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16.05.19
17:42 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 3: Nachträgliche Legalisierungen machen wir nicht mit!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 16. Mai 2019

TOP 3: Gesetz zur Übertragungsregelung für Online-Casinospiele (Drs. 19/1343, 19/1425)


Dr. Kai Dolgner:
Nachträgliche Legalisierungen machen wir nicht mit! „Die für Schleswig-Holstein erteilten Genehmigungen für Online-Casinospiele sind ausgelaufen. Kein Anbieter besitzt zurzeit eine rechtsgültige Genehmigung. Nun könnte man von seriösen Anbietern erwarten, dass diese daraufhin ihr Internetangebot sofort mit Ablauf der Lizenz einstellen würden. Schließlich ist es auch das Hauptargument der Koalition und des SSW, dass man bei einem Geschäft, was man nicht verhindern könnte, durch Legalisierung dafür sorgt, dass nur seriöse Anbieter am Markt sind, die zum Beispiel die notwendige Suchprävention Ernst nehmen. Die Realität ist aber eine andere. Ja, einige Anbieter haben Ihr Angebot abgeschaltet, andere haben das aber nicht getan, wie wir spätestens seit dem Bericht des NDRs vom 04.02.2019 wissen. Da wäre zum Beispiel die Firma Onlinecasino. Die Lizenz ist am 18.12.2018 ausgelaufen. Unter „legal, sicher, fair“ täuscht der Anbieter aber bis heute die Spielerinnen und Spieler darüber, dass er halt keine gültige Lizenz mehr besitzt und sein Angebot nicht mehr legal gemäß schleswig-holsteinischen Glücksspielrechtes ist. Das hat mir die Landesregierung sogar in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage ausdrücklich bestätigt. Eine kleine Anfrage von mir hatte das Ergebnis, dass dem Innenminister dieses Täuschung nicht nur bewusst ist, sondern er diesen Anbieter auch aufgefordert hat, den Spielbetrieb einzustellen.
Herr Innenminister, offenbar schert sich der Anbieter aber überhaupt und nicht um Ihre Aufforderung und macht fröhlich weiter. Aber anstatt glücksspielrechtlicher Maßnahmen zu ergreifen, verwiesen sie auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren. Es dürfte in der Geschichte der Staatsverträge einmalig sein, dass Bundesland einfach per Landesgesetz erklärt, dass ein ausdrückliches Verbot im Staatsvertrag nicht angewendet werden soll. Wie das 2



Innenministerium selbst einräumt, besteht für die Veranstaltung dieses Glücksspiels derzeit halt keine Genehmigung. Und es geht weiter. Anstatt im Gesetz eine Neuerteilung der Genehmigungen vorzusehen und Anbietern wie OnlineCasino aufgrund der Täuschung auf der Homepage eine neue Lizenz zu verweigern, verlängern Sie mit Ihrem Gesetz die alten Lizenzen einfach.
Ich gestehe Ihnen nicht zum ersten Mal zu, dass man beim Thema grundsätzlicher Legalisierung von Glücksspielangeboten unterschiedlicher Auffassung sein kann. Ich hatte Sie bisher aber nicht so verstanden, dass Sie soweit gehen wollten, dass nicht gesetzestreue Verhalten der Anbieter nachträglich, quasi als Belohnung für den fortgesetzten Regelbruch, zu legalisieren. Was ist das eigentlich für ein Signal an die Anbieter, die nach dem Ende der Lizenzen Ihr Angebot ordnungsgemäß abgeschaltet haben?
Herr Innenminister, bei aller Begeisterung für Online-Casino-Spiele, wie können Sie es als Chef der Aufsichtsbehörde überhaupt vertreten, dass man nicht die schwarzen Schafe aussortiert, die Ihre aufsichtsrechtliche Aufforderung, das Angebot einzustellen, einfach ignorieren? Und wie glaubhaft ist es eigentlich, dass sich ausgerechnet solche Anbieter um Spielerschutz und Suchtprävention kümmern würden? Und was sagen Sie eigentlich den rechtstreuen Schleswig- Holsteinern, die nach dem Ablaufen einer behördlichen Genehmigung selbstverständlich Ihre Geschäftstätigkeit einstellen? Wir werden schon deshalb einer solchen nachträglichen Legalisierungsaktion nicht zustimmen.“