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28.05.19
13:17 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa: Hände weg vom Internet - Der Versuch der restriktiven Regulierung hat bereits begonnen!

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 217/ 2019 Kiel, Dienstag, 28. Mai 2019
Medien/ Meinungsfreiheit



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa: Hände weg vom Internet – Der Versuch der restriktiven Regulierung hat bereits begonnen! Zu den Äußerungen der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Mar- cus Rossa:
„Die Äußerungen von Frau Kramp-Karrenbauer empören viele Menschen völ- lig zu recht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss auch im Internet gelten. Das muss auch für einen Aufruf gelten, bestimmte Parteien nicht zu wählen. Solche Meinungsäußerungen sind weder neu noch ein Phänomen des Internets. Es besteht für mich kein Zweifel, dass ein solcher Aufruf von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und es wäre wünschenswert, hier nicht gleich nach Regulierungen, insbesondere nach Verboten zu schreien.
Es mag ja sein, dass die Union und insbesondere ihre Bundesvorsitzende mit dem Meinungsdiskurs des 21. Jahrhundert überfordert ist. Das rechtfer- tigt aber keineswegs Eingriffe in das Recht der freien Meinungsäußerung, solange diese Meinungen nicht gegen bereits bestehende Verbots- und Strafgesetze verstoßen.
Erschreckender ist aber, dass die Forderungen der CDU-Vorsitzenden in die allgemeine politische Landschaft passen, wenn es um den Versuch der Re- gulierung des Internets und die Beschränkung der Meinungs- und Medien- freiheit im Internet geht. Schon heute ist festzustellen, dass sich die Lan- desmedienanstalten in der restriktiven Regulierung des Internets versuchen, indem sie von YouTubern, aber auch von privaten Zeitungsverlagen und an- deren Live-Streamern Rundfunklizenzen verlangen. Eine sachliche und auch verfassungsrechtlich gebotene Rechtfertigung für eine Beschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit im Internet ist nicht ersichtlich. Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass Meinungsäußerung im Internet nicht von einer Genehmigung abhängig gemacht werden darf. Dabei ist es aus unserer Sicht völlig unerheblich, ob ein Video on-demand oder nur line- Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de ar zur Verfügung gestellt wird. Das Internet ist der Motor einer vielfältiger werdenden Meinungs- und Medienlandschaft und das muss auch so blei- ben. Die Gründe für den Genehmigungszwang beim Rundfunk sind hinläng- lich bekannt. Sie können und dürfen aber nicht auf das Internet übertragen werden. Betätigungsfreiheit im Internet schafft ja keine rechtsfreien Räume. Auch im Internet ist zwingendes deutsches Recht zu beachten. Das gilt so- wohl für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht als auch für den Jugend- schutz. Die Geltung dieser Vorschriften hängt gerade nicht davon ab, dass bestimmte Angebote im Internet von einer ‚Rundfunklizenz‘ abhängig ge- macht werden.
Diesen Standpunkt werden wir auch in die laufenden Beratungen zum Medi- enstaatsvertrag einbringen, in dem für viele Internetangebote eine Geneh- migungs- und Anzeigepflicht geregelt werden soll. Wir Freie Demokraten se- hen einen Medienstaatsvertrag, der die Freiheit des Internets nicht garan- tiert, sehr kritisch und werden in den Bundesländern dafür werben, dass sich die Regulierungsfantasien einiger Politiker und Medienanstalten nicht durchsetzen werden. Dennoch brauchen wir einen Medienstaatsvertrag, denn er kann auch dem Ziel dienen, die Medien- und Meinungsfreiheit im In- ternet zu stärken und zu schützen. Dazu gehören auch Regelungen, wie wir sie aus dem Presserecht kennen. Der Urheber von Meinungen muss er- kennbar sein. Meinungsäußerungen müssen die Standards der Wahrheits- pflicht erfüllen und Gegen- und Richtigstellungsansprüche müssen durch- setzbar sein. Für solche Regeln brauchen wir aber keine Genehmigungs- pflicht, bei der der Staat am Ende darüber entscheidet, wer sich wie im In- ternet wie betätigen darf.
Im Hinblick auf die Phantasien der CDU-Vorsitzenden aber gilt: Ob gedruckt, gesprochen oder auf YouTube: Parteien müssen es aushalten, dass jemand öffentlich sagt, dass er sie nicht wählt oder sogar von einer Wahl abrät. An- sonsten gelten die gleichen Grenzen der Meinungsäußerung, wie sonst auch. Zusätzliche Schranken darf es nicht geben. Auch nicht durch die ver- korkste Übertragung des analogen Rundfunkbegriffs in die digitale Welt.“



Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de