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13.05.19
13:08 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte informiert über geplante Wohngeldreform

Nr. 5 / 13. Mai 2019

Bürgerbeauftragte informiert über geplante Wohngeldreform
„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen“, sagt die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni. „Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, so El Samadoni heute in Kiel.
Das Bundeskabinett plant eine Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2020 und hat am 8. Mai 2019 einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Das Wohngeld soll dabei an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2016 angepasst werden. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Für viele Leistungsbezieher*innen würde die Änderung zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. So soll sich das Wohngeld zum Beispiel bei einem Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf ca. 190 Euro erhöhen. „Außerdem kann die Erhöhung des Wohngeldes dazu führen, dass Haushalte mit Hartz IV oder Grundsicherung Bezug zukünftig nicht mehr auf die Leistung angewiesen sind, weil das vorrangig zu zahlende Wohngeld zustehen würde“, so El Samadoni.
Geplant ist eine regional gestaffelte Erhöhung der Miethöchstbeträge. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Vorlage sieht die Einführung einer weiteren “Mietenstufe VII“ vor, um Haushalte in Regionen mit besonders hohen Mieten zu entlasten. Außerdem soll das Wohngeld zukünftig alle zwei Jahre an die aktuelle Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst werden.
„Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, so die Bürgerbeauftragte.