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16.05.19
18:00 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 3 "Gesetz zu Übergangsregelung für Online-Casinospiele"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 198/2019 Kiel, Donnerstag, 16. Mai 2019
Innen- und Recht/Übergangsregelung für On- line-Casinospiele



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 3 „Gesetz zu Übergangs- regelung für Online-Casinospiele“ In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zu Übergangsregelung für Online- Casinospiele) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ich würde gerne zu Beginn meiner heutigen Rede der Frage auf den Grund gehen, warum wir uns hier und heute mit einem Übergangsgesetz zum Onli- ne-Glücksspiel beschäftigen müssen. Dafür trägt allein die SPD die Verant- wortung, die nach dem Regierungswechsel 2012 so schnell wie möglich das beispielhafte und vorbildliche schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz aufheben wollte, um einem nicht nur europarechtlich außerordentlich frag- würdigen Staatsvertrag beizutreten.
Ich weiß nicht, wie Sie Ihre damaligen Koalitionspartner zu diesem Schritt bewegen konnten. Schauen Sie sich heute einmal an, wer auf unserer, und wer auf Ihrer Seite steht! Die Grünen, aber auch der SSW haben die Seiten gewechselt und das nicht ohne Grund. Sie sollten einmal Ihre Haltung kri- tisch überprüfen. Aber ich will Ihnen gerne behilflich sein, warum es sinnvoll ist, beim Online-Glücksspiel für einen geordneten Markt zu sorgen, statt ei- nen Grau- bzw. Schwarzmarkt hinzunehmen, den sie mit Verbotsgesetzen nicht verhindern können. Mit dem Beitritt zum Staatsvertrag haben Sie so- wohl den Spieler- und Jugendschutz als auch die Suchtprävention beim On- line-Glücksspiel maßgeblich verschlechtert. Damit sollten Sie sich nicht rühmen.
Außerdem sind Ihnen 2012 schlimme handwerkliche Fehler unterlaufen, denn Sie haben mit dem Aufhebungsgesetz rechtliche Unklarheiten produ- ziert, die Sie bei einer besonneneren Befassung mit dem Thema hätten ver- meiden können und müssen. Sie haben eine Übergangsregelung für Lizenz- inhaber geschaffen, die in ihrer Missverständlichkeit kaum zu überbieten ist. Sie regelten, dass das Glücksspielgesetz weiter Anwendung finden soll, so- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de weit auf seiner Grundlage bereits Genehmigungen erteilt worden sind. Das hat sich in der Praxis als unglückliche und missverständliche Regelung er- wiesen. Aus dem Anhörungsverfahren wissen wir, dass das Aufhebungsge- setz so verstanden werden kann, dass eine Verlängerung der bereits erteil- ten Genehmigungen auch jetzt noch möglich ist. Die Glücksspielbehörde kommt – ebenso vertretbar – zu einem anderen Ergebnis. Und so stehen wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, mit dieser Unklarheit umzugehen und diese zu beseitigen. Unserem Gesetzesentwurf liegt die Überzeugung zugrunde, dass es unsinnig ist, unser bewährtes und etabliertes Regulie- rungssystem abzuschaffen, zumal es entweder Bestandteil eines neuen Staatsvertrages werden wird oder Schleswig-Holstein wieder einen eigen- ständigen Regulierungsrahmen schaffen wird. Wir sind aber davon über- zeugt, dass sich die Neuregelung des Glücksspielmarktes am schleswig- holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren wird. Da sind wir uns sicher, denn am Ende wird sich auch in der Politik Qualität durchsetzen. Und das merkt man schon heute, denn wir spüren eine wachsende Unterstützung auch in den anderen Bundesländern.
Alle Fraktionen, außer der SPD, haben erkannt, dass der schleswig- holsteinische Regulierungsrahmen besser geeignet ist, dem Jugend- und Spielerschutz, der Kriminalitätsprävention und der Bekämpfung der Spiel- sucht zu dienen als ein nicht umsetzbares Totalverbot. Darum ist es nur vernünftig, den bestehenden schleswig-holsteinischen Regulierungsrahmen auch und vor allem für die Spieler und auch mit Blick auf den Jugendschutz und die Suchtprävention zu sichern. Und wir exportieren gerne unseren Lö- sungsansatz, der auch in anderen Bundesländern mittlerweile als vorbildlich anerkannt wird. Wir sind überzeugt, dass reguliertes Online-Glücksspiel besser ist als unreguliertes. Nur mit der Regulierung und nicht mit einem absoluten Verbot stellen wir sicher, dass wir durch strenge Kontrollen so- wohl einen effektiven Spieler- und Jugendschutz als auch eine wirksame Suchtprävention gewährleisten können. Genau dies ist im grauen oder schwarzen Glücksspielmarkt gerade nicht möglich. Dort gibt es weder Spie- lerschutz noch Jugendschutz noch Suchprävention.
Das wäre aber die Situation, wenn wir nur auf das Instrument der Verbote setzen würden, wie dies von der SPD gefordert wird. Verbote schaffen in ei- nem Medium wie dem Internet gerade keinen wirksamen Spieler- und Ju- gendschutz und leisten auch keinen Beitrag zur Suchtprävention und des- halb wollen wir am schleswig-holsteinischen Modell festhalten und deshalb brauchen wir das jetzt vorliegende Übergangsgesetz. Es wäre – davon bin ich überzeugt – ein gutes Signal, wenn nun auch die SPD sich dem Erkennt- nisgewinn aller anderen Fraktionen nicht verschließt und unserem Gesetz die Zustimmung nicht verwehrt.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de