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19.06.19
13:21 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Aktuellen Stunde und dem Thema Blockade von Kreuzfahrtschiffen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 1 – Aktuelle Stunde – Rechtswidrige Blockade des Pressesprecherin Kreuzfahrtschiffes Zuiderdam am 9. Juni im Kieler Hafen Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Burkhardt Peters: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 263.19 / 19.06.2019
Die AfD versteht nichts von Gewalten- teilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Geschäftsordnung des Landtags erlaubt eine Aktuelle Stunde nach § 32 dann, wenn „Angelegenheiten der Landespolitik oder besonders bedeutsame Äußerungen aus der Landespolitik“ betroffen sind. Ihr Antrag erfüllt nicht einmal diese Vorausset- zungen. Mit dieser aktuellen Stunde verschwenden Sie nicht nur unsere Zeit, sondern das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die bezahlen uns, damit wir uns hier mit sinnvollen Sachen beschäftigen. Zum Beispiel mit der Notwendigkeit einer Energiewende in Folge eines menschengemachten Klimawandels.
Noch schlimmer: bar jeder Kenntnis offenbaren Sie einmal wieder Ihr merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis. Weder von Gewaltenteilung noch von Grundrechten verste- hen oder halten Sie sonderlich viel.
Ob eine Aktion im Rahmen einer Demonstration rechtswidrig oder gar strafbar ist, dar- über befindet nicht der Landtag, sondern allein die dazu berufenen Justizorgane. So was nennt man Gewaltenteilung. Übrigens erlaubt die Geschäftsordnung des Land- tags auch nicht, bei der Formulierung des Gegenstandes der aktuellen Stunde Wer- tungen oder Unterstellungen vorzunehmen. Auch dieser Anforderung genügt Ihr An- trag nicht. Er stellt nämlich apodiktisch fest, es habe sich um „rechtswidrige Blocka- den“ gehandelt.
Ich rate Ihnen dringend, sich einmal mit dem Versammlungsrecht in Schleswig- Holstein und der Blockaderechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zu- sammenhang mit dem Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 GG auseinanderzusetzen. Mehrfach hat das BVerfG entschieden, dass z.B. Sitzblockaden auf öffentlichen Stra- ßen vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein können.
Seite 1 von 2 Es gibt starke Argumente dafür, dass die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze auch auf die Aktion vom 9.6.2019 im Kieler Hafen anzuwenden sind. Das werden aber gegebenenfalls die Gerichte zu entscheiden haben und nicht Sie oder wir als Landtag. Ihre Hauptstoßrichtung ist es, das Anliegen der Aktion von Pfingstmontag als kriminel- le ‚Klimalügenveranstaltung‘ zu geißeln. Bilden wir mal einen anderen Fall: Ein Schiff von Sea-Watch mit 124 aus dem Mittelmeer geretteten Geflüchteten möchte im Kieler Hafen anlegen, damit die Geflüchteten hier an Land gehen können. Die Identitäre Be- wegung veranstaltet eine Demonstration unter anderem mit Schlauchbooten und ver- hindert mehrere Stunden das Anlegen des Schiffes. Ich bin mir sicher, dass Sie einen solchen Fall nicht zum Anlass genommen hätten, sich hier im Landtag als die wahren Verteidiger des Rechtsstaates aufzuspielen, wie Sie ihn verstehen.
Auf den facebook-Seiten ihrer Parteimitglieder hätte man vielmehr begeisterte Zu- stimmung zur Aktion der Identitären finden können. So wie der ekelerregende face- book-Eintrag Ihres Kreisverbandsvorsitzenden Mario Reschke aus Dithmarschen nach der Ermordung von Walter Lübcke.
Mir ist meine Zeit zu schade mich mit Ihrem scheinheiligen Antrag länger auseinan- derzusetzen. Lassen Sie die Gerichte Ihre Arbeit machen und verschwenden Sie nicht unsere wertvolle Zeit mit derartigen Anträgen.
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