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16.05.19
12:58 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Landesentwicklungsstrategie 2030

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 213.19 / 16.05.2019

Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 36+38 – Die Herausforderung der Zukunft gemeinsam meistern - Landesentwick- lungsstrategie 2030 voranbringen; Beteiligung des Landesplanungsrats bei Grundsatz- fragen der Raumordnung gewährleisten


Dazu sagt der Sprecher für Landesplanung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

Bernd Voß:

Bürger*innenbeteiligung und Transparenz Sehr geehrte Damen und Herren , die Art und Weise, wie die Landesentwicklungsstrategie 2030 erarbeitet wurde, war ein bemerkenswerter und ein vorbildlicher Vorgang. Er basierte komplett auf Bür- ger*innenbeteiligung und Transparenz.
Im Juni 2013 begann der Prozess mit einem großen Bürger*innenkongress zum Auf- takt. Im Rahmen von Regionalkonferenzen, Bürger*innenveranstaltungen und Online- Beteiligungen wurden gemeinsam mit den Menschen in diesem Land bis zum Mai 2016 Inhalte erarbeitet. Die Landesregierung veröffentlichte dann das Grünbuch über die bis- herigen Ergebnisse, das dann nochmals mit Akteur*innen aus Kommunen, Wissen- schaft, Wirtschaft und Gesellschaft diskutiert wurde.

Seite 1 von 3 Diese Arbeit bis zum Herbst 2016 wurde umfangreich ausgewertet und als Ergebnis des Fachdialogs wurde im Dezember 2016 das Weißbuch der Landesentwicklungsstra- tegie von der Landesregierung beschlossen. In genau diesem Prozess sehe ich den besonderen Wert dieses Projekts: Dass sich die Politik gemeinsam mit Fachleuten, vor allem aber mit den Schleswig-Holsteiner*innen selbst, über die zentralen Zukunftsthe- men unseres Landes zusammensetzt!
In dieser konstruktiven Debatte liegt der eigentliche Gewinn dieser Landesentwick- lungsstrategie. Ich danke ausdrücklich nochmals allen Akteur*innen, die sich daran be- teiligt haben. Wir kennen den Gewinn solcher Strategieprozesse aus vielen regionalen und kommunalen Entwicklungs-und Strukturanalysen mit ihren erfolgreichen Konzep- ten, hervorgegangen aus transparenter Beteiligungsstruktur mit Bürgerinnen und Bür- gern.
Das soll nicht heißen, dass das schriftlich festgehaltene Ergebnis nebensächlich wäre. Ein solches ist bereits vorhanden mit dem Weißbuch, das auch öffentlich verfügbar ist. Die Entscheidung der Landesregierung, das Verfahren jetzt abzubinden, finde ich nach- vollziehbar. Denn es ist klar, dass ein solches Papier laufend von den realen Entwick- lungen überholt wird. Der Aktualisierungsbedarf hat sich schon jetzt ergeben. Das ist bei solchen Verfahren auch logisch.
Beispielsweise müsste die Bezugnahme auf die 2015/16 von der UN beschlossenen „Sustainable Development Goals“ (SDGs) überarbeitet und konkretisiert werden – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich 2018 aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Eine neue Endfassung würde am Ende wieder die Prüfung durch sämtli- che Ressorts erfordern und einen entsprechend hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Im Ergebnis hätten wir dann letztlich ein Zukunftspapier mit Stand 2019 anstatt 2017.
Und Jamaika ist auch tatsächlich nicht die Küstenkoalition. Wir sind uns gewiss über ei- nige Punkte uneinig und haben verschiedene Sicht auf politische Fragen und ihre Lö- sungen. Wir haben aus den Erkenntnissen des LES Prozesses heraus eine vorgezogen Überarbeitung des Landesentwicklungsplans im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir sind also zeitnah in die verbindliche Einarbeitung von Erkenntnissen aus dem LES in einen rechtsverbindlichen Raumordnungsplan für das Land eingestiegen.
Viele Erkenntnisse finden sich also trotz Ende der letzten Legislatur und Regierungs- wechsel im jetzt vorliegenden Entwurf des überarbeiteten Landesentwicklungsplanes wieder. So basiert das Kapitel A des neuen Landesentwicklungsplans auf den acht „Megatrends“, die in der Landesentwicklungsstrategie identifiziert werden. Nur ein Bei- spiel: Das Ziel der Halbierung des Flächenverbrauchs auf 1,3 Hektar pro Tag bis 2030 und perspektivisch auf 0 Hektar, hat konkret Einzug in den LEP gefunden. Die Experi- mentierklausel im LEP, mit der wir die Möglichkeit geben, innovative Raumentwick- lungsansätze im Zusammenhang mit Umwelt, Klima, Mobilität oder Wohnen räumlich und zeitlich begrenzt bei angemessener Evaluierung zu erproben, geht unter anderem auf den in der LES aufgestellten Grundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung zurück. Die interkommunale Zusammenarbeit als eine Linie durchzieht den LEP.
Ich spare es mir, die einzelnen Kapitel wie Daseinsvorsorge, Energie, Klimaanpassung etc. durch zu deklinieren. Ein Beispiel aus der Regierungsarbeit: Die im Digitalisie- rungskapitel des LES aufgestellten Leitlinien für den digitalen Wandel finden sich im 2018 veröffentlichten Digitalisierungsprogramm der Landesregierung wieder.

2 Liebe SPD, die LES hat schon jetzt viele Anregungen und Ideen für die Arbeit der Lan- desregierung gegeben und wird dies auch in Zukunft tun. Sie befindet sich damit im besten Sinne „auf dem Weg“ und ist Grundlage für die Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen in vielen Politikbereichen. Sie, liebe SPD.
Ich verstehe daher nicht, wieso Sie jetzt unbedingt eine über das Weißbuch hinausge- hende weitere Endfassung wollen - auf die Gefahr hin, dass Ergebnisse des wertvollen LES Arbeits- und Beteiligungsprozesses wieder kaputtgeredet und zwischen einzelnen Parteiinteressen zerrieben werden.
Vielen Dank!
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