, sondern sind geradezu dafür prädestiniert, Vorurteile zu produzieren und ganze Bevölkerungsteile zu stigmatisieren.“ Würden gezielt Teile der Bevölkerung ausgewählt, um über deren vermeintliche Kriminalität zu berichten, suggeriere man damit bereits, dass von diesen Menschen Gefahr ausginge.
Bei einer solchen Aufbereitung fehle darüber hinaus die Vergleichbarkeit, warnte der Beauftragte. „Eine Statistik von Tatverdächtigen muss im Zusammenhang mit anderen Bevölkerungsgruppen, differenziert nach Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, Einkommenssituation und ähnlichem dargestellt 2

werden. Andernfalls entsteht eine Botschaft, die weder faktenbasiert, noch aussagekräftig ist.“ Über ein politisches Interesse, regelmäßig über Tatverdächtige mit Fluchthintergrund informieren zu lassen, wolle er nicht spekulieren, sagte Schmidt. „Aber es käme sicher niemand auf die Idee, eine dauerhafte Berichterstattung über Straftaten beispielsweise im Umfeld von Berufsschulen, Bundeswehrkasernen oder dem Kieler Villenviertel Düsternbrook zu erbitten.“