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13.06.19
17:00 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch: Das Urteil zum Kükenschreddern ist praxisnah

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch anlässlich des Gerichtsurteils zum Kükenschreddern:

„Das Urteil zum Kükenschreddern ist praxisnah“ Kiel, 13. Juni 2019 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Schreddern männlicher Küken bis auf weiteres legal bleibt. Diese Praxis soll jedoch nicht mehr angewendet werden dürfen, sobald ein Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts innerhalb des Eis für die betriebliche Anwendung verfügbar ist. Volker Schnurrbusch, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükenschreddern ist verständlich, weil es der Praxis der Zuchtbetriebe Rechnung trägt. Denn die Umstellung auf neue Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts im Ei braucht Zeit.
Ein sofortiges Verbot würde deutsche Betriebe gegenüber ausländischer Konkurrenz benachteiligen und dazu führen, dass die Preise deutscher Eier explodieren und ausländische Anbieter den Markt übernehmen. Das ginge auch zu Lasten der Verbraucher, die Wert darauf legen, sich mit regionalen Produkten zu versorgen.
Dass die Methode des Kükenschredderns jedoch nicht mehr zulässig sein wird, sobald den Betrieben diese neuen Verfahren zur Verfügung stehen, ist im Sinne des Tier- schutzes ausdrücklich zu begrüßen.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de