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17.06.19
15:34 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Klimaschutz, Wendemanöver in Rettungsgassen, Dänischunterricht an öffentlichen Schulen, Nachtragshaushalt 2019, Altersversorgung für Feuerwehrleute

Nr. 134 / 17. Juni 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Klimaschutz, Wende- manöver in Rettungsgassen, Dänischunterricht an öffentlichen Schulen, Nachtragshaushalt 2019, Altersversorgung für Feuerwehrleute Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. Juni, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zum Thema Blockade eines Kreuzfahrtschiffes im Kieler Hafen, der Klimaschutz, Verbote für Wendemanöver in Rettungsgassen, ein Konzept für Dänischunterricht an öffentlichen Schulen, der Nachtragshaushalt 2019 sowie eine zusätzliche Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 19. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Rechtswidrige Blockade des Kreuzfahrtschiffes Zuiderdam am 9. Juni 2019 im Kieler Hafen“ geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die AfD hat wegen der Blockade-Aktion des für die US-Reederei Holland America Line fahrenden Kreuzfahrtschiffes „Zuiderdam“ eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragt. AfD-Fraktionschef Jörg Nobis griff im Vorfeld der parlamentarischen Aussprache die Grünen an. Diese hätten, so Nobis, 2

„seit jeher ein gespaltenes Verhältnis zur Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung“. Rund 50 Klimaaktivisten hatten Pfingstsonntag das Auslaufen der „Zuiderdam“, auf der knapp 2000 Reisende Platz finden, für sechs Stunden verzögert. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte die Aktion wenige Tage später kritisiert. Die Blockierer der Gruppe „Smash Cruiseshit“ werteten ihren Protest dagegen als Erfolg und kündigten weitere Aktionen an. Die Aktivisten erklärten, sie hätten mit der Aktion den Schadstoffausstoß des Kreuzfahrtschiffes unterbrechen und auf die Arbeitsbedingungen an Bord aufmerksam machen wollen. Gegen 46 Aktivisten leitete die Polizei Strafverfahren wegen Nötigung, Widerstands und Hausfriedensbruchs ein.


TOP 32, 40 und 51 Anträge und Berichterstattung zu erneuerbare Energien und Klimaschutz, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1527), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1541), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1512), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2017 sind verbindliche Zielmarken genannt. So will das Land seine Emissionen der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 herunterfahren. 2017 lag das Minus jedoch erst bei 25,3 Prozent. „Dies liegt maßgeblich an dem hohen Anteil und den unterdurchschnittlichen Minderungsraten bei den Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft“, heißt es in dem neuesten Regierungsbericht zur Klima-und Energiewendepolitik, den das Umweltministerium alljährlich dem Parlament vorlegt.
Beim Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist bis 2025 ein Zielwert von 37 Terrawattstunden (TWh) vorgesehen. Das entspräche einem Anteil von 230 bis 250 Prozent des Eigenbedarfs. Sprich: Der Norden würde deutlich mehr Strom exportieren als er selbst verbraucht. 2017 lagen die Werte aber erst bei 22,6 TWh und 156 Prozent. Deswegen sei ein „verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien“ erforderlich. Der Bericht fordert die „zügige“ Aufstellung von Regionalplänen für den Windkraftausbau sowie die „natur- und umweltverträgliche Fortentwicklung der Nutzung der Photovoltaik, Solarthernie und Bioenergie“. Das Umweltministerium betont, dass sich die Energiebranche im Lande in den vergangenen Jahren massiv verändert hat. Nachdem die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel bereits vom Netz gegangen sind, wird 2021 Brokdorf als letztes schleswig-holsteinisches AKW folgen. Die Kohleverstromung werde schon bald „keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Dennoch bleibe der Norden ein bedeutender Stromproduzent. „Vor allem aufgrund des erwarteten Ausbaus der Windenergie“ werde in Schleswig-Holstein im Jahr 2025 „eine etwa gleich hohe Stromerzeugung erwartet wie Mitte der 2000er Jahre, als noch drei Kernkraftwerke in Betrieb waren“. Die Klimaschutzziele werden jedoch nicht nur durch den Ausbau der Windkraft zu erreichen sein, sondern auch durch die „Einsparung und effiziente Nutzung von Energie“. Allerdings sei der Energieverbrauch in den vergangenen Jahren nicht gesunken. „Insbesondere in den Sektoren Wärme und Verkehr“ sei der Verbrauch sogar gestiegen. Eine Trendumkehr sei „dringend erforderlich“, unterstreicht das Umweltministerium. 3

Die AfD, die als erste Fraktion einen Antrag zum Thema vorgelegt hat, fordert, das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) abzuschaffen. Das Bundesgesetz aus dem Jahr 2000 regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Das Gesetz habe sich als „gescheitertes Labor einer versuchten Stromwende“ erwiesen, kritisiert die AfD. Inzwischen kämen fast 90 Prozent der Einnahmen der Stromproduzenten aus Subventionen. Jährlich zahlten die Stromkunden mindestens 25 Milliarden Euro zu viel. Die Windenergie sei „das neue Sinnbild für ökologische und ökonomische Desaster“.
CDU, Grüne und FDP regen eine ökologische Neuausrichtung der Städtebauförderung an. Bund und Länder sollten „Anreize für eine umwelt- und klimafreundliche Quartiersentwicklung“ setzen - und beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung oder neue Mobilitätskonzepte unterstützen. Allerdings: „Hierdurch darf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum jedoch nicht erschwert werden.“ Schleswig-Holstein hat im Jahr 2018 knapp 54 Millionen Euro in die Städtebauförderung gesteckt. Gefördert wurden 24 Gebiete.


TOP 34 Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen – Auftragsforschung fördern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1534), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie sogenannte Start-Ups in Schleswig-Holstein sollen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich gefördert werden. CDU, Grüne und FDP appellieren daher an die Landesregierung, beim neuen Forschungszulagengesetz nachzujustieren. Das Bundesfinanzministerium hatte vor wenigen Wochen den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ – kurz Forschungszulagengesetz – vorgestellt. Der Entwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Stattdessen soll die Zulage unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken. Das gehe genau in die richtige Richtung, lobt die Jamaika- Koalition. Allerdings sei bisher lediglich die Förderung von Eigenforschung vorgesehen. Viele kleine und mittlere Unternehmen verfügten aber über keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen und setzten daher auf Auftragsforschung, häufig durch Universitäten oder Institute. Um die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken „und so bei Innovationen größtmögliche Spill-Over-Effekte zu erzielen“ solle daher auch die Auftragsforschung als förderfähige Aufwendung in das Gesetz aufgenommen werden, heißt es im Antrag. Grundsätzlich solle zudem die Mitarbeiterzahl der förderfähigen Unternehmen auf 500 begrenzt werden.
Die Bundesregierung sieht die neue Regelung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für die Komponenten-Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung vor. Sie setzt bei den Personalausgaben an und gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen 4

ausgeübten Tätigkeit. Die Förderung soll in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt werden.


TOP 10 Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabestärkungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1498), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag wird sich in Erster Lesung mit dem zweiten Teil der Umsetzung des neuen „Teilhabestärkungsgesetzes“ befassen. Hintergrund: Das neue Recht der Eingliederungshilfe mit seiner Herauslösung aus dem SGB XII tritt stufenweise bis 2020 in Kraft. Damit werden die Länder verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, um die Strukturen der Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen weitere landesrechtliche Vorschriften festgezurrt werden. In dem Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von Ausgaben der Eingliederungshilfe im Verhältnis zwischen Land und Kommunen ab 2020 derzeit noch nicht geregelt sei. Die Vereinbarung der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 11. Januar 2018, wonach das Land für die durch das Bundesteilhabegesetz verursachten Mehrkosten anerkennt, „ist noch zu konkretisieren“. Regelungen seien im Haushaltsgesetz 2020 zu treffen, heißt es weiter.
Die dritte und letzte Reformstufe des Ende 2016 auf den Weg gebrachten „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ sieht die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Fürsorge und die Personenzentrierung von Leistungen vor. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich künftig auf die reinen Fachleistungen. Leistungen der Eingliederungshilfe werden von der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung getrennt. Wie im vorliegenden Gesetzentwurf skizziert wird, bestimmen sich die Leistungen nicht mehr nach der Leistungsform ambulant beziehungsweise stationär; Leistungs- und Leistungserbringungsrecht in der Eingliederungshilfe folgt danach der Personenzentrierung, die folgendermaßen zu verstehen ist: - Leistungen werden auf den behinderungsbedingten Bedarf der leistungsberechtigten Person individuell abgestimmt. - Diese Person bestimmt und gestaltet diese Leistungen wesentlich mit. - Die Versorgungsstruktur ist durchlässig, die Person erhält mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Leistungen. - Die Inanspruchnahme und Erbringung von Leistungen ist flexibel; die Person kann Leistungen von verschiedenen Anbietern in einem unterschiedlichen Umfang erlangen. 5

TOP 18, 21 und 47 Anträge und Berichte zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler, des Mathematikunterrichts und zur Stärkung des MINT-Unterrichts, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1422), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1453), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1438), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1496), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag beschäftigt sich in einer großen bildungspolitischen Debatte mit zwei Regierungsberichten zum Mathematikunterricht und zur „schulischen und außerschulischen“ Förderung in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie einem Antrag zum Umgang mit besonders begabten Schülern. In dem Bericht zur „Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts“ kommt das Bildungsministerium zu dem Schluss, dass die Grundschüler und Neuntklässler in Schleswig-Holstein mit ihren Mathe-Leistungen „nahe am nationalen Mittelwert“ liegen, und die Gymnasiasten „nahezu“ den bundesweiten Mittelwert erreichen. Weiter heißt es: Der Anteil der besonders leistungsschwachen Schüler liegt in Schleswig-Holstein leicht unter der nationalen Quote und der Anteil sehr leistungsstarker Schüler nahe an der bundesweiten Quote. Das Ministerium beruft sich dabei auf Befunde aus dem Ländervergleich 2012 und dem Bildungstrend 2016.
Aktuell hat Schleswig-Holstein – anders als Hamburg – nach dem diesjährigen Mathematik-Abitur keine Korrekturen am Schwierigkeitsgrad der Aufgaben vorgenommen. Nach 90 Prozent der Rückmeldungen aus den Schulen liegen die Ergebnisse auf dem Niveau der vergangenen Jahre, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums Anfang Juni. Zuvor hatten im Mai Proteste gegen angeblich zu schwere Aufgaben beim Mathe-Abitur auch Schleswig-Holstein erfasst. Schüler starteten eine Online-Petition für ein „Faires Mathe-Abi“. Bereits Ende April hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) ihren „Masterplan Mathematik“ (Umdruck 19/2388 / www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02300/umdruck-19-02388.pdf) vorgestellt. Neben einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden sieht der Masterplan auch Maßnahmen wie die Entwicklung von Musterklassenarbeiten zu den Inhalten der Fachanforderungen für die Gemeinschaftsschulen oder den Einsatz von Haushaltsmitteln in Höhe von 50.000 Euro für den Ausbau der Begabtenförderung im Fach Mathematik vor.
In dem Regierungsbericht zur MINT-Förderung wird darauf verwiesen, dass die Ergebnisse der Bildungsforschung, die Erkenntnisse des Bildungsministeriums, des IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins) und der Schulen „es erfordern, die MINT- Bildung weiter zu verbessern“. Um das Interesse von Kindern und Jugendlichen für Berufe oder Studiengänge im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu wecken, seien bereits verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des MINT-Unterrichts ergriffen worden. Dazu gehören laut dem Bericht eine verbesserte Unterrichtsversorgung und die flexible Gestaltung von Lernzeit, unter anderem mithilfe der Kontingentstundentafel. „Darüber hinaus werden in allen Schularten die Kernkompetenzen durch Standards und zentrale Abschlussprüfungen gestärkt“, heißt es. Ferner seien naturwissenschaftliche Wettbewerbe, die Auszeichnung und Förderung von Schulen mit besonderem MINT-Schwerpunkt sowie eine stärkere Vernetzung der schulischen und außerschulischen Angebote, die auch die Berufs- und Studienorientierung unterstützen, 6

angeschoben worden. Für den Anschub „nachhaltiger Strategien zur Stärkung der MINT-Bildung wurden im Haushalt 2018 die zur Verfügung gestellten Mittel zur Stärkung der Naturwissenschaften von 60.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht“, schreibt das Bildungsministerium.
Zukünftig will das Bildungsministerium die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachlehrern erhöhen sowie Schulen bei der Entwicklung ihres MINT-Profils weiter unterstützen und Initiativen in Kooperation mit Stiftungen und der Wirtschaft ausbauen. Zudem seien digitale Medien im Unterricht auch für die Mint-Fächer einzusetzen, wirksame Lehrkonzepte zu erarbeiten und Lehrkräfte entsprechend fortzubilden. Ferner heißt es in dem 51-seitigen Bericht: „Anzustreben ist darüber hinaus, mehr Schulen für die landesweiten Maßnahmen zur Förderung von Spitzenleistungen zu gewinnen und eine noch stärkere Beteiligung an Wettbewerben zu erreichen, damit talentierte Schülerinnen und Schüler zu Leistungen motiviert werden, die auch bundesweit konkurrenzfähig sind.“
Ein in die Debatte einfließender Antrag der SPD fordert dazu auf, „Konzepte zur Weiterentwicklung der Begabtenförderung in Schleswig-Holstein“ gemeinsam mit den Kompetenzzentren und SHiB- Schulen (SHiB: Schule inklusive Begabtenförderung) zu entwickeln. In der Begründung wird der Landesregierung vorgeworfen, sie wolle von 25 geplanten Stellen für die Förderung besonders leistungsstarker Schüler allein 23 an Gymnasien besetzen. „Zu den Kompetenzzentren für Begabtenförderung gehören auch Gemeinschaftsschulen; zahlreiche Grundschulen sind SHiB- Schulen“, schreiben die Sozialdemokraten.


TOP 13 und 42 Entscheidung über die Zulässigkeit und erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum, Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum (Drs. 19/1521), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1523), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“ wird aller Voraussicht nach eine weitere Hürde nehmen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat bereits befunden, dass das Anliegen des Sozialverbands Deutschland und des Mieterbundes rechtlich zulässig ist. Bestätigt der Landtag diese Auffassung, hat das Parlament vier Monate Zeit, um sich inhaltlich zu positionieren. Zuvor hatten die kommunalen Meldebehörden die Unterschriften überprüft, die der Sozialverband und der Mieterbund im Februar an den Landtag übergeben hatten. Ergebnis: Mindestens 32.462 der gut 39.000 Unterschriften sind gültig. Eine genaue Zahl der Unterstützer gibt es nicht, weil in einigen Ämtern und Gemeinden die Auszählung abgebrochen wurde, als abzusehen, war, dass die erforderliche Mindestzahl von 20.000 gültigen Unterschriften erreicht werden würde. Eine weitere Auflage ist juristischer Natur: Die Gesetzentwürfe von Volksinitiativen dürfen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Auch dieses Kriterium erfüllt die Wohnraum- Initiative nach Auffassung des Innen- und Rechtsausschusses.
Die Initiatoren wollen laut ihrem vorgelegten Gesetzentwurf in der Landesverfassung festschreiben, dass das Land „die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum“ fördert – 7

„insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse“. Zudem soll eine Wohnung nur geräumt werden dürfen, „wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“. Laut Sozialverband fehlen im Lande mehr als 100.000 Sozialwohnungen. Um die Verfassung zu ändern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig.



Donnerstag, 20. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 33 Fahrverbote beim Wenden in der Rettungsgasse, Antrag der Fraktion der SPD, (Drs. 19/1532), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In einem Antrag fordert die SPD härtere Strafen für Wendemanöver in Rettungsgassen auf Autobahnen. Ein solches Vergehen sei kein Kavaliersdelikt, heißt es. Damit würden die Rettungsdienste gefährdet und die schnelle Versorgung der Unfallopfer behindert. „Wer sich so verhält, muss mit einem Fahrverbot bestraft werden und darf nicht nur mit einer Geldstrafe davonkommen“, so der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Kai Vogel. Die SPD fordert zudem, dass sich die Landesregierung im Bundesrat „für ein deutlich höheres Bußgeld bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen nach Unfällen einsetzt“. Zusätzlich sollen nach dem Willen der Opposition präventiv neben den Randstreifen aller Autobahnen in Schleswig- Holstein künftig Hinweistafeln in regelmäßigen Abständen von 50 Kilometern auf die Notwendigkeit der Bildung von Rettungsgassen hinweisen.
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) sagte, das Wenden in Rettungsgassen könne bereits jetzt unter Umständen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden und ein zeitweises Fahrverbot nach sich ziehen. Er sei skeptisch, ob reflexartige Forderungen nach höheren Strafen der richtige Weg seien. Buchholz wies daraufhin, dass er sich aber bereits bei der Frühjahrs-Verkehrsministerkonferenz für eine Reform des Bußgeldkatalogs ausgesprochen habe.
Nach einem schweren Auffahrunfall auf der Autobahn 1 bei Lübeck im Mai ermittelt die Polizei gegen Autofahrer, die offenbar im entstandenen Stau gewendet haben. Bei der Polizei waren demnach zahlreiche Hinweise auf Fahrer eingegangen, die durch die Rettungsgasse zum Kreuz Lübeck zurückgefahren seien. Unter den Hinweisen waren den Angaben zufolge auch Videosequenzen. 8

TOP 20 Mündlicher Bericht zum Ergebnis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1451), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland bekommen ab 2021 mehr Geld von Bund und Ländern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) kündigte nach der letzten Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 3. Mai in Berlin an, dass für die kommenden zehn Jahre Investitionen von 160 Milliarden Euro vorgesehen sind – verglichen mit 2019 sind das jährlich im Schnitt etwa zwei Milliarden mehr. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird Schleswig- Holsteins Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU) im Plenum über Details zu den Ergebnissen der Konferenz berichten. Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern hatten monatelang über die Zukunft der milliardenschweren Bundesförderung der Hochschulen verhandelt. Es geht dabei um drei Pakte: den Hochschulpakt, den Qualitätspakt Lehre (neu: „Innovation in der Hochschullehre“) und den Pakt für Forschung und Innovation. Über diese Vereinbarungen finanzieren Bund und Länder die wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland. Neu ist vor allem, dass die Gelder für die Hochschulen nicht mehr befristet gezahlt werden. Über die Vereinbarung der 37. GWK müssen am 6. Juni endgültig noch die Regierungschefs von Bund und Ländern entscheiden.
In diesem Jahr zahlt der Bund über den Hochschulpakt 1,73 Milliarden Euro. Diese Summe soll steigen, und zwar von 2021 bis 2023 auf 1,88 Milliarden, ab 2024 dann auf 2,05 Milliarden. Die Länder geben das Gleiche. Die Unis und Fachhochschulen bekommen also zunächst rund 3,8, später dann 4,1 Milliarden Euro zur Verbesserung von Studium und Lehre. Zusätzlich können sie Geld für besondere Projekte beantragen – der Pakt „Innovation in der Hochschullehre" wird aber von 200 auf 150 Millionen Euro gekürzt.
Das Geld aus dem Hochschulpakt wird nach drei Parametern auf die Unis und Fachhochschulen verteilt: Zu 20 Prozent zählt die Zahl der Studienanfänger, ebenfalls zu 20 Prozent die der Absolventen. Am meisten, nämlich zu 60 Prozent, fällt ins Gewicht, wie viele Studenten ihr Studium zügig durchziehen können, also maximal zwei Jahre nach der Regelstudienzeit beenden.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bekommen von 2021 bis 2030 zusammen rund 120 Milliarden Euro. Wie bisher auch soll die Förderung jedes Jahr um drei Prozent zunehmen. Neu ist die längere Laufzeit von zehn Jahren. Bei der Finanzierung müssen die Länder stärker ran, zuletzt hatte der Bund den Löwenanteil geschultert.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz ist die Organisation, in der Bund und Länder die Priorität für Wissenschaft und Forschung beraten. Im Rahmen der GWK verhandeln und beschließen sie gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung. Mitglieder der GWK sind die Wissenschaftsminister sowie die Finanzminister von Bund und Ländern. 9

TOP 22 Tarifautonomie stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1500), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einer parlamentarischen Initiative will die SPD die Tarifbindung wieder stärken, etwa durch die „Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen“. Die Sozialdemokraten fordern die Landesregierung auf, eine Strategie „zur Stärkung der tariflichen Ordnung in Schleswig-Holstein“ zu entwickeln. Überbetriebliche Branchen- oder Flächentarifverträge spielen eine wesentliche Rolle bei der Regelung von Arbeitsbedingungen und bei der Lohnfindung, heißt es zur Begründung in dem vorliegenden Antrag. Die Tarifbindung sei in Deutschland seit Jahren rückläufig und habe an Bedeutung verloren. Angaben der SPD zufolge sind 71 Prozent der westdeutschen und 81 Prozent der ostdeutschen Betriebe nicht tarifgebunden. Im Westen seien nur noch 57 Prozent der Arbeitnehmer in Unternehmen mit einem Tarifvertrag beschäftigt. In Schleswig-Holstein profitierten nur 52 Prozent von Branchentarifverträgen. Dies, so die Sozialdemokraten in ihrem Antrag, „ist abgesehen von Baden-Württemberg der geringste Wert in Westdeutschland und wird sonst nur noch von den neuen Bundesländern unterboten“. Für die Beschäftigten bedeute eine fehlende Tarifbindung erhebliche Nachteile, argumentiert die SPD. So verdienten sie in der Regel weniger, wenn die Arbeitgeber aus Tarifverträgen aussteigen. Zudem zahlten Unternehmen mit Tarifvertrag fast doppelt so häufig Urlaubsgeld wie Unternehmen ohne Tarifvertrag.
Aktuell hat sich auch der Bundesrat mit dem Thema befasst. Am 7. Juni haben die Länder die Bundesregierung zu Schritten für eine Stärkung der tariflichen Ordnung aufgefordert. Unter anderem sei zu überlegen, wie die Bedingungen verbessert werden können, damit Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.


TOP 23 Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1503), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Derzeit sei der Hinweis „E“ hinter der Nummernkombination auf Kfz-Kennzeichen nicht verpflichtend. Die Oppositionsfraktion argumentiert damit, dass Feuerwehren im Fall eines Brandes schneller über die Besonderheit des Fahrzeugs im Bilde sind. „Geraten E-Autos oder Hybrid-Fahrzeuge unfallbedingt in Brand, können deren Akkus mit herkömmlichen Mitteln kaum gelöscht werden, weil die Brandlast sehr hoch ist“, heißt es in der Begründung eines vorliegenden Antrags. Für Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte bestehe an Unfallorten eine besondere Gefahrensituation, „da E-Autos unter Strom stehen“, schreibt die AfD. Außerdem könnten bei vermeintlich abgelöschten Fahrzeugen nach Stunden erneut Flammen auflodern. Konkret wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene „vorrangig über eine Änderung des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz)“ für die verpflichtende Kennzeichnung einzusetzen. 10

TOP 29 Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1518), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
„An zehn Modellschulen im Landesteil Schleswig wird der Dänisch-Unterricht bereits besonders gefördert“, betont der Antragsteller. Nun fordert der SSW die Landesregierung dazu auf, ein Konzept für die Nachbarsprache Dänisch an öffentlichen Schulen vorzulegen. Die Maßnahmen zielen unter anderem auf „weitere Modellschulen mit Dänisch-Unterricht im Einzugsbereich der Fehmarn-Belt-Region“ ab. Außerdem soll das Unterrichtsmaterial für dänischen Sprachunterricht aktualisiert und an die unterschiedlichen Klassenstufen angepasst werden. Weitere Forderungen des SSW sind neben einer verbesserten Geschichts-Vermittlung der deutsch-dänischen Beziehungen, eine Weiterbildung der Dänisch-Lehrer. Zudem müssten „Image und Mehrwert der Nachbarsprache für die Arbeitsmarktchancen der jüngeren Generation an öffentlichen Schulen offensiver vermittelt werden.“ Weitere Inhalte des Konzepts seinen laut SSW „noch mehr finanzielle Ressourcen“, um beispielsweise Beförderungskosten bei grenzüberschreitenden Schulbesuchen decken zu können.
Seit dem Jahr 2014 gibt es den Handlungsplan für Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein. Der SSW betont, dass beispielsweise im Saarland ein Konzept für die französische Nachbarsprache existiere. Dies fördere eine gute Nachbarschaft, da man sich sprachlich verstehe und die Kultur des anderen anerkenne.


TOP 2 und 8 Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1502), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1505), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1494), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einem Nachtragshaushalt im Umfang von 19,5 Millionen Euro will die schwarz-grün-gelbe Landesregierung in diesem Jahr Mehrausgaben für Landwirtschaft und Digitalisierung finanzieren. Ein Gesetzentwurf von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sieht insbesondere bei der Dürrehilfe und dem Breitbandausbau aktuelle Bedarfe. Laut dem Entwurf werden keine weiteren Schulden aufgenommen. Der Haushalt bleibe strukturell ausgeglichen. Den Ausgabensteigerungen in Höhe von 19,5 Millionen Euro stünden laut Finanzministerium Einnahmesteigerungen und Ausgabenkürzungen in derselben Höhe gegenüber. Nach der Dürre des vergangenen Jahres hatten Bund und Land zur Unterstützung betroffener Landwirte zunächst jeweils zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Da das Ausmaß der Schäden noch größer ist, satteln Bund und Land nun noch einmal jeweils 3,8 Millionen Euro drauf. Zwei Millionen Euro kommen für das Wolfsmanagement dazu, unter anderem für den Schutz von Nutztieren.
Aus Sicht des Landes reichen auch die für den Breitbandausbau vom Bund bereitgestellten Mittel aufgrund hoher Nachfrage und gestiegener Baukosten nicht mehr aus. Deshalb will die Landesregierung zusätzlich zu den bisher für dieses Jahr im Sondervermögen „Impuls“ 11

vorgesehenen 36 Millionen Euro weitere 8,2 Millionen aufbringen. Außerdem gibt es 3,6 Millionen Euro zur Umsetzung der Vorgabe an Land und Kommunen, bis spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ein Zuschlag von 1,9 Millionen Euro ist für die Digitalisierung an den Schulen vorgesehen.
Im Zuge des neuen Pflegeberufegesetzes, mit dem die Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ beziehungsweise zum „Pflegefachmann“ gebündelt wurde, ist neben dem Anspruch der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung auch die Schulgeldfreiheit vorgesehen. Vor diesem Hintergrund will die Landesregierung ein zweckgebundenes Sondervermögen unter dem Namen „Ausbildungsfonds der Pflegeberufe“ einrichten. Der Entwurf für die Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung, der dem Landtag in Erster Lesung vorliegt, wird in dieser Debatte mitberaten.
Die Umlagebeträge, die über das Sondervermögen den anerkannten Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben zukommen sollen, stammen von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, sozialen und privaten Pflegeversicherungen und vom Land Schleswig-Holstein. Die für den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel sind laut dem Pflegeberufegesetz von den Schulen in ausreichender Zahl vorzuhalten und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Selbiges gilt für die Träger der praktischen Ausbildung in Bezug auf die kostenfreie Bereitstellung von Fachbüchern, Instrumenten und Apparaten, die zum Ablegen der staatlichen Abschlussprüfung erforderlich sind. Der erste Jahrgang der neuen Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ beziehungsweise zum „Pflegefachmann“ startet im kommenden Jahr.


TOP 27 Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild stärken, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1513), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD will die „Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild“ stärken stellt sich gegen „Forderungen nach Verstaatlichung von Wirtschaftskonzernen“. Marktwirtschaftliche Freiheit müsse gegenüber Versuchen verteidigt werden, die Wirtschaftsordnung „zu einem allumfassenden Versorgungsstaat umzuformen“. So würden derzeit etwa als Folge von zu wenig bezahlbarem Wohnraum „radikale Forderungen erhoben“, die auf eine „grundsätzliche Abkehr von der Sozialen Marktwirtschaft“ abzielten. Als Beispiel nennt die AfD in ihrem Antrag eine Berliner Volksinitiative, die große Immobilienunternehmen enteignen und so gegen hohe Mieten und Wohnungsknappheit vorgehen will.


TOP 28 Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1515), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wer in einem Heim oder einer Pflegefamilie lebt, muss für seine Unterbringung und Betreuung derzeit 75 Prozent seines Einkommens an das Jugendamt zahlen. Die SPD setzt sich dafür ein, dass dieser Kostenbeitrag auf höchstens 50 Prozent gesenkt wird und will Heimkinder so finanziell entlasten. Für Schülerjobs, Praktika, Ferienjobs und Ausbildungsvergütungen sollen darüber 12

hinaus Freibeträge eingeführt werden. Mit der bisherigen Regelung bliebe kaum etwas vom Einkommen übrig, moniert die SPD in ihrem Antrag. Junge Menschen, die vom Jugendamt unterstützt werden, würden dadurch zusätzlich demotiviert, „überhaupt eine Ausbildung oder einen Schülerjob aufzunehmen“.



Freitag, 21. Juni, 10 bis 18 Uhr



TOP 38 „Upskirting“ strafrechtlich sanktionieren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1539), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP wollen, dass Spanner, die heimlich unter Röcke fotografieren, leichter bestraft werden können. In einem Antrag fordern die regierungstragenden Fraktionen die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen. Sie wollen so erreichen, dass „heimliches Fotografieren, Filmen oder eine andere elektronische Überwachung intimer bzw. sexueller Bereiche einer anderen Person“ künftig stärker geahndet wird. Das sogenannte Upskirting, also das voyeuristische Fotografieren unter den Rock einer Frau, wird vom deutschen Strafrecht bislang nicht abgedeckt – es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung oder etwa in einer Umkleidekabine auf und die Aufnahmen verletzen den „höchstpersönlichen Lebensbereich“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch (Paragraf 201a). Dann drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Unter dem Titel „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“ haben zwei junge Frauen kürzlich eine Petition im Internet gestartet. Vorbild ist Großbritannien: In England und Wales kann „Upskirting“ seit dem Frühjahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. „Wir müssen dafür kämpfen, dass das auch in Deutschland passiert“, schreiben die beiden Frauen zu ihrer Aktion.


TOP 17 Bundeswehr in der Schule ist gelebte politische Bildung, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1416), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1542), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Berliner SPD will die Bundeswehr aus den Schulen verbannen. „Es wird militärischen Organisationen untersagt, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben“, heißt es in einem Parteitagsbeschluss des Landesverbandes von Ende März. Damit wenden sich die Berliner Sozialdemokraten gegen die Besuche von Jugendoffizieren, die über Aufgaben und Arbeit der Bundeswehr sprechen und Karrierechancen in der Truppe 13

vorstellen. Der Beschluss hat eine bundesweite Kontroverse ausgelöst. Nun debattiert auch der Landtag im hohen Norden der Republik. Die AfD, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, bezeichnet die Besuche der Jugendoffiziere als „gelebte politische Bildung“. Die Bundeswehr sei Teil der demokratischen Grundordnung, und daher sei es Aufgabe der Schulen, „im Fachunterricht und im Rahmen der beruflichen Bildung über die Bundeswehr zu informieren und Jugendoffiziere als Referenten einzuladen“. Die Oppositionsfraktion ruft das Bildungsministerium auf, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr abzuschließen. Eine solche Vereinbarung wird derzeit nach Angaben der Landesregierung geprüft.
In einem Alternativantrag betonen die Jamaika-Fraktionen die Bedeutung der Bundeswehr bei der Sicherung des Friedens und die „enge Verbindung zwischen der Bundeswehr und dem Land Schleswig-Holstein“. Für die „kritische Auseinandersetzung mit sicherheits- und friedenspolitischen Fragen“ seien sowohl Jugendoffiziere als auch „zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure“ ein wichtiger Teil der politischen Bildung.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag haben Jugendoffiziere als „Karriereberater“ im vergangenen Jahr deutschlandweit vor 115.367 Schülern gesprochen. Das waren gut 4.000 Schüler mehr als im Jahr zuvor. In Schleswig-Holstein werden Schulbesuche durch Jungoffiziere statistisch nicht erfasst. Die einzelnen Schulen im Land würden laut Schulgesetz „über die Nutzung außerschulischer Lernorte und die Einbeziehung außerschulischer Akteure“ selbst entscheiden, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag (Drucksache 19/1181).


TOP 15 Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes – Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1543), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Aktive ehrenamtliche Feuerwehrleute sollen für ihr Engagement künftig eine zusätzliche individuelle Altersversorgung erhalten. Dafür setzt sich die SPD ein und bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes in den Landtag. Vorbild des Vorstoßes ist die sogenannte Ehrenrente, von der freiwillige Feuerwehrleute in Thüringen profitieren. Nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten zahlen Land und Kommunen als Träger der Freiwilligen Feuerwehren monatlich einen Beitrag in gleicher Höhe bei der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein. Die zusätzliche Altersversorgung soll dann nach der Vollendung des 67. Lebensjahres monatlich an die Feuerwehrangehörigen gezahlt werden. Auch eine einmalige Zahlung inklusive Zinsen ist demnach möglich, wenn die Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat.
Die Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden sei in besonderer Weise ein Dienst am Gemeinwohl, „der sich aufgrund der damit verbundenen persönlichen Anforderungen und Gefahren von anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten unterscheidet“, begründet die SPD ihren Vorstoß. Wer zum Teil über Jahrzehnte den Brandschutz und Rettungsdienst auf hohem Niveau 14

ermögliche, müsse als Wertschätzung und angemessenes Zeichen eine eigenständige Anwartschaft auf zusätzliche Altersversorgung erhalten. Zudem werde auch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, um bei den Brandschützern mitzumachen. Bisher erhalten aktive ehrenamtliche Feuerwehrleute Aufwandsentschädigungen, die je nach Dienstgrad und Aufgabenbereich unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem sind sie über die Feuerwehr-Unfallkassen abgesichert und haben Anspruch auf eine Sicherung der Entgeltfortzahlung im Einsatz- oder Unglücksfall.
Laut Landesfeuerwehrverband gibt es in Schleswig-Holstein 1.342 Freiwillige Feuerwehren mit 49.120 Mitgliedern. In 439 Jugendfeuerwehren sind zudem knapp 10.000 Jugendliche aktiv.


TOP 25 Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der Deutschen Einheit, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1507) geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Anlässlich der bundesweit zentralen Feiern zum Tag der Deutschen Einheit Anfang Oktober in Kiel hat die SPD-Landtagsfraktion kostenlose Stadtbusse und Regionalzüge im ganzen Land gefordert. Als Nebeneffekt würde dies an diesem besonderen Tag auch zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen, heißt es aus den Reihen der Sozialdemokraten. Zu dem zweitägigen Bürger- und Familienfest am 2./3. Oktober werden etwa 500.000 Menschen erwartet. Das Motto der Feierlichkeiten lautet „Mut verbindet“. Auch die schwarz-grün-gelbe Landesregierung begrüßt ein attraktives ÖPNV-Angebot an diesen Tagen. Ein Regierungssprecher sagte, zwischen Land und ÖPNV-Unternehmen würden bereits geführt.


TOP 19 Für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1442), geplanter Aufruf 14 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen unterstützen das Milliarden-Programm von der Bundesregierung, mit dem die Elektrifizierung des Schienenverkehrs vorangetrieben werden soll. Mit dem Programm sollen neue Oberleitungen für den Personen- und Güterverkehr gebaut werden. Das Ziel: Künftig sollen 70 statt wie bisher 60 Prozent der Strecken elektrisch befahren werden. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU, Grünen und FDP im Kieler Landtag fordern jetzt eine „zügige Realisierung“ des Programms aus dem Bundesverkehrsministeriums – allerdings ohne das sogenannte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Finanzierung heranzuziehen.
Das Anfang des Jahres in Berlin detailliert vorgestellte Elektrifizierungsprogramm besteht aus vier Säulen. Zum einen geht es laut Verkehrsministerium um einen „Bedarfsplan Schiene“ für überregional wichtige Hauptstrecken. Insgesamt sollen mit dem Bedarfsplan 2000 Kilometer bestehende Strecke elektrifiziert werden, dafür sind Investitionen von insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro geplant. Zahlreiche Projekte seien bereits im Bau. Die Bahn-Elektrifizierung ist bereits auch ein wesentlicher Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans. So wurden im November 2018 zahlreiche Bahnprojekte in dem Plan in die Top-Kategorie hochgestuft – das bedeutet, dass diese Vorhaben jetzt vordringlich geplant und umgesetzt werden. Beim Konzept 15

des Verkehrsministeriums geht es zum anderen auch um ein neues Bundesprogramm zur Elektrifizierung regionaler Personennahverkehrsstrecken. Dafür sollen die Mittel für das sogenannte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhöht werden. Für kommunale und regionale Verkehrsprojekte sollen ab 2021 insgesamt eine Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung stehen – davon können laut Bundesministerium auch Elektrifizierungen regionaler Schienenstrecken finanziert werden.
Gegen dieses Finanzierungs-Modell sperrt sich die Koalition im Norden: „Eine Einbindung in bestehende Programme, wie zum Beispiel in das Bundes-GVFG, das bei der Förderung von Maßnahmen eine nicht unerhebliche Kofinanzierung der Länder voraussetzt, kann zur Verzögerung oder gar Verhinderung von Elektrifizierungsvorhaben führen und ist daher abzulehnen“, heißt es in dem vorliegenden Landtagsantrag. „Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr“ dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängig sein. Für eine Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes muss das Grundgesetz geändert werden – dies ist Teil eines von der Bundesregierung geplanten Pakets, bei dem es im Wesentlichen um Finanzhilfen für den Digitalpakt Schule geht. Die Länder hatten die Änderungen gestoppt und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Elektrifiziert sind derzeit 953 von insgesamt 11 000 Kilometern regionaler Strecken, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Liberalen im April antwortete. Der Bund hat eine „Förderinitiative“ auf den Weg gebracht, die im Etat 2019 zunächst fünf Millionen Euro vorsieht. Das Verkehrsministerium erläuterte in der Antwort, dass in den ersten Jahren in der Regel nur Planungsleistungen finanziert würden. Die Bundes-FDP monierte daraufhin mangelnden Einsatz bei der Elektrifizierung regionaler Bahnstrecken. Die bisher im Haushalt 2019 eingestellten und eingeplanten Mittel stünden in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kosten, hieß es mit Blick auf Ankündigungen von vorerst 70 Millionen Euro.


TOP 31 Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären Pflege entlasten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1524), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Von 1.200 bis 2.300 Euro pro Monat schwanken die Eigenanteile für ein Pflegeheim von Bundesland zu Bundesland. Berücksichtigt man Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wie Instandhaltungskosten, dann liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein bei monatlich 1.600 Euro. Die AfD betont, dass sich „in den letzten Jahren auch die Kosten für die ambulante oder teilstationäre Versorgung erheblich verteuert haben“. Daher fordert sie die Landesregierung auf, ein Konzept zur Entlastung für Pflegebedürftige bei der häuslichen und stationären Pflege zu entwickeln. Die AfD zielt darauf ab, dass die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten „verbessert gefördert“ werden. Weiter betont die Landtagsfraktion, dass Investitionskosten, also Kosten, die den Betreibern für Gebäudemieten oder Instandhaltung entstehen und die auf Bewohner umgelegt werden dürfen, in Schleswig-Holstein mit 449 Euro im Jahr 2018 über dem Bundesdurchschnitt von 429 Euro lägen. Da die Zahlung des 16

Investitionskostenzuschusses im Kompetenzbereich der Länder liege, könne die Landesregierung laut Antragsteller „aus eigener Kraft und relativ schnell etwas für die Pflegebedürftigen erreichen“.
Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine „Anhebung der Leistungsbeiträge bei stationärer sowie häuslicher Pflege“ einzusetzen. Die AfD hält auch eine jährliche Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung der Pflegesätze für notwendig. Derzeit gingen steigende pflegebedingte Kosten wie die Entlohnung von Pflegekräften „vorwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen“. Als letzten Punkt kritisiert die AfD, dass Pflegeheimbetreiber und ambulante Pflegedienste zunehmend in den Fokus von Finanzinvestoren rückten. Damit Pflegebedürftigkeit durch steigende Pflegekosten nicht zunehmend zu einem Armutsrisiko werde, soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Gewinnsteigerungen verhindert werden, die zu Lasten der Pflegequalität gingen. Auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und die Kostenträger selbst dürften nicht darunter leiden.


TOP 36 Lebensmittelverschwendung wirksam begrenzen – Lebensmittelrettung unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1537), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will die Verschwendung von Lebensmitteln eindämmen und fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass „rechtliche Rahmenbedingungen für das sogenannte Containern“ geschaffen werden. Bislang gilt es als Diebstahl oder Hausfriedensbruch, wenn Menschen Essensreste etwa aus Müllcontainern von Supermärkten heraussammeln. Zudem fordern die Sozialdemokraten ein Abgabengesetz, das den Einzelhandel und die Produzenten verpflichtet, weiterhin verwertbares Essen an gemeinnützige Initiativen abzugeben. Und die Landesregierung sollte Initiativen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, finanziell unterstützen. Der Lebensmittelverschwendung müsse Einhalt geboten werden, heißt es in dem vorliegenden Antrag. Außerdem weist die SPD darauf hin, dass andere EU-Staaten wie Frankreich oder Tschechien bereits per Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen.
Die Justizminister der Länder hatten sich auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni in Lübeck nicht auf einen Vorstoß einigen können, das „Containern“ zu legalisieren. Die CDU-Minister begründen dies damit, dass Menschen in solche unwürdigen und unhygienischen Situationen überhaupt erst nicht kommen sollen. Im Zentrum sollte, so ein Beschluss, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung stehen. Im April hatte die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung aufgefordert, das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern straffrei zu stellen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nach Berechnungen der Universität Stuttgart landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von jährlich mehr als 18 Millionen Tonnen verschwendeter Lebensmittel aus. Ein Bremer Kaufhaus hat unterdessen das sogenannte Containern ausdrücklich erlaubt. Mit Hinweisschildern an den Mülltonnen wendet sich das Unternehmen an sogenannte Lebensmittelretter und gibt ihnen Tipps, worauf sie bei weggeworfenen Waren achten sollen. Nach 17

Angaben des Geschäftsführers soll die Aktion deutlich machen, dass niemand eine Strafe befürchten muss, wenn er in den Tonnen nach verwertbaren Waren sucht.


TOP 44 Tierexporte in tierschutzrechtlich problematischen Staaten stoppen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1291), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1332), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/1530), geplanter Aufruf 15:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SPD und SSW setzen sich für Tierschutz ein und wollen neue Regeln für Tierexporte in Länder außerhalb der EU schaffen. Beide Fraktionen hatten zu dem Thema jeweils Anträge vorgelegt, die der Landtag in seiner März-Sitzung an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen hatte. Vertreter aller Fraktionen sprachen sich in der Debatte im Frühjahr für einen besseren Tierschutz aus. Die Sozialdemokraten fordern die Landesregierung auf, sich mit einem Maßnahmenpaket auf Bundesebene für ein gemeinsames tierschutzgerechtes Vorgehen einzusetzen und eine europaweite Regelung zu unterstützen. Sie wollen unter anderem die Tiertransporte innerhalb der EU und aus der EU in Drittstaaten auf acht Stunden begrenzen. Ein SSW-Antrag sieht eine landesweit einheitliche Regelung vor, die Exporte von Tieren aus Schleswig-Holstein in tierschutzrechtlich problematische Staaten unterbindet.
Umwelt- und Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hatte im März-Plenum seine Kritik an den Bedingungen von Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten untermauert. Er drängte auf ein bundesweit abgestimmtes Verfahren, um den Tierschutz sicherzustellen. Albrecht hatte Ende Februar einen vorübergehenden Exportstopp verhängt. Anlass waren Medienberichte über Tierquälereien. Der Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages hat bislang keine Empfehlung zu den Anträgen abgegeben. Er berät in der Sitzungspause am Donnerstag, 20. Juni, gegen 13 Uhr erneut über das Thema und will erst dann eine Empfehlung abgeben.


TOP 45 Mehr Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1531), geplanter Aufruf 16:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Sozialausschuss des Landtages hat sich mit der Wohnungssituation im Land beschäftigt und einen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW getragenen Empfehlungskatalog herausgegeben, der Hilfen gegen Obdachlosigkeit auflistet. Hierzu wurde vom Ausschuss am 7. Juni eine Pressemitteilung herausgegeben. Sein Inhalt unter dem Titel „Sozialausschuss: Mehr Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger“:
„Der Sozialausschuss des Landtages hat seine Solidarität mit wohnungs- und obdachlosen wie davon bedrohten Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht und Vorschläge unterbreitet, wie sie in ihrer schweren Situation intensiver begleitet und stärker unterstützt werden können. In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss (Umdruck 19/2562) heißt es: ‚Es ist nötig, die Hilfen – besonders auch präventiv – zu verstärken.‘“ Die Empfehlung des Sozialausschusses wird in der 18

Juni-Plenartagung des Landtages beraten werden. Empfohlen wird u.a., die Möglichkeiten des Baus von bezahlbaren Wohnungen voranzutreiben. Auch nicht genutzter bestehender Wohnraum müsse verstärkt genutzt werden können. Wohnraum müsse für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Geprüft werden soll, wie auf der Basis bestehender Angebote die Informationsmöglichkeiten für Betroffene und Vermieter erweitert werden können, wenn der Verlust einer Wohnung droht. Zudem sollen die Möglichkeiten der Mietschuldübernahme und weiterer rechtlicher Hilfen bekannter gemacht werden.
Um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten präventiver Hilfen verstärken zu können, spricht sich der Sozialausschuss dafür aus, statistische Erhebungen zu Zahlen, den Ursachen und Problemen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf Bundesebene mit länderspezifischer Auswertung durchzuführen. Es wird empfohlen, auf Bundesebene dafür einzutreten, dass eine Analyse des privatwirtschaftlichen Schufa-Systems mit dem Ziel durchgeführt wird, mehr Transparenz und Überprüfbarkeit für die Betroffenen herzustellen. MdL Werner Kalinka, Vorsitzender des Sozialausschusses: „Der Beschluss des Sozialausschusses ist ein bedeutsames Signal, über Schleswig-Holstein hinaus. Die Sorgen und Probleme der Menschen, die eine stärkere Unterstützung benötigen, sind uns wichtig. Was am 9. Februar 2019 mit dem Empfang des Landtagspräsidenten begann, wird mit dem Grillabend am 18. Juni 2019 auf Einladung des Präsidenten und den Beratungen im Sozialausschuss fortgesetzt. Zusätzlich wollen wir in einem Gesprächs- und Arbeitsforum weitere Möglichkeiten zu intensivierten Hilfen erörtern. Zudem sei daran erinnert, dass wir die Obdachlosenhilfe im Landeshaushalt nahezu verdoppelt haben.´“


TOP 49 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1363), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1510), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 38 Minuten
Auf Antrag der SPD legt die Landesregierung einen schriftlichen Bericht über Zustände in Schlachthöfen und die Arbeitsbedingungen in der Fleischverarbeitung vor. Das Fazit: Auch wenn es Betriebe gebe, die sich an die Standards des Arbeits- und Sozialrechts hielten, sei es „unbestreitbar“, dass „Missstände weiterhin vorhanden sind“. Neben einem nachgewiesenen Verstoß gegen Arbeitsschutz, werden beispielsweise Tierschutzverstöße auf Grund von fehlenden Sachkunde-Nachweisen im Umgang mit Tieren sowie Sprachbarrieren bei den Mitarbeitern aufgeführt. Schlachthofbetreiber müssten von ihren Werkvertragsunternehmen konsequenter vorgegebene Standards einfordern, heißt es weiter in dem Bericht. Im Antrag der SPD wurde die Regierung des Weiteren aufgefordert über die soziale Situation der Beschäftigten und die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu berichten. Die Landesregierung betont diesbezüglich, es habe in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Arbeitenden aus Osteuropa über deren „Unterbringungs- und Beschäftigungssituation“ gegeben. Um den komplexen Anforderungen der Überwachung gerecht zu werden, habe das Gesundheitsministerium im Mai 2018 eine Überprüfungs- und Informationskampagne „Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft“ initiiert. 19

Nachdem in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 ein mittelständisches Schlacht-Unternehmen von einem bundesweiten Schlacht-Marktführer übernommen wurde, sei, laut dem Medienverlag shz, die Anzahl an geschlachteten Tieren im Land angestiegen. Präziser: Während der deutschlandweite Trend zu weniger Fleischkonsum gehe, habe sich in Schleswig-Holstein allein die Zahl an in Schlachthöfen getöteter Schweine zwischen Anfang 2015 und Ende 2018 verdreifacht.


TOP 14 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Grundsätze der europäischen Zusammenarbeit in Landesverfassung aufnehmen, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1528), geplanter Aufruf 17:38 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag debattiert über eine weitere Verfassungsergänzung. Die AfD legt eine Formulierung vor, die die Rolle Schleswig-Holsteins innerhalb der europäischen Union beschreiben soll. Nach Willen der Oppositionsfraktion soll der Passus als Artikel 2a in den Verfassungstext eingebaut werden. Er stünde dann unmittelbar hinter der Definition Schleswig-Holsteins als Teil der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1) und der Festschreibung der Demokratie als Staatsform (Artikel 2). Der Vorschlag lautet: „Schleswig-Holstein bekennt sich zu einer friedlichen Gemeinschaft souveräner Staaten in Europa, deren Zusammenarbeit demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Die Eigenständigkeit der Regionen und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen ist zu sichern.“
Damit solle das Prinzip der Subsidiarität gestärkt werden, heißt es zur Begründung. Dieser Grundsatz besagt, dass politische Entscheidungen möglichst auf der niedrigsten Ebene getroffen werden sollen. Die höhere Ebene soll nur eingreifen, wenn die untere dazu nicht in der Lage ist oder wenn es um übergeordnete Interessen geht. Dieses Prinzip sieht die AfD aktuell gefährdet: „Die von maßgeblichen Kräften angestrebte Entwicklung der EU zu einer politischen Union bedeutet für nationale und regionale Parlamente, dass diese immer weiter an Bedeutung, Einfluß und Gestaltungsmöglichkeiten verlieren.“ Damit drohe „die Entstehung eines supranationalen Staatengebildes, das keine Nähe zu den Bürgern mehr besitzt“. Um die Verfassung zu ändern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig.


Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 20

Reihenfolge der Beratung der 23. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. Juni 2019 1 Aktuelle Stunde zum Thema "Rechtswidrige Blockade des 70 10:00 Kreuzfahrtschiffes Zuiderdam am 9. Juni 2019 im Kieler Hafen" 32+ Anträge und Berichterstattung zu erneuerbare Energien und 70 11:10 40+ Klimaschutz 51
34 Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups 35 15:00 ermöglichen - Auftragsforschung fördern 10 Zweites Gesetz zur Umsetzung des 35 15:35 Bundesteilhabestärkungsgesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) 3+30 Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land 0 16:10 Schleswig-Holstein und Volksbegehren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers 18+ Anträge und Berichte zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler, 35 16:10 21+ des Mathematikunterrichts und zur Stärkung des MINT-Unterrichts 47 13+42 Entscheidung über die Zulässigkeit und erste Lesung des Entwurfs eines 35 16:45 Gesetzes der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum Donnerstag, 20. Juni 2019 33 Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse 35 10:00 20 Mündlicher Bericht zum Ergebnis der Gemeinsamen 35 10:35 Wissenschaftskonferenz 22 Tarifautonomie stärken 35 11:10 23 Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen 35 11:45
29 Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen 35 15:00 2+8 Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 35 15:35 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege 27 Soziale Marktwirtschaft als wirtschaftspolitisches Leitbild stärken 35 16:10 28 Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten 35 16:45 Freitag, 21. Juni 2019 38 „Upskirting“ strafrechtlich sanktionieren 35 10:00 17 Bundeswehr in der Schule ist gelebte politische Bildung 35 10:35 15 Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes - Einführung einer 35 11:10 zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr 25 Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der Deutschen Einheit 35 11:45
19 Für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im 35 14:00 Schienenverkehr 31 Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären 35 14:35 Pflege entlasten 36 Lebensmittelverschwendung wirksam begrenzen – Lebensmittelrettung 35 15:10 unterstützen 41 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2019 bis 5 15:45 31.03.2019 44 Tierexporte in tierschutzrechtlich problematischen Staaten stoppen 35 15:50 45 Mehr Hilfen für wohnungs- und obdachlose Bürgerinnen und Bürger 35 16:25 21

49 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der 38 17:00 Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein 14 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - 35 17:38 Grundsätze der europäischen Zusammenarbeit in Landesverfassung aufnehmen -



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 39 Freie Theater im Land unterstützen - Förderstrukturen modernisieren 0 -Reden zu Protokoll- 46 Gesunde Ernährung und Wertschätzung von Lebensmitteln an Schulen voran bringen 0 -Reden zu Protokoll-


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :

TOP 4 Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (SH-A-TPG) 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen 7 Gesetz zur Änderung des Heilberufekammergesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes 9 Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes 11 Gesetz zur Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein 12 Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften 16 Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Richtergesetzes (Landesrichtergesetz-LRiG) 26 Bericht über den Umweltzustand der Schlei und die Pläne der Landesregierung zur Verbesserung der dortigen Wasser- und Umweltqualität 43 Bestimmungen zur Charta der Regional- oder Minderheitensprache nachmelden


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 24 Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern 35 Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren 37 Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen 48 Raumordnungsbericht Zentralörtliches System 50 Erhebung des Einflusses von Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen 52 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein -Tätigkeitsbericht