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21.03.19
10:15 Uhr
Landtag

Vorsitzender des Petitionsausschusses: Private Online-Portale nicht mit parlamentarischen Petitionsverfahren verwechseln

Nr. 70 / 21. März 2019

Vorsitzender des Petitionsausschusses: Private Online-Portale nicht mit parlamentarischen Petitionsverfahren verwechseln
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Hauke Göttsch und seine Stellvertreterin Özlem Ünsal haben heute (Donnerstag) im Rahmen der Landespressekonferenz über die Arbeit des Ausschusses informiert. Die Abgeordneten nahmen insbesondere das Thema Online- Petitionen in den Fokus – und warnten vor Enttäuschungen in Zusammenhang mit privaten Initiativen in Internet-Portalen. Göttsch riet dazu, sich mit den Anliegen direkt an den Ausschuss zu wenden: „Denn wir sind das Original.“
openPetition oder Change.org gehören zu den bekanntesten privaten Online-Plattformen, auf denen Bürger ihre Anliegen veröffentlichen und dafür Unterstützung sammeln können. Einige Themen erzielen zwar hohe Resonanz – „die Mitzeichnung auf privaten Portalen im Internet führt aber in keinem Fall zu einem parlamentarischen Verfahren“, erklärte Göttsch bei der Vorstellung der Arbeit des Petitionsausschusses. Den Abgeordneten sei es ein wichtiges Anliegen, dieses Missverständnis aufzuklären. Denn: „Sowohl in der Bevölkerung, als auch in der medialen Berichterstattung wird das Mitklicken auf privaten Online-Portalen oftmals mit dem parlamentarischen Petitionsverfahren verwechselt.“
Die Verwechslung habe in der Vergangenheit zu Enttäuschungen bei Bürgern darüber geführt, dass ihre Eingaben auf privaten Portalen nicht vom Ausschuss beraten wurden, berichtete der Vorsitzende. Offenbar sei der Eindruck entstanden, die Online-Portale arbeiteten mit den Landesparlamenten zusammen. „Das ist aber nicht der Fall. Ich hoffe und kann nur dazu aufrufen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die eine parlamentarische Prüfung ihrer Petition wünschen, sich direkt an den Ausschuss wenden“, unterstrich Göttsch, der auch die Vorgehensweise erläuterte. „Das Petitionsverfahren in Schleswig-Holstein ist modern und bürgerfreundlich ausgestaltet. Die Bürgerinnen und Bürgern können sich beispielsweise online über ein Formular an uns wenden. Diese Möglichkeit wird bereits in über 35 Prozent der Fälle genutzt.“
Darüber hinaus sei es möglich, von einer öffentlichen Petition Gebrauch zu machen, betonte der Vorsitzende. „Bei uns in Schleswig-Holstein als eines der wenigen Bundesländer kann man eine öffentliche Petition einlegen. Auf der Website des Ausschusses können Bürgerinnen und Bürger 2

Anregungen zur Landesgesetzgebung sowie Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse online einreichen. Diese Petitionen können dann durch Mitzeichnungen unterstützt werden.“ In der laufenden Legislaturperiode seien bisher 18 Petitionen veröffentlicht worden, wie ein Anliegen zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamte, das von 11.700 Unterstützer fand.
Der Vorsitzende und seine Stellvertreterin Özlem Ünsal gaben darüber hinaus weitere Zahlen des Petitionsausschusses bekannt. So habe es in der laufenden Wahlperiode bereits 800 Petenten mit unterschiedlichsten Anliegen – von allgemeinem oder individuellem Interesse – gegeben. Vier Anhörungen seien öffentlich behandelt worden. Zu einer öffentlichen Anhörung kommt es, wenn eine Petition von mehr als 2.000 Personen unterstützt wird.