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16.05.19
17:06 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 2: Vorwärts in die Vergangenheit

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 16. Mai 2019

TOP 2: Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Drs. 19/1107, 19/1398)


Martin Habersaat:
Vorwärts in die Vergangenheit „Mit einer Ablehnungsempfehlung kommt der Schulgesetzantrag der AfD aus dem Bildungsausschuss zurück, der nicht mehr und nicht weniger besagt, als dass die Gemeinschaftsschulen aufhören sollen Gemeinschaftsschulen zu sein. Ihr Wesensmerkmal, das gemeinsame Lernen, soll nur noch alternativ zu differenzierten Lerngruppen und abschlussbezogenen Klassenverbänden stehen. Was dabei herauskäme, wäre bestenfalls noch eine kooperative Gesamtschule, hätte aber mit der Gemeinschaftsschule nichts zu tun.
Aus Sicht der AfD ist dieser Antrag sinnvoll. Ihre Taktik besteht darin, hier in Kiel überwiegend leise aufzutreten, aber in der Substanz die harte ideologische Politik aus anderen Ländern zu übernehmen. In dankenswerter Klarheit äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, ein Dr. Balzer, ausweichlich der AFD-Website „afdkompakt“: „Deutsche Schulen stünden in einer sinnvollen Traditionslinie. Das Gymnasium entstand aus der Tradition der akademischen Ausbildung, die Realschule aus der Tradition der Kaufleute und Handeltreibenden und die Hauptschule aus der Tradition der Handwerker. „Wenn wir diese Traditionen ernst nehmen und behutsam weiterentwickeln, wie etwa die duale Ausbildung, um die uns alle Welt beneidet, dann werden wir Erfolg haben.“
Also genau das, was PISA am deutschen Bildungswesen am schärfsten kritisierte, nämlich die Abhängigkeit der Bildungs- und Lebenschancen von der sozialen Herkunft, ist das, was Ihre Partei wieder herstellen will. Ich will nicht in Abrede stellen, dass es der AfD mit diesem Kurs: „Vorwärts in die 60er Jahre!“ gelungen ist, fast alle die üblichen Verdächtigen zu mobilisieren, 2



denen die großen Schulreformen der vergangenen zehn Jahre ein Dorn im Auge sind. Dafür ist ihnen aber ihr bildungswissenschaftlicher Kronzeuge abhanden gekommen, da der in der Antragsbegründung zitierte Professor Esser deutlich gemacht hat, dass sein Untersuchungszeitraum der 17. Legislaturperiode unseres Landtages entspricht, also die letzten beiden Wellen von größeren Schulgesetzänderungen gar nicht einbezogen hat. Die von der AfD zweifelsohne erwartete Herzlichkeit gegenüber ihrem Antrag lässt er demzufolge vermissen. Paragraph 43 des Schulgesetzes fordert im Übrigen nicht, dass ausnahmslos alle Fächer an Gemeinschaftsschulen in binnendifferenzierender Form erteilt werden. Es heißt hier ausdrücklich: „Abweichend hiervon können ab der Jahrgangsstufe 7 in einzelnen Fächern nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierte Lerngruppen gebildet werden.“ Mit dieser Bestimmung ist ein Höchstmaß an pädagogischer Flexibilität geschaffen worden, die den Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit gibt, an den Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler orientiert über die Art und Weise des Unterrichts zu entscheiden.
Die Gemeinschaftsschulen als Schulen des gemeinsamen Lernens sind und bleiben für die Eltern hoch attraktiv, wenn sie vor der schwierigen Entscheidung stehen, welche weiterführende Schule ihre Kinder nach der Grundschule besuchen sollen. Das Modell, das die AfD beantragt, würde die Gemeinschaftsschulen nicht nur schwächen; es würde sie ihres Wesenskerns berauben. Es wird niemanden wundern, dass auch wir der Antragsempfehlung des Bildungsausschusses zustimmen und uns für eine Ablehnung des Antrags der AfD aussprechen. Und ich hoffe, dass wir uns mit derartigen Anträgen nicht erneut befassen müssen.“