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08.05.19
17:12 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zur Anhörung bezüglich Tiertransporte

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 194.19 / 08.05.2019


Schleswig-Holstein steht an der Spitze der Kontrollen bei Tiertransporten, aber die Missstände sind weiter- hin ein Skandal

Zu der heute im Umwelt- und Agrarausschuss durchgeführten mündlichen Anhörung bezüglich Tiertransporten in außereuropäische Drittländer sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:

Es war ein guter und richtiger Schritt, im parlamentarischen Verfahren eine so ausführ- liche Anhörung durchzuführen. Einmal mehr wurden die massiven Missstände auf den Transportrouten und in den Zielländern beschrieben. Je tiefer die Diskussion geht, desto schlimmer stellt sich das Gesamtbild dar. Gerade die Darstellungen von Animal Angels, die als Tierschutzorganisation seit 20 Jahren Tiertransporte begleiten, mach- ten die Missstände deutlich. Es scheint so, als wären Organisationen wie Animal An- gels auf weiten Strecken die einzige Kontrollinstanz, dies darf nicht sein.
Die rechtliche Lage bleibt hochkompliziert, das hat auch die Anhörung bestätigt. Durch den jüngsten Erlass von Minister Albrecht wurde die Durchführung der Bundes- und EU-Verordnungen deutlich konkretisiert, über die Verordnungen hinauszugehen, ist rechtlich nicht möglich. So hat es Schleswig-Holstein gemeinsam mit Hessen und Bayern immerhin an die Spitze bei der Kontrolle von Tiertransporten geschafft, wie auch Dr. Maisack, dessen Fachaufsatz Auslöser der bundesweiten Debatte war, in der Anhörung festgestellt hat.
Es ist ein Skandal, dass immer noch nicht klar ist, ob die Versorgungsstationen auf den langen Transportrouten tatsächlich existieren. Die Existenz und tierschutzkonfor- Seite 1 von 2 me Eignung der Versorgungsstationen müssen zweifelsfrei nachgewiesen werden!
Sowohl die tierschutzpolitische Rechtsgrundlage als auch etwaige Abkommen mit an- deren Ländern können nur von der Bundes- und EU-Ebene beschlossen werden. Hier müssen endlich Fakten geschaffen werden!
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