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13.05.19
16:59 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Uploadfilter, Besoldung von Grundschullehrern, Arbeitsbedingungen in der Paketbranchen, Europawahl, Cyber-Sicherheit und Unterrichtspflicht

Nr. 109 / 13. Mai 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Uploadfilter, Besoldung von Grundschullehrern, Arbeitsbedingungen in der Paketbranche, Europawahl, Cyber-Sicherheit und Unterrichtspflicht Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 15. Mai, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zum Thema Tempolimit auf der A 7, ein Verbotsantrag zu Uploadfiltern, eine Höherdotierung der Lehrer an Grundschulen, die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche, eine Resolution zur Europawahl, der Kampf gegen Cybercrime sowie die Teilnahmepflicht am Schulunterricht.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 15. Mai, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Tempolimit auf der A 7“, geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Eine vom Präsidenten der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft (DVWG), Jan Ninnemann, angefachte Diskussion über ein dauerhaftes Tempolimit auf der vielbefahrenen A7 zwischen Hamburg und dem Bordesholmer Dreieck offenbart innerhalb der Jamaika-Koalition Differenzen – was die oppositionelle SPD veranlasst, eine Aktuelle Stunde im Landtag einzufordern. Während die im Land mitregierenden Grünen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung 2

auf 120 km/h plädieren, lehnen die Koalitionspartner CDU und FDP ein durchgehendes Tempolimit auf der A7 ab. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner hält Tempo 130 als Limit für denkbar. Befürworter von Tempolimits argumentieren mit schnellen Maßnahmen zur CO2-Reduktion und mit mehr Verkehrssicherheit. ‚Mit Blick auf die A7 verweisen Union und Liberale im Land darauf, dass die jüngst ausgebaute Autobahn für schnelleres Fahren geplant worden sei und es deshalb auch entsprechend aufwendige Schallschutzmaßnahmen gebe. Überdies sei ein Tempolimit im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, hieß es.
Die Bundesregierung erteilte zuletzt im Januar einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Deutschlands Autobahnen eine Absage. Deutschland ist das einzige Land Europas ohne generelles Tempolimit auf Autobahnen.


TOP 10 und 29 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung und Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus erweitern, Gesetzentwurf der Fraktionen von CD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1427), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1448), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Regierungskoalition will die Landesbauordnung vereinfachen, um den Wohnungsbau anzuregen. Insgesamt 32 Paragraphen stehen vor der Umgestaltung. So soll die Aufstockung und die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken erleichtert werden. Allein durch die Aufstockung von Gebäuden könnten im Lande nach Schätzung der FDP „absehbar bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen“. Zudem wollen CDU, Grüne und Liberale die Verwendung von Holz als Baumaterial erleichtern und die Pflicht zur Nachrüstung von Aufzügen beim Dachgeschossausbau oder bei der Aufstockung abschaffen. Die bisherige Mindestgröße für Abstellräume in der Wohnung steht vor der Abschaffung. Außerdem sollen in beliebten Innenstadtquartieren geringere Abstände zwischen Gebäuden erlaubt werden, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Eine Baugenehmigung soll nur einmal nötig sein, wenn ein Haus vom selben Typ an mehreren Standorten errichtet wird. Die Koalition strebt auch eine Überarbeitung der Regelungen zur Barrierefreiheit und zur Stellplatzpflicht an.
Die AfD setzt sich für einen zusätzlichen Steuerbonus für Bauherren ein. Die entsprechende Vorlage des Bundesinnenministeriums hat bereits den Bundestag passiert, liegt aber seit vergangenem Dezember im Bundesrat auf Eis. Das Gesetz soll es privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer abzusetzen. Die bereits geltende Sonderabschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Kosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Die geförderte Wohnung muss mindestens zehn Jahre vermietet werden. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen genutzt werden, wird klargestellt, dass sie dauerhaft bewohnt sein müssen. Zudem dürfen die Anschaffungs- und Baukosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, um Luxuswohnungen von der Förderung auszuschließen. Der Bundesrat hatte eine 3

fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt und will verhindern, dass Investoren die höchstmögliche Miete verlangen. Außerdem halten die Länder die 3.000-Euro-Grenze für zu hoch.


TOP 11 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drs. 19/1433), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Gewerkschaften und Land haben sich bereits Mitte März geeinigt, jetzt muss der Landtag noch zustimmen. Es geht um die Übertragung des Tarifabschlusses für die Landesangestellten auf die Beamten. Insgesamt 7,4 Prozent mehr Geld in drei Stufen sollen die aktiven Staatsdiener und Pensionäre erhalten. Die entsprechende Anpassung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes will der Landtag noch in dieser Tagung abhaken – am Mittwoch in Erster Lesung mit Debatte, am Freitag in Zweiter Lesung ohne Aussprache.
Rückwirkend zum 1. Januar 2019 gibt es dem Gesetzentwurf aus dem Haus des Finanzministeriums zufolge linear 3,01 Prozent mehr Geld. Das Land strebt eine Auszahlung zum August an. Zum 1. Januar 2020 werden die Gehälter der Beamten und Pensionäre dann um weitere 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 noch einmal um 1,29 Prozent erhöht. Im Oktober 2019 wird eine Einmalzahlung von 100 Euro an aktive Beamte und 50 Euro an Anwärter gezahlt, um das vereinbarte Volumen von 3,2 Prozent Erhöhung zu erreichen. Diese Einmalzahlung erhalten aber nur die aktiven Beamten und Anwärter, nicht aber die Versorgungsempfänger. Auf das Land kommen Mehrausgaben von insgesamt rund 102,1 Millionen Euro in 2019, 104,7 Millionen in 2020 und 44,6 Millionen in 2021 zu. Die geschätzten Mehrkosten für den Kommunalbereich belaufen sich auf rund 12,7 Millionen Euro in 2019 und 13,1 Millionen Euro in 2020 sowie auf 5,6 Millionen in 2021.
Über die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für das Besoldungsstrukturgesetz möchte die Landesregierung dem Gewerkschafter zufolge bis zur Sommerpause 2019 entscheiden. Hier sollen unter anderem die Eingangsämter gestärkt werden, um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft der Polizei erwarten von der Landesregierung noch mehr Engagement für weitere strukturelle Verbesserungen der Besoldung und Versorgung. Die Gewerkschaften sehen unter anderem die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes, die Streichung des Eigenanteils für die Heilfürsorge und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeivollzugszulage auf der Agenda.


TOP 16 Uploadfilter verbieten – Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1403), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Am 15. April ist die auch im Landtag umstrittene Reform des EU-Urheberrechts von den EU- Staaten mehrheitlich final beschlossen worden. Der SSW hält seine Abneigung gegen die Einführung der sogenannten Upload-Filter, die ein Kernelement der Reform sind, weiter aufrecht 4

und will über eine Bundesratsinitiative ein Verbot erwirken. Deutschland müsse seine nationalen Spielräume bei der Umsetzung des EU-Urheberrechts nutzen, um Upload-Filter effektiv zu verhindern, sagte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, Anfang April. Im Kieler Landtag war im März der Einsatz von Upload-Filtern von allen Fraktionen abgelehnt worden. Weiter fordert der SSW, dass sich Betreiber von Internetplattformen verpflichten, zur Sicherung von Urheberrechtsansprüchen vertragliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften zu schließen. Mit der Copyright-Reform will die EU das veraltete Urheberrecht europaweit an das digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Upload-Filter sollen vor diesem Hintergrund geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Kritiker fürchten, dass die Programme zu viel blocken und warnen vor Zensur.
Die deutsche Bundesregierung hatte Mitte April die Reform unterstützt – allerdings mit Vorbehalten. Hätte Deutschland sich enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre es nicht zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten dagegen. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Die Bundesregierung reagierte mit einer Zusatzerklärung auf die Proteste der Reformgegner. „Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen“, heißt es darin. Falls doch technische Lösungen eingesetzt werden, solle die EU die Entwicklung von frei zugänglichen Technologien mit offenen Schnittstellen fördern. Zudem trifft die fragliche Regelung aus Sicht der Bundesregierung nur auf mächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook zu. Es werde davon ausgegangen, dass eine EU-weit einheitliche Umsetzung vereinbart werde. Falls die neuen Regeln doch die Meinungsfreiheit einschränken oder gegen EU- Recht verstoßen sollten, müsse die Reform korrigiert werden. Die EU-Länder haben rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.


TOP 9 Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drs. 19/1424), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die 7000 Lehrer an den 473 Grundschulen in Schleswig-Holstein sollen nach und nach besser bezahlt werden. Auf einen entsprechenden mehrjährigen Stufenplan mit sechs Schritten hat sich die Jamaika-Koalition bereits im April 2018 verständigt. Aus dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht hervor, dass bis 2026 alle Lehrer von Besoldungsstufe A12 nach A13 aufsteigen sollen. Danach werden bereits jetzt die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen bezahlt. Ab dem 1. August 2020 sollen Grundschullehrer demnach eine monatliche Zulage zu ihrem Grundgehalt erhalten, die jährlich um jeweils 80 Euro ansteigt, bis sie in der letzten Stufe die Besoldungsgruppe A13 erreichen. Außerdem ist vorgesehen, die Gehälter von Schulleitern und deren Stellvertretern zum 1. August 2019 zunächst um eine halbe und im Jahr darauf um eine volle Besoldungsstufe anzuheben. 5

Der Unterschied zwischen den Besoldungsstufen A12 und A13 liegt laut Landesregierung in der sogenannten Erfahrungsstufe 4 derzeit bei 405,24 Euro. Die Mehrausgaben je Schuljahr werden mit bis zu 24 Millionen Euro veranschlagt. Ziel sei es, „die Attraktivität des Grundschullehramts zu steigern und der Wertschätzung für dieses Lehramt stärkeren Ausdruck zu verleihen“, heißt es in dem neuen Gesetz. Für die kommenden Jahre zeichne sich „ein großer Bedarf an Nachwuchslehrkräften für Grundschulen ab“.


TOP 26 Abbiegeassistenten können Leben retten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs.19/1443), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Koalitionsfraktionen nehmen den lauter werdenden Ruf nach dem verpflichtenden Einbau von Abbiegeassistenten in Lastkraftwagen auf und bitten die Landesregierung, die landeseigenen Lkw mit derartigen Assistenzsystemen schrittweise auszustatten. Hintergrund: Immer wieder kommt es mit rechts abbiegenden Lastwagen zu tödlichen Radfahrerunfällen. Im Jahr 2017 kamen deutschlandweit laut Unfallforschern der Versicherungen 77 Radfahrer bei Unfällen mit Lkw ums Leben, davon rund 30 beim Rechtsabbiegen.
Hamburg hat kürzlich ein lokales Pilotprojekt angekündigt. Insgesamt 18 Fahrzeuge der Hamburger Behörden werden mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet, teilten Innensenator Andy Grote (SPD) und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) Ende März mit. Der Test soll sechs Monate laufen, ab 2020 will Hamburg dann seine mehr als 2000 Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit dem System ausstatten. Zuletzt hatten sich auch die Verkehrsminister der Länder auf ihrer Ressortkonferenz für Lkw-Abbiegeassistenten ausgesprochen. Sie forderten Anfang April die Bundesregierung auf, sich stärker für die Verfügbarkeit solcher Systeme einzusetzen, damit die Lkw nachgerüstet werden können. Nach Schätzungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) verfügen derzeit weniger als fünf Prozent der Lkw über ein solches etwa 1500 Euro teures System. Ein Warnton kann die Fahrer beim Abbiegen auf Radfahrer im toten Winkel hinweisen – und so Unfälle verhindern.
Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will den Einbau der Assistenten vorantreiben. Er setzt sich für eine verpflichtende Einführung dieser Systeme für neue Fahrzeuge ab 2020 ein. Ein Förderprogramm zur Nachrüstung gibt es bereits. In ihrem Landtagsantrag begrüßen CDU, Grüne und FDP in Schleswig-Holstein die Ankündigungen auf Bundesebene und fordern eine rasche Umsetzung der Maßnahmen sowie die Erhöhung des Förderprogramms.


TOP 30 Konsequenzen aus bisherigem Scheitern der Grundsteuer-Reform ziehen - Grundsteuer abschaffen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1449), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um die festgefahrenen Debatte über eine Reform der Grundsteuer aufzulösen, fordert die AfD, diese Art der Steuer grundsätzlich abzuschaffen. Die Einnahmeausfälle für die Gemeinden sollen 6

nach Vorstellung der AfD durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ausgeglichen werden. In der Berliner Regierungskoalition gibt es seit einiger Zeit Streit über dieses Thema. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.
Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen bei der Berechnung in Zukunft der Wert des Bodens, das Alter des Gebäudes, die Nutzung (Ein- oder Mehrfamilienhaus) sowie die Höhe der Miete eine Rolle spielen. Hiergegen regt sich Widerstand in der Unionsfraktion sowie im CSU-geführten Bayern. Der Freistaat im Süden der Republik will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Deshalb hat Bayern eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer verlangt.
Auch die Kieler AfD-Fraktion ist gegen den Scholz-Vorschlag. Er beinhalte „die akute Gefahr einer erheblich ansteigenden Grundsteuer in besonders nachgefragten Wohnregionen“. Dies betreffe in Schleswig-Holstein nicht nur das Hamburger Umland, sondern auch die Stadtregionen von Kiel und Lübeck sowie die Nordseeinseln. Schleswig-Holsteins Landesregierung lehnt hingegen die von Bayern geforderte Öffnungsklausel ab. Man bevorzuge eine bundeseinheitliche Lösung und keinen „Flickenteppich unterschiedlicher Grundsteuermodelle“, heißt es aus dem Finanzministerium. Eine Öffnungsklausel würde zudem „erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, sowohl für die Verwaltung als auch für die Unternehmen, die mit Niederlassungen in verschiedenen Ländern unterschiedliche Grundsteuer zahlen müssten“. Diese Steuer ist mit Einnahmen von 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen.



Donnerstag, 16. Mai, 10 bis 18 Uhr



TOP 27 Missstände in der Paketbranche beseitigen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1444), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die schleswig-holsteinische SPD setzt sich mit einer parlamentarischen Initiative für bessere Arbeitsbedingungen von Paketboten ein. Die Fraktion unterstützt mit ihrem Vorstoß Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Der SPD-Politiker will die großen Paketdienste verpflichten, Sozialabgaben für ihre Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese beim Mindestlohn betrügen. Um Heils Gesetzentwurf hatte sich in Berlin ein Konflikt mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) entzündet, der von einer Wachstumsbremse sprach. 7

Die Sozialdemokraten begründeten ihre Initiative damit, dass der Paketmarkt überwiegend über prekäre Beschäftigung wachse: Von den fünf großen Paketdiensten in Deutschland arbeiteten nur zwei überwiegend mit eigenen festangestellten und nach Tarif bezahlten Beschäftigten. Zur Stärkung der Arbeitnehmerschutzrechte müssten auch die Dokumentationspflichten erweitert werden, sagte SPD-Wirtschaftspolitiker Thomas Hölck bei Vorstellung des Antrags. „Wir wollen Arbeitgeber dazu verpflichten, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit von Paketboten genau zu dokumentieren.“
Eine im Februar durchgeführten landesweite Kontrolle von Kurierfahrern und Paketboten in Schleswig-Holstein ergab, dass jedes zweite Unternehmen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 9,19 Euro Mindestlohn bezahlt. Mitarbeiter der Hauptzollämter Kiel und Itzehoe hatten in vier Depots 76 Subunternehmer überprüft. Dabei wurde unter anderem kontrolliert, ob die Fahrer in Scheinselbstständigkeit tätig sind, teilte der Zoll mit. Insgesamt wurden 41 Fälle des Verdachts von Mindestlohnunterschreitung registriert, und 29 Fälle des Verdachts von Sozialversicherungsbetrug. In fünf Fällen wurden Ausländer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt, und in 21 Fällen bestand der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. In 29 Fällen wurden Beschäftigte nicht rechtzeitig der Rentenversicherung gemeldet. Im Rahmen der Überprüfungen wurden außerdem drei Paketwagen wegen Überladung gestoppt und ein Führerschein beschlagnahmt.


TOP 23 Export von Plastikmüll verbieten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1440), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD unterstützt die von der Bundesregierung angestrebte Verschärfung der internationalen Regeln für den Export von unsortiertem und schwer wiederverwertbarem Plastikmüll und regt ein EU-weites Exportverbot an. Innenpolitisch fordern die Sozialdemokraten die Landesregierung auf, sich zunächst über eine Bundesratsinitiative für ein generelles Verbot des Plastikmüll-Exports aus Deutschland einzusetzen. „Exportierte Plastikabfälle aus den Industrieländern sind häufig so stark verunreinigt, dass sie nicht ohne weiteres recycelt oder auf andere Weise weiterverarbeitet werden können“, heißt es in einem Antrag. Die SPD verweist auf das „Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“. Das seit 1992 in Kraft befindliche internationale Abkommen hat ein umweltgerechtes Abfallmanagement eingeführt und regelt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle. Dem Abkommen sind über 180 Saaten beigetreten.
Allerdings, so merkt die SPD an, seien Kunststoffabfälle weltweit bislang nicht als „gefährlicher Abfall“ deklariert und dürften frei gehandelt werden. Deshalb seien „Deutschland und Europa in der Verantwortung, ihren Plastikmüll selbst zu sortieren, zu recyceln oder zu entsorgen“. Die Bundesregierung sollte deshalb den Export generell verbieten und ein solches Verbot auch auf EU-Ebene durchsetzen. „Bis zur Umsetzung eines solchen Verbotes müssen die Exporte stärker auf Verunreinigungen kontrolliert werden“, heißt es in dem SPD-Antrag weiter. Zuständig für die Kontrollen beim Export sind in Deutschland die Bundesländer. 8

Hintergrund des Antrages sind Berichte über Plastik-Vermüllung in Ländern wie Malaysia oder Indonesien, in die auch deutsche Unternehmen Abfall exportieren. Diese Exporte sind im freien Handel eigentlich nur fürs Recycling erlaubt. Recherchen unter anderem von Greenpeace zeigen aber, dass unsortierte und schwer recycelbare Kunststoffgemische zu Umweltverschmutzung in Entwicklungsländern beitragen. Plastikabfall in guter Qualität ist viel wert. Sortenreiner Kunststoffabfall wird nach Angaben der Bundesregierung derzeit mit Marktpreisen von über 700 Euro je Tonne gehandelt. Die Exporte aus Deutschland sind von 2016 bis 2018 von 1,46 Millionen Tonnen auf 1,04 Millionen Tonnen gesunken. Knapp ein Zehntel des Plastikabfalls in Deutschland wird exportiert, der größte Teil stammt laut Bundesumweltministerium aus Gewerbe und Industrie. Die Verpackungsabfälle aus den Dualen Systemen, die für gelben Sack oder gelbe Tonne zuständig sind, würden überwiegend in Deutschland recycelt, der Rest hauptsächlich in der EU.


TOP 22 Straßenbegleitgrün aufwerten - Blühstreifen am Fahrbahnrand anlegen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1439), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die Straßenlandschaft mit Blumen aufhübschen und drängt darauf, dass Land und Verkehrsplaner auf den Randstreifen von Landes- und Bundesstraßen sowie entlang von Radwegen und Rastplätzen verstärkt auf die Anlage von Blühstreifen setzen. Entsprechende Vorgaben seien unter anderem in den Ausschreibungen für den Landschaftsbau zu verankern. Ziel ist es, den Insektenbestand „nachhaltig“ zu sichern, schreibt die AfD in ihrem mit „Straßenbegleitgrün aufwerten – Blühstreifen am Fahrbahnrand anlegen“ überschriebenen Antrag. Ein ähnliches, bereits bestehendes Programm „Schleswig-Holstein blüht auf“ beziehe sich vornehmlich auf Flächen der Gemeinden oder Abstandsflächen in Gewerbegebieten; die insektenfreundliche Bepflanzung im Land sei viel „zu kleinflächig“, kritisiert die Fraktion. Insbesondere die Randstreifen von Fahrbahnen und Radwegen würden lediglich mit Rasen begrünt. Das, so die AfD, „bringt für die Insekten keinen Mehrwert“.
Unterdessen haben die Bundesumweltminister bei ihrer Konferenz vergangene Woche in Hamburg von der Bundesregierung gefordert, eine Kampagne für eine insektenfreundliche Gestaltung von Privatgärten zu starten. Die Umweltminister wollen „Renaissance von Schottergärten“ gegensteuern und für blüten- und artenreiche Gärten werben. Finanziert werden solle das aus dem Budget zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Insektenschutz“ der Bundesregierung, hieß es.


TOP 36 und 38 Landesentwicklungsstrategie 2030 voranbringen und Beteiligung des Landesplanungsrats bei Grundsatzfragen der Raumordnung gewährleisten, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/1457 und 19/1459), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Parlament wird sich mit einer Forderung der SPD zur Landesentwicklungsstrategie 2030 beschäftigen. Das noch unter der alten rot-grün-blauen Landesregierung 2016 beschlossene Projekt soll die wichtigsten politischen Weichenstellungen der kommenden zwölf Jahre auf 9

Themenfeldern wie Digitalisierung, Klimawandel, Mobilität, Lebensqualität oder Wirtschaft definieren. Die Sozialdemokraten appellieren an die jetzt regierende Jamaika-Regierung, bis Ende des Jahres endlich Resultate vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion, „den Landesplanungsrat in die Entwicklungsprozesse der Landesplanung einzubeziehen“. In dem Antrag zur Landesentwicklungsstrategie 2030 wird kritisiert, dass „beinahe zwei Jahre“ nach Ende einer Vielzahl an Anhörungs- und Beteiligungsverfahren von Akteuren wie Experten und Bürgern „immer noch keine Endfassung vorliegt“. In der Begründung weist die SPD auf das im Prozess zur Erarbeitung der Landesentwicklungsstrategie verfasste „Weißbuch“ hin, zu dem von Januar 2017 bis Ende Mai 2017 eine Anhörung und eine Online-Beteiligung lief. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens hatte die Landesregierung versprochen, eine endgültige Strategie zu beschließen. Mit der Strategie sollen elf strategische Leitlinien und daraus resultierende Handlungsfelder definiert werden.
Zu der Forderung, den Landesplanungsrat in die Entwicklungsprozesse der Landesplanung einzubeziehen, schreibt die SPD: Das Gremium müsse in die Lage versetzt werden, „seine Aufgabe, die Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen zu beraten, angemessen wahrnehmen zu können“. Für die Landesplanung in Schleswig-Holstein seien die parallel laufenden Verfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes, zur Neuaufstellung der Regionalpläne für die Windenergie und zur Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne eine Herausforderung. „Aufgrund seiner Aufgaben und Zusammensetzung ist der Landesplanungsrat ein wichtiges Gremium, um die kontinuierliche Beteiligung in einem erforderlicherweise transparenten Prozess sicherzustellen“, heißt es weiter in dem Antrag.
Der Landesplanungsrat ist ein Gremium, das die Landesplanung in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung berät. Mitglieder sind Vertreter von Parteien, Kammern, Gewerkschaften und Verbänden, darunter die Landtagsabgeordneten Hans Hinrich Neve (CDU). Kirsten Eickhoff- Weber (SPD), Bernd Voss (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD) und Lars Harms (SSW). Die Mitglieder werden für die Dauer einer Legislaturperiode vom Innenminister, zu dessen Geschäftsbereich die Landesplanung gehört, berufen. Der Innenminister ist auch Vorsitzender des Landesplanungsrates. Die Sitzungen des Landesplanungsrats finden in der Regel ein- bis zweimal jährlich statt. Laut SPD sei der Rat bis heute allerdings erst einmal seit der Landtagswahl im Mai 2017 zusammengekommen, obwohl die Landesregierung in dieser Zeit so wichtige Entscheidungen wie die Regionalpläne zur Windkraft auf den Weg gebracht habe. Diese Prozesse „müssen angemessen im Sinne des Landesplanungsgesetzes im Landesplanungsrat beraten werden können“, heißt es in dem Antrag. Die Landesplanung mit der Verlängerung des Windkraft-Moratoriums ist auch Thema in dieser Tagung (Top 4). 10

TOP 33 Mündlicher Bericht zum Bildungsbonus an den Perspektivschulen in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1452), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern Bildungsministerium Karin Prien (CDU) auf, im Plenum nähere Details zu den ersten 20 Schulen in Schleswig-Holstein zu geben, die als sogenannte Brennpunktschulen in den Genuss des Bildungsbonus kommen. Prien hatte bereits die neun Grund- und elf Gemeinschaftsschulen, die eine zusätzliche Förderung am dringendsten nötig haben, am 23. April öffentlich benannt. Die von der Landesregierung als „Perspektivschulen“ benannten Einrichtungen seien nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesucht worden. Die Schulen liegen in sozial benachteiligten Stadtteilen und erhalten vom nächsten Schuljahr 2019/20 an bis zum Schuljahr 2024/25 insgesamt 25,5 Millionen Euro zusätzliche Förderung – genannt „Bildungsbonus“. Weitere 40 Schulen sollen in den nächsten zwei Jahren identifiziert werden. Die Gesamtförderung wird bis 2024 insgesamt 50,3 Millionen Euro betragen. Kriterien für die Auswahl der ersten 20 Schulen waren unter anderem der Migrationshintergrund, Prüfungsergebnisse, die Quote der Sitzenbleiber und der Schüler ohne Abschluss.
Die drei Staffeln von je 20 Schulen werden unterschiedlich hoch gefördert. So erhalten die Schulen der ersten Staffel rund 230 000 Euro pro Jahr, die weiteren Staffeln je 100 000 beziehungsweise 58 000 Euro. Die Schulen können das Geld weitgehend nach eigener Entscheidung ausgeben – also zum Beispiel für Förderprogramme oder Projekte, gegebenenfalls auch für mehr Lehrer. Die Schulen müssen mit dem Ministerium eine Zielvereinbarung treffen, was sie in den nächsten Jahren an Entwicklung erreichen wollen.


TOP 19 und 24 Erasmus+ ab 2021 und Resolution des Landtages Schleswig-Holstein zur Europawahl 2019, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1434) und der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1441), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Für die neue Förderperiode ab 2021 schlägt der SSW einen Maßnahmenkatalog vor, mit dem das europäische Schüler- und Jugendaustauschprogramm Erasmus+ verbessert werden soll. Die Minderheitenpartei weist unter anderem auf eine „Chancenungleichheit“ von Schülern und Studenten gegenüber denjenigen hin, die zur beruflichen Aus- und Weiterbildung ins EU-Ausland gehen. Während ein Student für seinen Auslandsaufenthalt für drei bis zwölf Monate Geld aus dem EU-Topf bekommen könne, würden „Lehrkräfte und Teilnehmerpersonen aus beruflichen Aus- und Weiterbildungen für lediglich maximal 2 Monate gefördert“, heißt es in dem Antrag. Außerdem müsse das Antragsverfahren für das EU-weite Austauschprogramm vereinfacht werden.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport. In der aktuellen Förderperiode hat die EU 14,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020 bereitgestellt. Die finanziellen Mittel sollen im EU-Haushalt von 2021 bis 2027 auf 30 Milliarden Euro verdoppelt werden. Das kündigte die EU-Kommission im vergangenen Mai an. In 30 Jahren Erasmus-Förderung unterstützte die EU bis 2017 rund 4,4 Millionen Studenten, 11

davon etwa 650.000 aus Deutschland. Im Rahmen der Europa-Debatte rufen die Koalitionsfraktionen mit der SPD und dem SSW zur Europawahl auf. „Die Wahl zum Europäischen Parlament ist ein starkes Zeichen für die europäische Idee, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für gute Nachbarschaft und Solidarität“, heißt es in ihrer gemeinsamen Resolution.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1107), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/1398), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Individuelle Förderungsformen wie abschlussbezogene Klassen auf dem Weg zur Mittleren Reife oder zum Abitur können laut AfD die Leistungen von Schülern positiv beeinflussen. Die Schulreform von 2014 habe die Bildung abschlussbezogener Klassen an Gemeinschaftsschulen jedoch ausgeschlossen, bemängelt die Oppositionspartei. So sei die Bildung differenzierter Lerngruppen eine Ausnahme geworden und nur noch in einzelnen Fächern ab Jahrgangsstufe 7 gestattet. Die Fraktion hat deswegen eine erneute Änderung des Schulgesetzes gefordert. Sie möchte, dass den „unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schüler und deren Neigung“ auch weiterhin in abschlussbezogenen Klassen Rechnung getragen werden könne. Zudem seien auch differenzierte Lerngruppen sowie der Unterricht in binnendifferenzierter Form, wie er derzeit praktiziert wird, zielführend, um Schüler individuell zu fördern. Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen, den Gesetzesentwurf der AfD abzulehnen.


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1343), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses, (Drs. 19/1425), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In Schleswig-Holstein sollen in dieser Tagung die ausgelaufenen Genehmigungen für Casinospiele und Poker im Internet für eine Übergangsphase bis maximal 30. Juni 2021 verlängert werden. Dann soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag aller Bundesländer fertig sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW fand im Innen- und Rechtsauschuss auch die Zustimmung der AfD. Lediglich die SPD votierte dagegen. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das Lizenzen für Online-Casinospiele und - Poker vergeben hat. Die bisherigen Nord- Lizenzen, insgesamt wird die Zahl auf 23 beziffert, waren zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 abgelaufen.
Das Glücksspiel im Internet ist seit Jahren ein kontroverses Thema in der Landespolitik. Die bis Mitte 2012 amtierende schwarz-gelbe Koalition hatte das Internet-Glückspiel im Herbst 2011 erlaubt und war damit bundesweit einen Sonderweg gegangen. Ziel war es, den bis dahin 12

ungeregelten Online-Markt zu kontrollieren, Gebühren und Steuern für das Land zu sichern sowie Regeln für den Spielerschutz durchzusetzen. Die damalige von der SPD angeführte Opposition kritisierte dies scharf und verwies auf die Gefahren der Spielsucht. Nach der Landtagswahl im Frühjahr 2012 kassierte dann die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW das Gesetz ein und trat dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer wieder bei – musste aber weiter jene Lizenzen erteilen, die rechtzeitig vor der Abschaffung des Gesetzes beantragt worden waren.
Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag verbietet nicht nur Online-Casinospiele, er beschränkt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. CDU und FDP im Landtag beklagen einen unkontrollierten Markt bei den Glücksspielen, der in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Gleichzeitig, so der Vorwurf, fehlten Regeln und Kontrollen. Eine Aussprache zu dem Thema in der Februar-Tagung zeigte, dass inzwischen bis auf die SPD alle Fraktionen auf die schwarz-gelben Linie eingeschwenkt sind. Die Sozialdemokraten meinen hingegen, ein Sonderweg blockiere eine vernünftige Regelung durch alle Länder. Zur Begründung in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW heißt es, dass der geltende Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 befristet sei. „Spätestens für die Zeit ab Mitte 2021 ist daher ein neuer Regulierungsrahmen zu entwickeln.“ Diskussionsbedarf zwischen den Ländern für die Zeit ab Mitte 2021 bestehe insbesondere bei der Regulierung von Online-Glücksspielen. Den Angaben zufolge werden in diesem Segment bundesweit jährlich fast 50 Milliarden Euro an Spieleinsätzen getätigt. Ziel müsse ein geordneter Regulierungsrahmen sein, der insbesondere den Jugend- und Spielerschutz wie auch die Geldwäscheprävention dauerhaft sicherstelle.
Rückendeckung bekam die Jamaika-Koalition von der Ministerpräsidentenkonferenz, die am 21. März in Berlin tagte. Dort einigten sich die Länder auf eine Neuregelung des Sportwettenmarktes. Es ist eine Übergangslösung geplant, der Markt soll geöffnet werden. Eine sogenannte Experimentierklausel im Glücksspielstaatsvertrag von 2012 zur Zulassung privater Anbieter von Sportwetten war bis Sommer dieses Jahres befristet – sie soll nun verlängert werden bis zum Auslaufen des Vertrags am 30. Juni 2021. Sonst wären die bisherigen formell illegalen Sportwetten privater Anbieter komplett illegal geworden. Außerdem soll die bisher geltende Begrenzung der Konzessionen auf 20 aufgehoben werden. Die Neuregelung soll Anfang 2020 in Kraft treten, Lizenzen sollen für eineinhalb Jahre gelten. 13

Freitag, 17. Mai, 9 bis 14 Uhr



TOP 21 Cybercrime effektiv bekämpfen – Vernetzte Sicherheitsarchitektur, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1437), geplanter Aufruf 9 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Laut Bundeskriminalamt ist jeder zweite Deutsche bereits Opfer eines Cyber-Angriffes geworden. Manchmal bleiben diese unbemerkt, manchmal kommt es zu erheblichen finanziellen Schäden. CDU, Grüne und FDP möchten nun erreichen, dass sich Bund und Länder besser vernetzen, damit illegale Machenschaften im Internet, sogenannter Cyber-Crime „effektiv bekämpft“ werden kann. Da die Kriminalität via Internet auch vor Ländergrenzen nicht halt mache, sei „eine gute Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Bund und Ländern notwendig“, heißt es in dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Wichtige Weichen, um zunehmenden digitalen Straftaten entgegenzuwirken, seien bereits gestellt worden, heißt es weiter. Demnach war vergangenes Jahr das „Kompetenzzentrum Digitale Spuren“ beim Landeskriminalamt (LKA) eingerichtet worden. Laut LKA seien für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Zentrum jährlich 1,3 Millionen Euro allein an Personalkosten angedacht. Hinzu kämen Ausbildungs- und Ausrüstungskosten in Höhe von 350.000 Euro. Das Kompetenzzentrum, das durch die Auswertung digitaler Spuren entscheidende Hinweise zur Ermittlung von Straftaten liefern soll, ist für die Koalitionsfraktionen jedoch nur ein erster Schritt.
Als zweite Forderung wollen CDU, Grüne und FDP Bürger und Unternehmen mit „geeigneten Informationsangeboten“ stärker gegen Hackerangriffe und Datenspionage sensibilisieren. Dabei soll auf bereits bestehende Angebote aufgebaut werden. In dem Zusammenhang wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass „in allen Bundesländern zentrale Anlaufstellen für Sicherheit in der Informationstechnik“ eingerichtet werden, um Informationen gezielter austauschen zu können. Eine weitere Forderung der regierungstragenden Fraktionen ist es laut Antrag, die Personalstrategie der Landespolizei und Justiz fortlaufend zu entwickeln und zu verbessern.


TOP 37 Klare Regeln für Rüstungsexporte, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1458), geplanter Aufruf 9:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD im Landtag will deutsche Rüstungsexporte einschränken. Sie fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine „verlässliche, wertegeleitete und restriktive Rüstungsexportpolitik“ einzusetzen. Zentrale Maßstäbe für die Ausfuhr von Waffen müssten die Einhaltung der Menschenrechte sowie Konfliktverhinderung und -beendung sein. Krisengebiete und Diktaturen seien auszuschließen. Berlin hat bei Rüstungsexporte das Sagen. In Artikel 26 des Grundgesetzes heißt es: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. „Die deutsche Rüstungsexportpolitik sei zwar in den vergangenen Jahren eingeschränkt worden, aber 14

Deutschland nehme nach wie vor „im internationalen Waffenhandel eine zentrale Position ein“, betonen die schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten in ihrem Antrag. „Verbindliche und restriktive Regeln“ lägen „auch im besonderen Interesse der schleswig-holsteinischen Beschäftigten in der Wehrindustrie“.
Deutschland ist laut einer aktuellen Studie des Stockholmer Friedenforschungsinstituts SIPRI weltweit der viertgrößte Rüstungsexporteur hinter den USA, Russland und Frankreich. Zwar seien die deutschen Exporte im Berichtszeitraum 2013 bis 2017 im Vergleich zu den vorherigen fünf Jahren um 14 Prozent zurückgegangen. In den krisengeschüttelten Nahen Osten aber verkaufte Deutschland laut SIPRI doppelt so viele Waffen wie im Vergleichszeitraum davor. Die drei größten Kunden für deutsche Großwaffensysteme waren 2013 bis 2017 Südkorea (14 Prozent), Griechenland (11 Prozent) und Israel (8,7 Prozent). Die deutsche Debatte zu diesem Thema kreist insbesondere um den Bürgerkrieg im Jemen. Union und SPD hatten Anfang 2018 einen Rüstungsexportstopp für Länder vereinbart, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind. Allerdings wurde eine Hintertür für bereits genehmigte Geschäfte offengehalten. Die GroKo will sich bis Mitte des Jahres auf neue Rüstungsexportrichtlinien einigen. Die Sozialdemokraten setzen auf eine strikte Regulierung. Die Union befürchtet dagegen, dass eine zu restriktive Exportpolitik Deutschland außenpolitisch schaden könnte. So betrifft der Teil-Exportstopp für die am Jemen- Krieg beteiligten Staaten auch europäische Gemeinschaftsprojekte und wird von Großbritannien und Frankreich kritisiert.
2018 betrug das Volumen der genehmigten deutschen Rüstungsexporte 4,82 Milliarden Euro. Das ist ein deutlicher Rückgang zu 2015, als ein Rekordwert von 7,86 Milliarden Euro verzeichnet wurde. Für schleswig-holsteinische Firmen wurde zwischen 2014 und 2017 der Export von U- Booten nach Israel und Ägypten genehmigt.


TOP 20 Bericht zum Landesaktionsplan gegen Rassismus, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1435), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Koalitionsvertrag haben CDU, Grüne und FDP die Vorlage eines Landesaktionsplans gegen Rassismus verabredet. Nun soll die Landesregierung auf Antrag der Koalitionsfraktionen mündlich berichten, wie weit die parlamentarische Ausarbeitung vorangeschritten ist. Auf Bundesebene gibt es seit 2008 einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 87: „Menschen verschiedener Herkunft leben hier seit Jahrhunderten als Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner und sind Teil der Gesellschaft. Weltoffenheit ist aber mehr als ein Bekenntnis. Menschen müssen unabhängig von ihrer Hautfarbe, ethnischen oder religiösen Herkunft diskriminierungsfrei leben können. Wir werden einen Landesaktionsplan gegen Rassismus auf den Weg bringen und dabei bildungs-, gesellschafts-, sozial- sowie innen- und rechtspolitische Aspekte berücksichtigen.“ 15

TOP 4 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs. 19/1347), Begleitantrag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs. 19/1374), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1426), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bis Ende 2020 will die Landesregierung den Ausbaustopp für neue Windräder vom Landtag im Planungsgesetz verlängern lassen, das Moratorium, um die nach einer Gerichtsentscheidung nötige neue Landesplanung für den weiteren Windkraftausbau fertigzustellen. Hintergrund sind die vielen Einwendungen gegen die Flächen, auf denen Windräder gebaut werden können. Gegen den zweiten Entwurf der Regionalplanung hatte es rund 5200 Einwendungen gegeben, davon sind etwa 4200 in Bearbeitung. Bei den übrigen handelte es sich um Dopplungen oder Serienbriefe. Die Koalition will durch eine Vergrößerung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung mehr Rücksicht auf Menschen nehmen. Ein nunmehr dritter Planentwurf soll bis Ende dieses Jahres vorliegen. Je nach Ausgang des Anhörungsverfahrens könnte sich der Landtag mit der weiteren Windkraftplanung im Sommer 2020 in einer Ersten Lesung befassen. Die in dieser Tagung beabsichtigte Verlängerung des Moratoriums gilt nach den Ausschussberatungen als sicher.
Innen-Staatssekretärin Kristina Herbst (CDU) kündigte an, die Landesregierung werde weiterhin Ausnahmegenehmigungen für den kontinuierlich erforderlichen Ausbau der Windenergie parallel zum laufenden Planungsprozess erteilen. Nach Angaben des für die Landesplanung zuständigen Innenministeriums sind aktuell 267 Anträge für neue Windräder genehmigungsfähig, die noch bearbeitet werden. Es geht dabei um weitere 850 Megawatt Leistung. Bei etwa der Hälfte der Anträge sei mit einer Genehmigung im Laufe des Jahres zu rechnen, weitere dürften hinzukommen. Laut Landesregierung waren Ende 2018 waren im Land 2959 Windräder in Betrieb, weitere 117 Anlagen standen vor der Inbetriebnahme. Die Gesamtleistung betrug 6,9 Gigawatt. Seit Inkrafttreten des Moratoriums 2015 wurden 438 neue Anlagen genehmigt mit einer Brutto- Gesamtleistung von 1,3 Gigawatt. Zeitgleich wurden 314 alte Anlagen (zusammen 0,3 Gigawatt) stillgelegt. Der Landesverband Schleswig-Holstein des Bundesverbands Windenergie hat Sorge, dass nicht genug Windkraftanlagen errichtet werden. Das Land stehe beim Ausbau nicht mehr an der Spitze der Bundesländer, sondern nehme mittlerweile nur noch den dritten Platz ein, heißt es. Die Zahl der Windräder in Schleswig-Holstein nehme trotz guter Windverhältnisse seit 2017 sogar ab. 2018 wurden demnach im Norden nur 20 neue Anlagen genehmigt, aber 30 stillgelegt.
In der Jamaika-Koalition ist es Medienberichten zufolge zum Streit über den Windkraft-Ausbau gekommen. So halten CDU und FDP zwar an den gesteckten Zielen von zehn Gigawatt Energie aus erneuerbaren Energien bis 2025 fest, erklären aber es gebe kein Flächenziel. Ursprünglich war von zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraft die Rede. Aus dem Kreis der Grünen verlautete, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele eingehalten werden müssten, sonst „sei finito“, wird Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben in den Kieler Nachrichten zitiert. 16

TOP 32 Mündlicher Bericht zum Ergebnis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1451), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland bekommen ab 2021 mehr Geld von Bund und Ländern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) kündigte nach der letzten Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 3. Mai in Berlin an, dass für die kommenden zehn Jahre Investitionen von 160 Milliarden Euro vorgesehen sind – verglichen mit 2019 sind das jährlich im Schnitt etwa zwei Milliarden mehr. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird Schleswig- Holsteins Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU) im Plenum über Details zu den Ergebnissen der Konferenz berichten.
Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern hatten monatelang über die Zukunft der milliardenschweren Bundesförderung der Hochschulen verhandelt. Im Mittelpunkt dabei: der Hochschulpakt, der Qualitätspakt Lehre (neu: „Innovation in der Hochschullehre) und der Pakt für Forschung und Innovation. Über diese Vereinbarungen finanzieren Bund und Länder die wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland.


TOP 35 Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht stärken, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1456), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit Monaten gehen schleswig-holsteinische Schüler freitags auf die Straße, um für Klimaschutz zu demonstrieren – überwiegend während der Unterrichtszeit. Sie sind Teil der europaweiten Bewegung „Fridays for Future“. Ob dies „gelebte politische Bildung“ oder schlichtweg Schwänzen ist, hat der Landtag bereits im Februar kontrovers diskutiert. Die AfD legt nun nach und fordert von der Landespolitik ein klares Bekenntnis zur Schulpflicht. Die Pflicht, eine Schule zu besuchen, sei in der Landesverfassung verankert, betont die Oppositionsfraktion. Seit die Schüler wöchentlich auf die Straße gingen und dafür auch Applaus aus der Politik bekämen, sei die Schulpflicht jedoch „einer fortschreitenden politischen Relativierung ausgesetzt“, heißt es in dem AfD-Antrag. .Die Schulpflicht erfahre damit „in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit einen nicht hinnehmbaren Bedeutungsverlust“.
Vor diesem Hintergrund pocht die AfD auf Strafen für Schüler, die während der Unterrichtszeit demonstrieren. Der „gesetzliche Handlungsrahmen von pädagogischen Maßnahmen der Schulen bis zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Verwaltungsbehörden“ sei auszuschöpfen. Das Schulgesetz nennt zum Beispiel „das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern“ als mögliche Strafe, ebenso wie den Ausschluss vom Unterricht für zwei Wochen sowie die Versetzung in eine andere Klasse oder an eine andere Schule. Auch Geldbußen sind möglich. 17

TOP 45 Gesunde Ernährung und Wertschätzung von Lebensmitteln an Schulen voranbringen, Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/415), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1344), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie kann Kindern gesunde Kost und der bewusste Umgang mit Lebensmitteln näher gebracht werden? Ein gutes Instrument ist das „Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch“, meint Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). „Das Interesse der Schulen an dem europäischen Programm, das in Schleswig-Holstein im Schuljahr 2017/18 angelaufen ist, sei größer „als die zur Verfügung stehenden Mittel“, vermerkt sein Ministerium in einem Regierungsbericht zum Thema.
Laut Agrarministerium nehmen derzeit 146 Schulen in Schleswig-Holstein an dem vitalen Schulprogramm teil. Für jeden Grund- und Förderschüler gibt es täglich kostenfrei 100 Gramm Obst und Gemüse sowie einen viertel Liter Milch. Ziel sei es, Kinder für gesunde Ernährung aus regionaler Produktion zu begeistern und ihnen Getränke mit wenig oder gar keinem Zucker schmackhaft zu machen. Mit dem Programm sollen „Kinder über alle sozio-ökonomischen Schichten erreicht werden“. Die Landesregierung spricht von einer „positiven Resonanz“ bei den Bildungseinrichtungen. Im Schuljahr 2017/18 wurde das Programm in Schleswig-Holstein mit rund 1,6 Millionen Euro aus EU-Mitteln bezuschusst, für 2019/20120 stehen 1,1 Millionen zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für die Schulen war Ende April abgelaufen. Der Bericht wurde bereits Mitte März veröffentlicht.


TOP 47 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, Maßnahmen- und Mittelanmeldung zum Rahmenplan für das Jahr 2019, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1417), geplanter Aufruf 13:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein erhält im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Mit dem festgelegten Finanzierungsanteil des Landes – 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent beim Küstenschutz – stehen in Schleswig-Holstein damit insgesamt knapp 80 Millionen Euro an GAK-Mittel zur Verfügung. In der Gesamtsumme enthalten ist der Anteil des Landes an den beiden Sonderrahmenplänen „Ländliche Entwicklung (neun Millionen Euro) und „Küstenschutz“ (knapp sechs Millionen Euro). Dies geht aus dem aktuellen Regierungsbericht für das Jahr 2019 hervor.
Die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zielt darauf, „eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern“. Die Planung der Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisung der Bundesmittel an die Länder erfolgt über den jährlich anzupassenden GAK-Rahmenplan. In Schleswig-Holstein werden acht Bereiche für GAK-Fördermaßnahmen angeboten. Dazu zählen die integrierte ländliche 18

Entwicklung (unter anderem mit dem Breitbandausbau), die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen (Landwirtschaft und Fischerei), die markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung (einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege), Forsten, Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere, wasserwirtschaftliche Maßnahmen und der Küstenschutz.


TOP 48 Verfassungsschutzbericht 2018, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1429), geplanter Aufruf 13:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Gefahr eines islamistischen Anschlags in Schleswig-Holstein ist unverändert hoch. Das ist die Kernaussage des Verfassungsschutzberichtes 2018, den das Innenministerium vorlegt. Demnach steigt die Zahl der Islamisten in Schleswig-Holstein weiter an. Waren es 2017 noch 550, so lag die Zahl 2018 schon bei 645. Die Salafistenszene im Norden wuchs ebenfalls von 500 auf 600 Personen an und die Zahl der religiös motivierten Straftaten stieg um 10 auf 37. „Es kann jederzeit zu einem islamistisch motivierten Angriff durch islamistische Terroristen kommen“, heißt es in dem knapp 180 Seiten umfassenden Papier. Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 habe es zwar keinen neuen Anschlag gegeben, die Behörden hätten in Deutschland aber sieben vereitelt. Der kommissarische Verfassungsschutzchef Joachim Albrecht hatte bei der öffentlichen Vorstellung des schleswig-Holsteinischen Berichts am 30. April erklärt, dass in den vergangenen Jahren etwa 33 Menschen aus Schleswig-Holstein nach Irak und Syrien gereist seien. Nun gebe es vage Hinweise, dass einige zurückkommen wollen. Das bereite ihm Sorgen. Besonderer Schwerpunkt bleibe daher der islamistische Terrorismus, sagte Albrecht.
Insgesamt bewegte sich die politisch motivierte Kriminalität mit 1215 Taten etwa auf dem Niveau des Vorjahres. 672 davon wurden dem sogenannten Phänomenbereich Rechts zugeordnet, 337 dem „Phänomenbereich Links“. Der leichte Anstieg im rechtsextremen Bereich um 26 Taten sei auf den Anstieg im Bereich Propaganda zurückzuführen wie etwa die Verwendung verbotener NS- Symbole im öffentlichen Raum oder in sozialen Medien. Im linksextremistischen Bereich gehe es oft um den Diebstahl oder das Beschädigen von Wahlplakaten, heißt es in dem Bericht. Die Zahl politisch motivierter Gewalttaten sank um rund 40 Prozent von 79 auf 47. Die Aufklärungsquote lag bei 68 Prozent. Gegen Flüchtlingsunterkünfte registrierten die Behörden 2018 vier Straftaten, im Jahr zuvor waren es noch neun.
Zur rechtsextremistischen Szene gehörten 2018 in Schleswig-Holstein laut Verfassungsschutzbericht rund 1100 Menschen – rund 15 Prozent weniger als 2017. Rund 400 Rechte gelten als gewaltorientiert. Der Rückgang der Gesamtzahl sei auf eine insgesamt stark nachlassende Anti-Asyl-Agitation zurückzuführen, aber auch auf das Löschen von Personen aus der Statistik wegen gesetzlicher Bestimmungen, hieß es. Vor allem die im Internet agierenden neonazistischen Gruppierungen „Nordadler“ und „Nordic Division“ standen im Fokus der Behörden. Auch die Bewegung der sogenannten Reichsbürger beschäftigt den Verfassungsschutz verstärkt. Im Norden habe man 2018 insgesamt 313 dieser die Existenz und Autorität der Bundesrepublik Deutschland ablehnenden Menschen identifiziert – 83 oder ein gutes Drittel mehr als noch 2017. 19

Sie besitzen laut Bericht eine sehr hohe Affinität zu Waffen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nahm den Verfassungsschutzbericht zum Anlass, eine den „Herausforderungen zeitgemäße personelle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden“ zu fordern.
Die jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichte zeigen ausführlich auf, welche Gefahren von extremistischen Bewegungen ausgehen. Sie stellen die wesentlichen Entwicklungen des Rechts- und Linksextremismus sowie der extremistischen Bestrebungen mit Auslandsbezug dar und verschaffen damit einen Überblick über die extremistische Szene in Schleswig-Holstein.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 20


Reihenfolge der Beratung der 22. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 15. Mai 2019 1 Aktuelle Stunde zum Thema "Tempolimit auf der A7" 70 10:00 10+ Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung und 35 11:10 29 Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus erweitern 11 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und 35 11:45 Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021)
16 Uploadfilter verbieten – Verträge mit Verwertungsgesellschaften 35 15:00 schließen 9 Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an 35 15:35 Grundschulen 26 Abbiegeassistenten können Leben retten 35 16:10 30 Konsequenzen aus bisherigem Scheitern der Grundsteuer-Reform ziehen 35 16:45 - Grundsteuer abschaffen Donnerstag, 16. Mai 2019 27 Missstände in der Paketbranche beseitigen 35 10:00 23 Export von Plastikmüll verbieten 35 10:35 22 Straßenbegleitgrün aufwerten - Blühstreifen am Fahrbahnrand anlegen 35 11:10 36+ Landesentwicklungsstrategie 2030 voranbringen und 35 11:45 38 Beteiligung des Landesplanungsrats bei Grundsatzfragen der Raumordnung gewährleisten
33 Mündlicher Bericht zum Bildungsbonus an den 35 15:00 Perspektivschulen in Schleswig-Holstein 19+ Erasmus+ ab 2021 und Resolution des Landtages 35 15:35 24 Schleswig-Holstein zur Europawahl 2019 2 Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes 35 16:10 3 Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele 35 16:45 Freitag, 17. Mai 2019 21 Cybercrime effektiv bekämpfen - Vernetzte 35 09:00 Sicherheitsarchitektur 37 Klare Regeln für Rüstungsexporte 35 09:35 20 Bericht zum Landesaktionsplan gegen Rassismus 35 10:10 4 Gemeinsame Beratung 35 10:45 a) Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes b) Begleitantrag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 32 Mündlicher Bericht zum Ergebnis der Gemeinsamen 35 11:20 Wissenschaftskonferenz 35 Pflicht zur Teilnahme am Schulunterricht stärken 35 11:55 45 Gesunde Ernährung und Wertschätzung von Lebensmitteln an Schulen 35 12:30 voran bringen 47 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des 35 13:05 Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen- und Mittelanmeldung zum Rahmenplan für das Jahr 2019 48 Verfassungsschutzbericht 2018 35 13:40 21


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 11 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und 0 Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021) 13 Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des 0 Richterwahlausschusses 49 Bericht zur Neuordnung der stofflichen Marktüberwachung 0


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 5 Gesetz zur Änderung des Landespressegesetzes (LPrG) 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein 7 Gesetz über die Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG 12 Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) 14 Wahl des Vorstandes des Büchereivereins Schleswig-Holstein e. V. 15 Subventionen den Finanzbehörden melden 28 Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein 31 Evaluation Denkmalschutzgesetz 39 Mustervorlagen für englischsprachige Abschlusszeugnisse prüfen 40 Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ in der jetzigen Form beibehalten 41 Stärkung der Berufs- und Studienorientierung 42 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen 46 Schuldentilgungsplan für das Land Schleswig-Holstein: Generationengerechtigkeit leben


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 8 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) 17 Bundeswehr in der Schule ist gelebte politische Bildung 18 Begabte Schülerinnen und Schüler an allen Schularten fördern 25 Für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr 34+ Spaß an Mathematik schaffen – Bericht "Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts an den schleswig- 50 holsteinischen Schulen" 43 Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale 44 Deutliche Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im SPNV auf den Strecken der AKN und der S- Bahnen 51 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig- Holstein