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28.05.19
11:55 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: BAföG-Reform nicht ausreichend

Nr. 9 / 28. Mai 2019

Bürgerbeauftragte: BAföG-Reform nicht ausreichend
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni begrüßt die Reform des BAföG ausdrücklich, hält die beschlossenen Maßnahmen aber für unzureichend. „Schon die letzte Erhöhung der Bedarfssätze zum Herbst 2016 war eher ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte El Samadoni dazu heute in Kiel. „Die Auszubildenden geraten trotz Leistungen nach dem BAföG in finanzielle Nöte, da sie oft keine Möglichkeit haben, durch einen Nebenjob ihre finanzielle Situation zu verbessern.“ Die schulische Ausbildung oder das Studium würden dadurch häufig gefährdet.
Studierende und Schüler*innen erhalten ab dem 1. August 2019, also zum Wintersemester bzw. dem neuen Schuljahr mehr Geld. So steigt der BAföG-Höchstsatz in zwei Schritten bis 2020 um mehr als 17 % von 735,00 € auf 861,00 € monatlich. Vor allem die Wohnpauschale erhöht sich deutlich um rund 30 % von 250,00 € auf 325,00 €. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber trotz der erheblichen Erhöhung wird der rasante Anstieg bei den Wohnkosten gerade in den Hochschulstädten mit angespannten Wohnungsmarkt nicht annähernd kompensiert“, so El Samadoni. Durch die Erhöhung der Einkommensfreibeträge der Eltern um insg. 16 % in drei Etappen bis 2021 sollen zudem Eltern und Familien entlastet werden, die bisher knapp über den Freibetragsgrenzen liegen. Erleichterungen gibt es auch bei dem Vermögensfreibetrag von Auszubildenden, der 2020 statt bislang 7.500,00 € künftig 8.200,00 € betragen wird. Der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung steigt von 71,00 € auf 84,00 €, der Pflegeversicherungszuschuss von 15,00 € auf 25,00 €. Neu ist ebenfalls der höhere Zuschuss für Studierende, die ab dem 30. Lebensjahr in der Regel nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung versichert sein können und als freiwillig Versicherte höhere Kosten tragen. Die Zuschüsse betragen künftig insg. 189,00 € und sind damit in der Regel kostendeckend.
Auch bei der Rückzahlung des BAföG gibt es Änderungen: Zwar wird der monatlich zurückzuzahlende Betrag von 105,00 € auf 130,00 € erhöht. Die (ehemaligen) Studierenden werden aber künftig vor „lebenslanger Verschuldung“ durch das BAföG besser geschützt. Wer 2
77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig schuldenfrei, egal wie hoch sein Darlehensanteil war. Wer seinen Darlehensanteil innerhalb von 20 Jahren aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage nicht zurückzahlen kann, dem wird die Restschuld erlassen.
„Leider bezweifle ich, dass die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um Schüler*innen und Studierende angemessen zu entlasten“, betonte die Bürgerbeauftragte. Sie regt an, künftig das BAföG automatisch zu erhöhen und der Lebenswirklichkeit anzupassen. „Junge Menschen müssen in einer der wichtigsten Phasen ihres Lebens wirkungsvoll unterstützt werden“, so El Samadoni. Nicht zuletzt sei dies auch wichtig, um dem jetzt schon bedrohlichen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.