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16.05.19
17:48 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 2 "Änderung des Schulgesetzes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 197/2019 Kiel, Donnerstag, 16. Mai 2019
Bildung/Änderung des Schulgeset- zes



Anita Klahn zu TOP 2 „Änderung des Schulgesetzes“



www.fdp-fraktion-sh.de In ihrer Rede zu TOP 2 (Änderung des Schulgesetzes) erklärt die stellvertre- tende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Die Deutung der Absichten des vorliegenden Antrages fiel mir persönlich nicht sonderlich schwer. Der AfD wird aufgefallen sein, dass sich bei diesem Thema unterschiedliche Meinungen in der Jamaika-Koalition wiederfinden. Es ist auch kein großes Geheimnis, dass die Freien Demokraten nicht am Bedarf von abschlussbezogenen Klassen zweifeln und wir uns im Wahlkampf für eine entsprechende Öffnung im Schulgesetz ausgesprochen haben. Aber: Wir haben während der Koalitionsverhandlungen für diese Meinung keine Mehrheit gefunden. Und wer Koalitionsverträge abschließt, hält sich an die gemachten Absagen. Dass gerade der Interessenverband der Lehr- kräfte darüber enttäuscht war, werde ich auch nicht verschweigen. Letzt- endlich bleibt festzustellen, dass es den Gemeinschaftsschulen nach den Vorgaben der KMK-Richtlinien möglich ist, fächerbezogene Lerngruppen einzurichten und verabredet wurde, dass das Ministerium die Schulleitun- gen darüber informieren sollte.
Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, das Schülerinnen und Schüler, die zum Er- reichen des erforderlichen Leistungsstandes für die Prüfung zum ersten all- gemeinbildenden Schulabschluss mehr Zeit und einen engeren Praxisbezug benötigen, die Jahrgangsstufen 8 und 9 in einer sich über drei Schuljahre erstreckenden flexiblen Übergangsphase durchlaufen. Über die Einrichtung einer solchen flexiblen Übergangsphase entscheidet die untere Schulauf- sichtsbehörde auf Antrag der Schule, die für die organisatorische und inhalt- liche Gestaltung verantwortlich ist. Die Entscheidung über die Aufnahme in die flexible Übergangsphase trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Antrag der Eltern.
Des Weiteren stärken wir die Schulen mit zusätzlichen Planstellen und ich hoffe, dass damit auch eine Entlastung für den schulgesetzlich verankerten Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de binnendifferenzierten Unterricht entsteht. Die zusätzlichen Finanzmittel für die PerspektivSchulen sollten ebenfalls Wirkung entfalten. Außerdem haben wir zusätzliche Leitungsstunden geschaffen und führen eine Gesundheits- studie zur Lehrergesundheit durch. Sie sehen also, es gibt ein ganzes Maß- nahmenbündel für die Gemeinschaftsschulen, die meiner Meinung nach gut geeignet sind, um den Schulunterricht besser auszugestalten.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de