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19.06.19
15:21 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 34: Auftragsforschung fördern

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 19. Juni 2019



TOP 34: Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen –



Thomas Hölck:
Auftragsforschung fördern (nach Drs. 19/1534)

Jamaikas Antrag schädigt die Innovationskraft und bremst die Wertschöpfung dieses Landes
„Sie haben einen Antrag gestellt, der auf den ersten Blick die steuerliche Förderung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen konzentrieren soll. Auf den zweiten Blick erkennt man aber, das die Begrenzung auf förderfähige Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 500 Beschäftigen, für den Forschungsstandort Deutschland und unser Bundesland negative Folgen haben wird.
Die Bundesregierung hat sich der Expertenkommission Forschung und Innovation angeschlossen, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des Bruttoinlandsproduktes bis 2025 zu steigern. Das ist eine große aber auch notwendige Leistung. Ein Land, das so rohstoffarm ist wie Deutschland, muss auf seine Innovationskraft setzen. Davon hängt Wirtschaftswachstum und Wertschöpfung ab. Investitionen in Forschung und Entwicklung sind die Motoren einer innovativen und starken Volkswirtschaft.
Im Vergleich zum Jamaika Antrag, sind nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung richtigerweise alle Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren - unabhängig von ihrer Größe oder der Art ihrer Tätigkeit – sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind, ab 2020 2



anspruchsberechtigt. Das ist auch richtig so. Denn, wenn wir das 3,5 % Ziel erreichen wollen, brauchen wir jedes Unternehmen, das forscht und entwickelt.
Deshalb ist es auch richtig eine steuerliche Bemessungsgrenze einzuführen.
Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohnaufwand für inländische Beschäftige im Forschungs - und Entwicklungsbereich eines Unternehmens. Wenn Unternehmen Lohnkosten für die Förderung geltend machen können, wird nicht nur ein unbürokratischer Weg eingeschlagen, es gibt auch mehr Beschäftigungsperspektiven für Forscherinnen und Forscher auf dem Arbeitsmarkt. Diese einfache Berechnung der Förderungsfähigkeit ist insbesondere für kleinere Unternehmen absolut notwendig, denn sie verfügen häufig nicht über das Personal oder ein gut ausgebautes Fördermittelmanagement um komplizierte Förderanträge zu bearbeiten.
KMUs ohne eigene Forschungsabteilungen haben in den letzten 12 Jahren immer weniger in FuE-Tätigkeiten investiert und investieren können. Dies gilt vor allem für Unternehmen in der Startphase und für Start-Ups. Um das volle Potenzial der Innovationskraft von KMUs und Start- Ups zu nutzen, müssen Investitionshürden abgebaut werden. Gut, dass nun ein Gesetz auf diesem Trend entgegen wirken soll und eine steuerliche Förderung ermöglicht. Und der Gesetzentwurf schließt ausdrücklich auch Forschungskooperationen in die Förderung mit ein, die gerade für kleinere Unternehmen wichtig sind, die forschen wollen.
Wie sieht die geplante steuerliche Forschungsförderung nun konkret aus?
Die Förderung erfolgt über eine Forschungszulage, die 25 % der Bemessungsgrundlage betragen soll. Die Höchstgrenze pro Unternehmen ist eine Forschungszulage von 500.000 € pro Jahr.
Das ist ein wichtiger Baustein. Die Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf 2 Mio € pro Unternehmen pro Jahr wird dazu führen, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Relation mehr von der Forschungszulage profitieren als große Unternehmen.
Die Forschungszulage soll jedes anspruchsberechtigte Unternehmen erhalten, ganz unabhängig von der eigenen Gewinnsituation. Das ist ganz wichtig. Unternehmen, die sich einer Verlustphase befinden profitieren eben auch von der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung. Ein ganz entscheidener Faktor für z.B. Start Ups in der Gründungsphase. Aber auch wichtig, für Unternehmen die über Innovation wieder in die Gewinnsituation kommen müssen. 3



Sehr gehrte Damen und Herren von der Koalition, ihre Begrenzung auf Unternehmen mit 500 Beschäftigten ist starr wie Beton und behindert Forschung und Entwicklung. Was ist Unternehmen die 501, 502 oder 503 Beschäftige haben?
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:
Geht es der Koalition wirklich um die kleinen und mittelständischen Unternehmen, oder um das Wohlbefinden der Finanzministerin?
Die vom Bundeskabinett beschlossene steuerliche Forschungsförderung würde aufgrund von weniger Steuereinnahmen ein bisher nicht eingeplantes Loch in den Landesetat reißen.
Ich werde den Verdacht nicht los, sie wollen zu Lasten von Forschung und Entwicklung Geld sparen.
Damit schädigen sie die Innovationskraft dieses Landes und bremsen die Wertschöpfung in diesem Land. Die guten Arbeitgeber von heute und von morgen müssen unabhängig von ihrer Größe Förderung erhalten. Das ist auch nachhaltige Arbeitsmarktpolitik! Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt, den sie abschwächen wollen. Ihren Antrag lehnen wir ab.“