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16.05.19
12:31 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 22 "Blühstreifen am Fahrbahnrand"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 191/2019 Kiel, Donnerstag, 16. Mai 2019
Umwelt/Blühstreifen am Fahrbahn- rand



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 22 „Blühstreifen am Fahrbahnrand“ In seiner Rede zu TOP 22 (Straßenbegleitgrün – Blühstreifen am Fahrbahn- rand) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die deutsche Sprache hat für alles ein Wort. Auch für Dinge, von denen man nie dachte, dass sie ein eigenes Wort brauchen. Das, was neben der Straße wächst zum Beispiel, nimmt man kaum bewusst wahr. Vielleicht könnte man es einfach geringschätzig ‚Gras‘ oder ‚Gestrüpp‘ nennen. Aber die deutsche Verwaltungssprache hat ein spezielles Wort dafür geboren: Straßenbegleitgrün. Und was sich hier im Straßenbegleitgrün jenseits unse- rer alltäglichen Wahrnehmung versteckt ist mehr als nur ein wenig Grün. Hier besteht auch noch Möglichkeit, einen Rückzugsraum für allerlei Insek- ten zu schaffen.
Die deutsche Sprache hat für alles ein Wort – und unsere Landesregierung auf alles eine Antwort. Unsere Landesregierung führt das Programm ‚Schleswig-Holstein blüht auf‘ auch für das sogenannte Straßenbegleitgrün. Gemeinden werden blütenreiche Saatgutmischungen zur Verfügung gestellt. Diese Saat kann eingesetzt werden, um allerlei Flächen, wo es sich eben aus Sicht der Gemeinden anbietet, mit mehr als nur einfachem Rasen aus- zustatten. Bunte, abwechslungsreiche Blühstreifen durchziehen so unsere schleswig-holsteinischen Gemeinden. Die Blühstreifen sind nicht nur nett anzuschauen, sondern bieten auch Insekten und Vögeln eine vielfältige ‚Spielwiese‘. Diese Blühstreifen müssen natürlich auch gepflegt, das heißt regelmäßig gemäht werden. Auch diese Verantwortung erfüllen die Gemein- den im Rahmen von ‚Schleswig-Holstein blüht auf‘.
Allerdings kann dieses Programm nicht auf allen Wegesrändern angewendet werden. An Kreisstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen lässt sich ein hochwachsender Blühstreifen nicht immer mit der Verkehrssicherheit ver- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de einbaren. Die Fahrbahn muss frei sein, heißt: Gräser oder Gestrüpp dürfen nicht auf der Fahrbahn liegen oder darüber ragen. Die Sicht muss ungehin- dert möglich sein. Es ist daher besser, man gestaltet den Randstreifen so pflegeleicht wie möglich. Ob es aber bei einem Randstreifen bleiben muss, der so trist ist wie das Verwaltungsdeutsch beim ‚Straßenbegleitgrün‘ ist nicht in Stein gemeißelt. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein nutzt gezielt die Möglichkeiten zur Entwicklung von Le- bensräumen auf unbebauten Verkehrsflächen. Dabei beachtet der LBV SH die Notwendigkeit, Pflegemaßnahmen durchzuführen. An der A7 wurde das seit 2016 auf zahlreichen Grünflächen ausprobiert. So gibt es jetzt zum Bei- spiel an vielen Autobahnauffahrten, Böschungen oder auch an Raststätten an der A7 auf größeren Flächen nicht nur kurzes Gras, sondern auch Marge- riten oder Klappertopf – eine Art, die auf der roten Liste steht.
Der LBV SH und unsere Landesregierung tun bereits das Richtige, um her- auszufinden, wie man am besten Blühflächen und Pflegemanagement zum Zwecke der Verkehrssicherheit und der Biodiversität miteinander vereinba- ren kann. Auf welchem Untergrund wächst was am besten? Wo muss wie gemäht werden? Das sind keine Fragen, auf die es selbstverständliche Ant- worten gibt. Es gibt Folgeprobleme zu lösen wie die Abfuhr des Mähguts oder die laufende Unterhaltung des Bodens. Die Pflege von Biotopen ist mehr als nur das Hinwerfen von ein paar Samen – Guerilla Gardening klappt ganz gut auf innerstädtischem Grün, aber nicht zu Lasten der Verkehrssi- cherheit.
Der Antrag der AfD ist auf den ersten Blick so nett anzusehen wie eine Mi- mosen-Pflanze. Wenn man sich aber näher damit befasst, dann klappt der Antrag der AfD inhaltlich die Blätter zusammen. Nach Ihrem Redebeitrag gestern glaube ich auch eher an einen Schreibfehler. Sie stehen nicht auf mehr Blühstreifen, sondern auf Beschleunigungsstreifen. Wer es als Ausge- staltung der deutschen Identität empfindet, mit 300 km/h über die Auto- bahn zu rasen, dem nehme ich die Liebe zu Fluginsekten neben Straßen nicht ab. Mal wieder haben Sie selbst es geschafft, einen eigenen – vermut- lich gut gemeinten – Antrag ins Lächerliche zu ziehen. Es ist fast schon ein Talent, sich immer selbst auszubremsen, ganz ohne Tempolimit.
Sie rufen zu etwas auf, das unsere Landesregierung schon auf dem Schirm hat und längst angeht. Wir lehnen daher den Antrag der AfD ab und werben um Zustimmung für unseren Alternativantrag. Wir unterstützen das laufen- den Vorhaben der Landesregierung – gerne weitermachen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de