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27.03.19
16:58 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter kritisiert Abschiebungshaftvollzugsgesetz

Nr. 82 / 27. März 2019

Flüchtlingsbeauftragter kritisiert Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Stefan Schmidt hat den aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz kritisiert. Schmidt sprach sich in der Vergangenheit wiederholt gegen das Instrument der Abschiebungshaft aus. „Ausreisepflichtige geflüchtete Menschen sind in der Regel keine Straftäter. Es ist völlig unverhältnismäßig, ihnen mitunter für Monate die Freiheit zu entziehen.“
Der Zuwanderungsbeauftragte wies auch darauf hin, dass es mildere Mittel gebe, die Ausreise von geduldeten Menschen zu beschleunigen. Eines davon sei die unabhängige Rückkehrberatung. „Diese Form der Beratung ist qualitativ hochwertig und sehr erfolgreich, wenn es darum geht, den Rückkehrwillen der Ausreisepflichtigen zu fördern – weil die fachliche Beratung auf große Akzeptanz bei den Ausreisepflichtigen stößt.“ In der Rückkehrberatung sieht der Zuwanderungsbeauftragte auch den Leitgedanken von Landtag und Landesregierung „freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht“ verwirklicht. „Das sollte nicht durch ein Abschiebehaftgefängnis in Glückstadt konterkariert werden“, sagte er.
Über die grundsätzliche Kritik an dem Rechtsinstitut der Abschiebungshaft hinaus monierte Schmidt auch einzelne unnötige Härten des Vollzugsgesetzes, wie das faktische Smartphone- Verbot. „Das normierte Verbot von Geräten, mit denen Bild- oder Videoaufnahmen gefertigt werden können, stellt in Zeiten, in denen fast alle der Untergebrachten über ein Smartphone verfügen, einen ganz massiven Einschnitt in die Kommunikationsmöglichkeiten und damit die Rechte der Betroffenen dar. So werden ihnen diverse Möglichkeiten genommen, sich eigeninitiativ über die Lage im Zielstaat zu informieren und gegebenenfalls selbst Kontakt mit dort lebenden Personen aufzunehmen oder eigeninitiativ Maßnahmen zur Verbesserung eines Neustarts in Deutschland zu organisieren.“
Darüber hinaus handele es sich bei den Mobilgeräten nicht nur um ein Kommunikationsmittel, sondern auch um Datenspeicher, ergänzte der Beauftragte. Viele Smartphone-Besitzer hätten ihre sämtlichen persönlichen Daten auf den Geräten gespeichert. Ihnen diese vorzuenthalten, sei sachlich und rechtlich nicht hinnehmbar. „Auch wenn das faktische Verbot von Smartphones nach 2

dem Ergebnis der Debatte jetzt durch ‚Austauschgeräte‘ – was immer darunter zu verstehen ist – per Verordnung abgemildert werden soll, kann ich mir nicht vorstellen, dass das einen brauchbaren Ersatz für den Datenspeicher und die Social Media-Kontakte darstellen kann.“ Der vorliegende Gesetzentwurf sei weiterhin meilenweit vom Ziel „Wohnen minus Freiheit“ entfernt, schloss Schmidt. „Und das schließt auch die aus meiner Sicht völlig inakzeptable Inhaftierung von Minderjährigen und Familien sowie Menschen mit Behinderung nicht aus.“