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27.03.19
17:48 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Pressesprecherin kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Ines Strehlau: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 142.19 / 27.03.2019

Wir müssen die Meinung der betroffen Menschen hören
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen, liebe Gäste auf der Tribüne,
Menschen mit Behinderungen haben dieselben Rechte wie alle anderen auch. Inklusion ist unser Leitbild für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Teilhabe und Mitbestim- mung sind wichtig für das gesellschaftliche und politische Leben. Menschen sollen sich und ihre Interessen selber vertreten können. Wer dazu auf Unterstützung angewiesen ist, muss diese erhalten. Das sind die Grünen Grundregeln für die Politik mit und für Menschen mit Behinderungen.Beauftragte sind ein Instrument, um dieses Empower- ment umzusetzen. Und es ist ein gutes Instrument. Wir sehen an Uli Hase und seinem Team. Sie machen einen sehr guten Job! Die Arbeit des Landesbeauftragten für Men- schen mit Behinderungen hat sich bewährt und ist nicht nur in Schleswig-Holstein un- verzichtbar.
Landesweit gibt es zurzeit ca. 50 kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinde- rungen. Nahezu alle Kreise und kreisfreien Städte haben einen oder eine Behinderten- beauftragte bestellt. Nur sehr wenige in den Gemeinden. Die geltenden gesetzlichen Regelungen in der Kreis- und Gemeindeordnung sehen Behindertenbeauftrage als frei- williges Instrument vor. Woher kommt es, dass Kreise und kreisfreie Städte diese „kann-Regelung“ umsetzen und es ganz offenbar einen Bedarf gibt. Zum Teil sind diese Positionen sogar hauptamtlich besetzt. Was deutlich über die Vorgaben der Kreisord- nung hinausgeht.
Allein dies spricht dafür, dass Behindertenbeauftragte auf dieser Ebene wichtig sind. Ich freue mich darauf in der Anhörung zum Gesetzentwurf weitere Details zuhören. Seite 1 von 2 Auf der Ebene der Gemeinden, der kreisangehörigen Städte sieht es ganz anders aus. Keine 40 von 1.100 nutzen diese Chance. Das ist sehr überschaubar. Wieso ist es so? Auch hierzu möchte ich Argumente und Erfahrungen aus der Praxis hören, bevor ich mir eine Meinung bilde. Wir Grüne finden den Vorstoß des SSW erst mal gut. Wir inter- pretieren ihn als Rückenwind auf dem Weg zur Inklusion. Klar ist aber auch, dass die- ses Gesetz Konnexität nach sich ziehen würde. Das allein ist kein Argument es abzu- lehnen. Aber wir sollten besonders sorgfältig, Nutzen und Kosten abwägen. Und vor al- lem müssen wir die Meinung der betroffenen Menschen dazu hören!
Der SSW macht eine Rechnung auf: 500 Euro im Monat pro ehren amtlicher Stelle. Bei 1.100 Gemeinden sind das 550.000 Euro im Monat und 6,6 Millionen Euro im Jahr. Hinzu kämen die Kosten für die Beauftragten auf der Kreisebene. Das wären insgesamt fast 7 Millionen Euro im Jahr Konnexitäts Ausgleich vom Land an die Kommunen. Das sind keine Peanuts.
Ich bin nicht der Auffassung, dass Inklusion am Geld scheitern darf. Aber wir sollten schon darauf gucken, was hilfreich, sinnvoll und effektiv ist. Und was die betroffenen Menschen wollen. Es gibt z.B. Inklusionskonferenzen und -Konzepte, die bereits in den Kreisen und kreisfreien Städten an den Start gehen. Dieser Prozess hat Auswirkungen bis in die kreisangehörigen Gemeinden hinein. In der Anhörung werden wir hören, wie die Situation in den Kommunen ist und welche Bedarfe gesehen werden. Wir freuen uns auf die vertiefende Beratung im Innen – und Rechtsausschuss und auf die Ein- schätzungen der Expert*innen – in eigener Sache.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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