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15.05.19
11:47 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Änderung der Landesbauordnung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 10+29 – Änderung der Landesbauordnung Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wohnungspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 203.19 / 15.05.2019

Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben heute einen Gesetzesentwurf vorliegen, der, zumindest mir, große Freude macht, darüber zu reden. Aus meiner Sicht sind wir einen wichtigen Schritt in der Um- setzung von Maßnahmen gegen den Wohnraummangel vorangekommen. Die steigen- den Miet-und Wohnkosten in ganz Deutschland sind hinreichend bekannt. Aber auch die steigenden Baukosten und vor allem die Grundstückspreise machen das Wohnen von Jahr zu Jahr unerschwinglicher. Diese Parameter zu senken, muss ein allgemein- gültiges Ziel sein.
Grund und Boden ist nicht vermehrbar und so liegen die Preise für attraktive Flächen in den großen Städten inzwischen bei deutlich mehr als 1.000 Euro. Absurd geradezu: In München sind die Baulandpreise seit 1950 um 39.000 Prozent gestiegen. Wir Grünen setzen uns für einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik ein. Wohnungspolitik ist Sozialpolitik und darf nicht als Wirtschaftszweig angesehen werden, darf nicht auf Gewinnmaximierung und überhöhte Rendite ausgerichtet sein.
Mit der jetzigen Änderung der Landesbauordnung, wird neben der notwendigen Anpas- sung des Produktenrechtes an die Richtlinien der EU, die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand, also die Innenverdichtung, erheblich erleichtert. Das entspricht Grüner Leit- linie: Wir haben uns lange und ausdrücklich für Innenverdichtung vor der Flächenver- siegelung durch neue Bauvorhaben ausgesprochen. Dafür setzen wir bei verschiede- nen Paragraphen an: So wird für den Fall von unzumutbar hohen Kosten bei einer Auf- stockung, die Abweichungszustimmung vorgeschrieben. Das heißt, es könnte von der Stellplatzregelung abgewichen werden. Abstandsflächen können bei Neuschaffung von Wohnraum im Bestand unterschritten werden, die Schaffung eines Aufzuges ist nicht Seite 1 von 2 immer zwingend vorgeschrieben.
Hohe Baukosten können auch durch lange, bürokratische Wege verursacht werden, daher soll die allgemeine Genehmigungsfreiheit erweitert werden, Typengenehmigun- gen werden das serielle Bauen erleichtern.
Das zeichnet Jamaika hier im Norden aus: Wir suchen nach pragmatischen Lösungen und verlieren uns nicht in politischen Grundsatzdiskussionen, die nicht erfolgsverspre- chend sind. Die Änderung verschiedener Paragraphen zur Realisierung dieses einen Zieles, war ein komplexes Geschehen. Die Herangehensweise auf unterschiedlichen Wegen, ist, was wir brauchen. Um die großen Probleme unserer Zeit zu lösen, braucht es genau solche komplexen Lösungsansätze.
Es ist klar, dass eine geänderte Landesbauordnung nicht auf einen Schlag die Woh- nungsnot beheben kann. Über einen Strauß an sinnvollen Maßnahmen zur Entlastung der Wohnungssituation haben wir bereits in der ersten März-Landtagssitzung beschlos- sen. Daher lehnen wir den Antrag der AfD zur weiteren steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus ab. Die Landesbauordnung und die Musterbauordnung werden uns weiter beschäftigen. Hier und jetzt haben wir einen wesentlichen Weg geöffnet, um die Innenverdichtung zu erleichtern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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