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16.05.19
17:49 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu Lizenzen für Onlinecasinos

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 215.19 / 16.05.2019

Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 3 – Übergangsregelung für Onlinecasinospiele


Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

Burkhard Peters:



Das Auslaufen der Lizenzen nützt niemandem Liebe Kolleg*innen,
das Dilemma liegt auf der Hand: trotz des klaren Verbots in § 4 Absatz 4 Glücksspiel- staatsvertrag können alle Menschen in Deutschland jederzeit und problemlos in Online- casinos zocken. Egal, wo Sie wohnen, egal, ob sie volljährig sind. Diese Angebote sind zwar illegal, doch auf Firmen mit Sitz in Malta oder Monaco üben die Glücksspielauf- sichtsbehörden der Bundesländer keinerlei Kontrolle aus.
Ein bisschen anders war es nur in Schleswig-Holstein. Die Lizenzen, die unsere Glücksspielbehörde 2012 erteilt hat, sind an Bedingungen geknüpft: Die Einhaltung un- serer Regeln zu Spieler*innenschutz, Jugend- und Verbraucher*innenschutz. Die Ab- wicklung aller Spiele über unseren SafeServer, um die Kontrolle sicherzustellen und Weiterleitungen aus anderen Bundesländern zu verhindern. Seite 1 von 3 Spielerinnen und Spieler haben bei den schleswig-holsteinischen Angeboten den Vor- teil, dass sie wissen, dass es sich um sichere und legale Angebote handelt. Und die Anbieter, die sich unserer Regulierung unterwerfen, dürfen im Gegenzug ihre Spiele le- gal und seriös anbieten.
Vor diesem Hintergrund muss man ganz klar festhalten: Ein Auslaufen der Lizenzen nützt niemandem! Es nützt Jugendlichen und Verbraucher*innen nichts. Am allerwe- nigsten nützt es den Spielern und Spielerinnen, die süchtig oder suchtgefährdet sind. Denn natürlich haben Onlinecasinos ein maximal hohes Suchtpotential: Sie sind rund um die Uhr schnell verfügbar, maximal bequem und es gibt keinerlei soziale Kontrolle. Zudem werden hier gern gerade die Spiele nachgebildet, die auch im Offlinebereich zu den gefährlichsten gehören.
Doch wenn die in den letzten Jahren legalen Anbieter ihre Lizenz verlieren, werden Suchtkranke deswegen natürlich nicht aufhören zu spielen. Stattdessen werden sie sich den Illegalen zuwenden. Im sogenannten „Graumarkt“ sind sie der Suchtmaschinerie schutzlos ausgeliefert. Nur durch unsere schleswig-holsteinische Regulierung gibt es bislang überhaupt Überprüfungen von Anbietern und Schutz vor Betrug. Nur bei uns sind die genauen Spielbedingungen transparent. Nur bei uns werden Minderjährige vom Spiel ausgeschlossen. Nur bei uns werden Art und Zuschnitt der Spiele geregelt und dadurch Spielerinnen und Spieler vor den gefährlichsten Spielformen geschützt. Nur bei uns sind Anbieter verpflichtet, ein Sozialkonzept zu erstellen. Und nur so kommt das Land in den Genuss von Glücksspielabgaben. Dass uns die wegbrechen und damit Fi- nanzmittel unter anderem für die Suchtarbeit oder beim Landesfeuerwehrverband feh- len, will niemand.
Entscheidend ist also: Nur wenn die Lizenzen von 2012 verlängert werden, wird auch die Wirkung unserer Regulierung verlängert! Bei alledem will ich nicht unterschlagen, dass ich in unserer alten Regulierung durchaus auch Defizite sehe. Einige sind in der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss aufgezeigt worden. Zum Beispiel sollten wir die Frage von Glücksspielwerbung, vor allem im TV, näher diskutieren. Denn wie Wer- bung im Einzelfall wirkt, können wir genauso wenig steuern wie die Frage, wen sie er- reicht. Warum ein Werbespot für legales Online-Casinospiel nicht ebenso zum Spiel bei - womöglich auch noch gleichnamigen- illegalen Anbietern animieren sollte, leuchtet mir nicht ein. Auch verkompliziert es die bundesweite Verfolgung von Verstößen, wenn es unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt. Daher sollten wir von restriktiveren Regeln bis hin zu einem vollständigen Verbot nichts ausschließen.
Auch im Übrigen haben wirkungsvolle Schutz- und Kontrollvorschriften bei der künftigen Regulierung für mich oberste Priorität. Das Mindestmaß für uns sind die Standards des alten Glücksspielgesetzes, über die wir aber aus meiner Sicht stellenweise auch hin- ausgehen sollten.
Wir werden unsere Ideen einer zukunftsgerichteten Reform in den kommenden Mona- ten entwickeln und mit anderen Bundesländern diskutieren. Alle demokratischen Frakti- onen in diesem Haus sind eingeladen, sich daran zu beteiligen und ihre Ideen einzu- speisen. Wir Grünen planen bereits ein Fachgespräch in Zusammenarbeit mit den Grü- nen Fraktionen anderer Landesparlamente. Wir wollen uns die Expertise aus dem Prä- ventionsbereich einholen und die Erfahrungen aus Dänemark einbeziehen.
Abschließend möchte ich mich ausdrücklich noch einmal beim SSW bedanken, mit dem wir den gegenwärtigen Gesetzentwurf gemeinsam eingebracht haben – das ist ein gu-
2 tes Signal. Wir alle teilen das Ziel, Onlineglücksspiel in Deutschland möglichst sicher und kontrolliert zu gestalten. Ich freue mich auf die künftigen Beratungen dazu.
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