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01.04.19
16:51 Uhr
Landtag

Untersuchungsausschuss befragt weitere Zeugen

Nr. 87 / 1. April 2019

Untersuchungsausschuss befragt weitere Zeugen
Der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode ist heute (Montag) zu seiner 19. (öffentlichen) und 20. (nicht öffentlichen) Sitzung zusammengekommen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden drei Polizeibeamte angehört, die mit Ermittlungen im sogenannten Subway-Verfahren befasst waren.
Ein Ministerialbeamter, der nach Abschluss des Subway-Verfahrens an der Aufarbeitung beteiligt war, war heute nicht bereit, die Fragen des Ausschusses zu beantworten. Er hält zwei Mitglieder des Ausschusses für befangen. Der Ausschuss erkennt bei keinem seiner Mitglieder eine unmittelbare und persönliche Beteiligung an den zu untersuchenden Vorgängen, die der Mitarbeit im Untersuchungsausschuss nach § 7 Abs. 1 UAG entgegenstehen könnte. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Untersuchungsausschüsse Organe der politischen Kontrolle sind. Daher finden die Grundsätze der richterlichen Befangenheit auf Abgeordnete keine Anwendung. Dementsprechend wird der Vorsitzende auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses beim Amtsgericht Kiel beantragen, gegen den Zeugen ein Ordnungsmittel festzusetzen.
In der anschließenden Beratungssitzung planten die Ausschussmitglieder die nächsten Beweisaufnahmesitzungen und benannten zusätzliche Zeugen. Außerdem ersuchten die Abgeordneten den Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration um Vorlage weiterer Unterlagen.
In der folgenden Sitzung am 29. April um 9:45 Uhr wird der Untersuchungsausschuss die Zeugenvernehmung voraussichtlich mit weiteren Zeugen fortsetzen.