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16.05.19
12:44 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 36 + 38: Bei den großen Zukunftsfragen fehlt dieser Landesregierung der gemeinsame Kurs

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 16. Mai 2019



TOP 36 + 38: Landesentwicklungsstrategie 2030 voranbringen und Beteiligung des Landesplanungsrats bei Grundsatzfragen der Raumordnung gewährleisten (Drs. 19/ 1457, 19/1459, 19/1478)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Bei den großen Zukunftsfragen fehlt dieser Landesregierung der gemeinsame Kurs

Im Weißbuch der Landesentwicklungsstrategie lesen wir „Der Wert einer Landesentwicklungsstrategie bemisst sich an dem politischen Willen zur Umsetzung. Dieser wird umso höher sein, je höher der Konsens im Hinblick auf die genannten Ziele ist. Aus Gründen der Planungssicherheit für die Kommunen erwartet der Städteverband Schleswig-Holstein daher, dass die Ziele der Landesentwicklungsstrategie eine hohe politische Verbindlichkeit entfalten.“ Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister Norderstedt.
Im Koalitionsvertrag von Jamaika ist dann formuliert, dass der Landesentwicklungsplan unter Berücksichtigung der Landesentwicklungsstrategie 2030 überprüft und weiterentwickelt werden soll. Noch im Dezember 2017 antwortete der Ministerpräsident auf eine Kleine Anfrage (Drs. 19/395): „Die Landesentwicklungsstrategie soll als Dachstrategie die Kohärenz innerhalb der Landespolitik – auch über Regierungswechsel hinaus – weiter stärken, noch zu entwickelnde Handlungsansätze benennen und einen Orientierungsrahmen für gesellschaftliche Akteure schaffen.[…] Die Erarbeitung einer Landesentwicklungsstrategie für die Zukunft Schleswig- 2



Holsteins war von Beginn an als ein gemeinsames Projekt der Landesregierung mit den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern vorgesehen.“
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sollten veröffentlicht und die Landesentwicklungsstrategie im 2. Quartal 2018 von der Landesregierung verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Und seitdem? Schweigen im Walde! Also haben wir als zuverlässige Opposition mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 19/1144) nachgefragt. Die Antwort war, dass es Probleme bei einer Auftragsvergabe gab, dass die Finalisierung der LES ein rein regierungs- bzw. verwaltungsinterner Vorgang sei und dass eine Veröffentlichung der Dokumentation zum Beteiligungsverfahren nicht geplant sei. Immerhin war im Januar noch eine Finalisierung vorgesehen, die hat die Koalition mit ihrem Alternativantrag jetzt auch noch aufgegeben! Das ist eine Bankrotterklärung. Die koalitionstragenden Fraktionen entziehen dem Ministerpräsident die Pflicht zur strategischen Rahmengebung. Warum? Weil Jamaika sich in den großen Zukunftsfragen dieses Landes offensichtlich nicht auf einen gemeinsamen Kurs einigen kann! Und wieder ein Beweis dafür, dass diese Regierung keinen Respekt vor Bürgerbeteiligung hat! Bürgerdialoge, Regionalkonferenzen, Infoveranstaltungen vor Ort nur noch auf unterstem Niveau!
Das ist all denjenigen, die sich in Beteiligungs- und Anhörungsverfahren die Mühe, die Arbeit machen sich in komplexe Themen einarbeiten, Stellungnahmen formulieren, gegenüber respektlos! Und in höchstem Maße intransparent! Wir danken allen, die an diesem zukunftsweisenden Prozess mitgearbeitet haben. Und fordern im Respekt vor dieser Arbeit die Veröffentlichung aller abgegebenen Stellungnahmen. Hier möchte ich zu unserem zweiten Antrag kommen. Denn auch der im LandesplanungsG festgeschrieben Landesplanungsrat wird nicht mehr wie im Gesetz vorgesehen durch zwei Sitzungen im Jahr beteiligt. Seit zwei Jahren regiert Jamaika und hat es bisher erst zu einer! Sitzung des Landesplanungsrats gebracht. Die Landesregierung teilte auf eine KA (Drs. 19/394) mit, dass sich die Einberufung des Landesplanungsrates bisher an thematischen Erfordernissen orientiert habe. Aktuell sind der Landesentwicklungsplan, die Windenergieplanung und die Landschaftsrahmenplänen in Aufstellung. Es gibt Vereinbarungen zur Landesplanung mit Hamburg, es gibt neue Grenzen für die Wohnbebauung auf dem Land, aber diese Regierung sieht keinen Bedarf! Dabei hat Landtag hat im Januar 2014 klar beschlossen, dass der Landesplanungsrat eben nicht nur bei Bedarf zusammentreten soll. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde damals dafür bewusst geändert. Das haben nicht nur die damaligen Koalitionsfraktionen begrüßt. Ich empfehle die Lektüre des Redebeitrages des ehemaligen Kollegen Kubicki. 3



Zur Sicherheit habe ich einmal den Wissenschaftlichen Dienst befragt. Auch er kommt zu dem Ergebnis: „eine Auslegung der Vorschrift im Sinne einer Einberufung nur nach Bedarf kommt hingegen nicht in Betracht“.
Das war ein guter Beschluss. Lasst uns dafür sorgen, dass vom Landtag beschlossene Gesetze auch angewendet werden.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unseren Anträgen