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15.05.19
16:31 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch: Zurück zur Stechuhr? EuGH behindert die Arbeitswelt 4.0

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch anlässlich des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber:
„Zurück zur Stechuhr? EuGH behindert die Arbeitswelt 4.0“ Kiel, 15. Mai 2019 Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, dass Arbeit- geber ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Hierzu erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch: „Das Urteil lässt ein neues Bürokratiemonster entstehen. Wir brauchen weniger Regu- larien und Vorgaben aus Brüssel und nicht etwa mehr. Denn die EU-Staaten müssen künftig Arbeitgeber dazu verpflichten, in Zukunft jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen.
Bislang waren Arbeitgeber lediglich verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren, also jede zusätzliche Arbeitsstunde nach acht Stunden zu erfassen. Zudem ist es in vielen Arbeitsverhältnissen ohnehin bereits Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, etwa für Minijobs, für Berufskraftfahrer oder in der Schichtarbeit. Außerdem gibt es eine Vielzahl flexibler tarifvertraglicher Arbeitszeitmodelle, die durch die Entscheidung des EuGH in ihrer praktischen Umsetzung unnötig behindert werden könnten.
Viel schlimmer ist jedoch die Auswirkung des Urteils auf die Vertrauensarbeitszeit, bei der Arbeitnehmer selbst für die Gestaltung und Erfassung der Arbeitszeit verantwortlich sind. Dieses Modell hat sich insbesondere im wachsenden Dienstleistungssektor bewährt – speziell in den Zukunftsbranchen wie IT, Softwareentwicklung, Multimedia oder Telekommunikation. Die überwiegend höher qualifizierten oder akademisch gebil- deten Arbeitnehmer (‚High-Potentials‘) arbeiten oft von zuhause oder unterwegs aus und haben keinerlei Interesse an zusätzlicher Bürokratie und Überwachung.
Das Urteil des EuGH ist ein Rückschritt. Denn es wirft die moderne Arbeitswelt 4.0, die auf flexible Arbeitszeiten setzt – auch im Sinne eines Ausgleiches von Arbeits- und Freizeit – durch die Wiedereinführung der Stechuhr um Jahrzehnte zurück.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de